Verbraucher & Recht

Keine Stromsperre ohne korrekte Information

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Energieversorger einem säumigen Kunden den Strom nicht sperren darf, wenn er ihn vorher nicht ausreichend über seine Rechte informiert hat. Der Versorger hatte in der Sperrandrohung darauf hingewiesen, dass Einwände nur bei einer Gefahr für Leib und Leben möglich seien. Nach Auffassung des Gerichts reicht das jedoch nicht aus. Denn auch andere Umstände können dazu führen, dass eine Stromsperre im Einzelfall unverhältnismäßig ist. Zudem muss der Versorger dem Kunden ausreichend Möglichkeiten geben, seine Einwände vorzubringen. Eine E-Mail-Adresse allein genügte dem Gericht dafür nicht. Weil der Versorger seine Informationspflichten verletzt hatte, durfte die angekündigte Stromsperre nicht umgesetzt werden. Der Kunde musste deshalb auch niemanden in seine Wohnung lassen, damit die Sperre durchgeführt werden konnte (Az.: 5 W 18/26).

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