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Prämie zum Inflationsausgleich steuerfrei
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten als Ausgleich für die hohe Inflation eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist nach Auskunft der ARAG Experten bis 31. Dezember 2024 befristet. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes,…
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Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin möglich
Eigentlich sollte – nach mehrfacher Verlängerung – Ende September Schluss mit den Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld sein. Doch nun können Betriebe noch bis Mitte kommenden Jahres unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Zudem kann die Bundesagentur für Arbeit künftig leichter die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes prüfen. Nach Auskunft der ARAG Experten können Beschäftigte ebenfalls bis Ende Juni 2023 während der Kurzarbeit einen Minijob annehmen, der nicht als Hinzuverdienst angerechnet wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…
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Keine Testpflicht an Schulen
Damit Lehrer, Schüler und Erzieher nicht unter die Testpflicht fallen, wurde Corona aus der erst am 1. Oktober verabschiedeten Liste der besonders ansteckenden Infektionskrankheiten gestrichen. Laut ARAG Experten sind dort Krankheiten wie z. B. Pest, Cholera, Masern oder Keuchhusten enthalten. Damit gilt: Nach fünftägiger Isolation dürfen Betroffene auch ohne Test wieder in Schule oder Kita. Auch bei einem Verdacht auf Corona braucht man keinen negativen Test, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…
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Reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie bleibt
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt. Getränke sind davon weiterhin ausgenommen. Die Maßnahme wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und sollte Ende 2022 auslaufen. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 7. Oktober kann das Gesetz nach Unterschrift des Bundespräsidenten umgehend in Kraft treten. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist…
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Umsatzsteuer für Gas auf sieben Prozent reduziert
Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt, dann tritt das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft: Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Absenkung bis 31. März 2024. Unternehmen sollen den reduzierten Satz vollständig an Verbraucher weitergeben, um sie von den hohen Energiekosten zu entlasten. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für…
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Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Ein Pflegekind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, hat keinen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn seine leiblichen Eltern noch leben. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfahlen. Anderenfalls hätte ein Pflegekind Anspruch sowohl auf Vollwaisenrente als auch auf Unterhalt gegen die leiblichen Eltern, was dem gesetzgeberischen Willen widerspräche (Az.: L 14 R 693/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen…
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Reisepreisminderung auch bei Einschränkungen durch Corona
Reiseveranstalter sind auch dann zur Minderung des Preises einer Pauschalreise verpflichtet, wenn sie aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen einen Pauschalreisevertrag nicht erfüllen können. Diese Ansicht vertritt nach Auskunft der ARAG Experten die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in ihren Schlussanträgen. Bei Vertragsstornierungen sei grundsätzlich eine Erstattung in Geld vorzunehmen, die in Frankreich 2020 gewählte Gutscheinlösung sei daher unverhältnismäßig (Az.: C-396/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…
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Begrenzung von Standgebühren nach Abschleppen
Ein Fahrzeughalter, der unberechtigt im privaten Innenhof eines Gebäudekomplexes geparkt hat, muss zwar für Abschleppkosten und Standgebühren auf dem Gelände des Abschleppunternehmens aufkommen, allerdings nicht unbegrenzt. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Das Abschleppunternehmen habe das Fahrzeug nach dem Herausgabeverlangen zur Sicherung der Abschleppkosten noch behalten, hierfür aber keine weiteren Standgebühren verlangen dürfen (Az.: 8 U 328/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Dresden Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…
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Ich will raus!
Mehr als 17.000 Euro plus Zinsen – so viel bekommt eine Arbeitnehmerin für restliche Urlaubstage aus vielen Jahren, die sie aufgrund hoher Arbeitsbelastung nicht nehmen konnte. Der Europäische Gerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt. Die ARAG Experten erläutern, welche Auswirkungen der Richterspruch aus Luxemburg auf Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern hat. Beliebtes Streitthema vor Gericht Nach mehr als 20 Jahren reichte eine Steuerfachangestellte 2017 ihre Kündigung ein. Im Gepäck hatte sie mehr als 100 Resturlaubstage, die sie in all den Jahren nicht hatte nehmen können, weil der Arbeitsaufwand einfach zu hoch war. Nach Information der ARAG Experten standen ihr 24 Tage im Jahr zu. Ihr ehemaliger Arbeitgeber zahlte…
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Nicht heizen ist auch keine Lösung
Die Angst, im anstehenden Winter zu frieren, ist groß. Daher ist alles, was heizt, heiß begehrt. So sind Heizlüfter, Radiatoren und Öfen längst echte Verkaufsschlager im Fachhandel. Auch Brennholz für den Kamin ist zu einem wertvollen Gut geworden. Die ARAG Experten haben sich angesichts steigender Gaspreise einmal umgesehen, welche Alternativen es zur herkömmlichen Gasheizung gibt. Der Kamin – vom Lifestyle zum Retter in der kalten Not Wer sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, wie z. B. einen Kamin- oder Kachelofen zu Hause hat, kann sich glücklich schätzen. Der Winter kann kommen. Aber so gemütlich der Kamin auch ist, er produziert Feinstaub. Und der ist nicht nur für das Klima schädlich, sondern vor allem für…