-
Kfz-Zulassung ab 1.9. digital
Ab September wird der Gang zur Zulassungsstelle überflüssig. Statt zeitraubender Behördengänge genügen wenige Klicks, um die Zulassung eines Fahrzeugs zu beantragen. Auch besondere Kennzeichen, beispielsweise für Elektrofahrzeuge, Oldtimer oder Saisonkennzeichen können ab dem 1. September digital beantragt werden. Laut ARAG Experten können Fahrer direkt nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs losdüsen – dafür genügt der digitale Zulassungsbescheid. Bis zu zehn Tage dürfen sie damit fahren, bis dahin sollten Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten für die Nummernschilder postalisch zugestellt worden sein. Auch Autohäuser und Zulassungsdienstleister können den Internetservice nutzen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…
-
Zocken ohne Risiko
Laut aktueller Zahlen von Statista spielen rund 54 Prozent aller Deutschen gelegentlich Computer- und Videospiele. Damit ist die digitale Freizeitbeschäftigung längst kein Hobby von Freaks und Randgruppen mehr. Aber ist das Wissen über die erforderliche Sicherheit ebenso verbreitet? ARAG IT-Experten nehmen die weltweit größte Veranstaltung rund um Video- und Computerspiele, die Gamescom, zum Anlass, auf notwendige Spielregeln in der digitalen Welt hinzuweisen. Sicherheit beginnt vor dem Spiel Ist der Account, mit dem das Spiel gekauft und heruntergeladen wird, nicht sicher eingerichtet und geschützt, sind Kriminellen schon Tür und Tor geöffnet, bevor der Spaß überhaupt begonnen hat. Dabei sind eigentlich nur einfachste Kriterien zu beachten: Um alle anderen Daten auf dem…
-
Ebbe in der Kasse? So können Studenten Geld sparen
Bald beginnt für viele das erste Semester und die meisten Studienanfänger stehen damit auch zum ersten Mal finanziell auf eigenen Füßen. Eine aufregende Zeit und Grund zur Freude, wäre da nicht das leidige Thema Geld. ARAG Experten haben wertvolle Ratschläge, wie die Kasse aufgebessert und wo eingespart werden kann. Ausgaben überblicken Miete und Nebenkosten, Nahrungsmittel, eventuell Studiengebühren samt Büchern und Unterlagen, Fahrtkosten, Handykosten und Internetgebühren – die Positionen im Budgetplan sind zahlreich. Und ein bisschen Geld für Sport und Spaß sollte definitiv auch noch übrig sein. Der erste Schritt, um gut zurechtzukommen, ist, sich selbst einen realistischen Überblick über notwendige Ausgaben zu verschaffen. Laut ARAG Experten geht das sogar per Haushalts-App ,…
-
Sinnloses Cruisen verboten
Manche Autofahrer fahren im Kreis herum, weil sie orientierungslos sind und ihre Zieladresse einfach nicht finden können. Andere Fahrer cruisen immer wieder an den gleichen Lokalitäten vorbei, um zu zeigen, was ihr Luxus-Gefährt unter der Haube hat. Vornehmlich passieren die vermeintlich coolen Fahrer dabei hippe Örtlichkeiten, vor denen möglichst viele hippe Menschen stehen. Und dann wird aufs Gaspedal gedrückt, dass es kesselt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass es laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 30, Absatz 1) verboten ist, innerhalb geschlossener Ortschaften sinnlos hin- und herzufahren. Dabei geht es nicht nur um Lärm-, sondern auch um Abgasbelästigung. Deshalb droht Übeltätern auch ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Übrigens: Auch…
-
Nackedei, nackedei, ich fahr‘ heut mal nackedei
Auch wenn die aktuellen Temperaturen nicht überall dazu animieren, die Hüllen fallen zu lassen, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Autofahrer sich grundsätzlich auch nackt hinters Lenkrad setzen dürfen, solange primäre oder sekundäre Geschlechtsteile nicht sichtbar sind. Eine Kleiderordnung gibt es im Straßenverkehr nämlich nicht. Bedeutet in der Praxis: Frauen dürfen nackt kein Auto fahren, Männer allerdings schon – vorausgesetzt sie steigen nicht aus. Dennoch sollten Pkw-Fahrer wissen, dass die Sicherheit – auch nackt – vorgeht. Daher kann es als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden, wenn Fahrer barfuß oder nur mit Flip-Flops unterwegs sind. Bei einem Unfall müssen sie zudem damit rechnen, dass ihnen eine Teilschuld zugesprochen wird und die…
-
Bußgeld für offenes Fahrzeug
Auch wenn es absurd klingt, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Knöllchen winkt, wenn Autofahrer ihren Wagen nicht abschließen, den Schlüssel stecken oder eine Fensterscheibe offenstehen lassen. Denn laut Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (Paragraf 38a, StVZO) müssen Kraftfahrzeuge mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein. Das gleiche gilt übrigens auch für Cabrios: Das Verdeck darf beim geparkten Wagen zwar unten bleiben, doch die Fenster müssen geschlossen, also oben sein. Pkw müssen zudem mit einer Wegfahrsperre gesichert sein. Auch wenn mechanische Sicherungen bei den meisten Fahrzeugen in der Regel zur serienmäßigen Ausstattung gehören, sind die Fahrzeughalter verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die Sicherungen funktionieren. Die Bußgelder liegen bei zehn bis 20…
-
Der Hund – dein Freund und Helfer
Er gilt als bester Freund und treuer Gefährte: Der Hund ist nicht ohne Grund neben der Katze seit Jahren das beliebteste Haustier Deutschlands. Mehr als 10 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Dort sind sie Teil der Familie und spielen eine wichtige Rolle. Doch darüber geht es sogar oft hinaus. Zum Internationalen Tag des Hundes am 26. August haben die ARAG Experten einige interessante Fakten. Gesund und zufrieden dank des Vierbeiners Natürlich gibt es Menschen, für die ein Tier im Haus nicht in Frage kommt. Ein Hund bellt, haart, macht Dreck und muss auch bei Wind und Wetter vor die Tür. Gerade Letzteres gehört jedoch vielmehr zum Pro bei der Entscheidungsfindung, denn…
-
Haftung für schlechtes Wetter
Kommt ein Flug stark verspätet am Zielort an, löst die Verspätung Entschädigungsansprüche der Fluggäste aus. Der Haftung kann sich die Airline nicht mit dem Argument entziehen, schlechtes Wetter habe zu der Verspätung geführt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach die Ansprüche auch dann gelten, wenn wetterbedingter Kerosinmangel angeführt wird (Az.: 14 S 33/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Lübeck . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…
-
Kosten für den Hund müssen nicht übernommen werden
Die Anschaffung und Haltung eines Hundes gehört nicht zu den Kosten, die das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II als laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts übernehmen muss. Dies gelte auch dann, wenn der Hund als "Sozialkontakt-Hilfe" begehrt werde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 9 AS 2274/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Baden-Württemberg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE…
-
Tatsachen müssen bewiesen werden
Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss laut ARAG Experten im Zweifel beweisen, dass diese auch zutreffen. Gelingt der Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird (Az.: 6 O 18/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein…