-
Hundespielplatz ist zumutbar
Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, sofern er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Lärmpegelmessung habe keine unzulässigen Werte ergeben. Zu bedenken sei auch, dass ein Hundespielplatz dem Tierschutz diene (Az.: VG 24 K 148.19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE…
-
Reiserücktritt wegen Waldbrandgefahr?
Nicht nur die griechische Ferieninsel Rhodos ist von Waldbränden betroffen, auch in anderen Urlaubsregionen wie etwa in Spanien, Italien oder Kroatien besteht aufgrund hoher Temperaturen Waldbrandgefahr. Pauschalurlauber, die davon betroffen sind, müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter die Reise daher absagt. Der Reisepreis oder bereits getätigte Anzahlungen müssen laut ARAG Experten vollständig erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Wer eine bevorstehende Reise aufgrund von einer konkret drohenden Waldbrandgefahr stornieren möchte, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises. Allein die Angst vor einem Waldbrand ist hingegen kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer seinen Urlaub aufgrund eines Waldbrandes abbrechen muss, kann eine Erstattung für nicht…
-
Rechtzeitiger Ausstieg muss ermöglicht werden
Möchte ein Rollstuhlfahrer einen direkten Anschlussflug erreichen, muss die Fluglinie ihn zügig aussteigen lassen. Andernfalls haftet sie nach Auskunft der ARAG laut Bundesgerichtshof bei einer einheitlichen Buchung, falls der Passagier sein Ziel erheblich verspätet erreicht. Die Pflicht, Personen mit eingeschränkter Mobilität vorrangig zu befördern, gelte auch in der Phase zwischen direkten Anschlussflügen (Az.: X ZR 84/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von…
-
Lebende Urlaubssouvenirs
Tierfreunde können es nachvollziehen – man ist im Urlaub, genießt fremde Landschaften und Kulturen, aber immer wieder zerreißt es einem das Herz: Straßenhunde und -katzen sind ein häufiges Bild in vielen süd- und osteuropäischen oder fernen Ländern und oft sind sie ausgemergelt, verletzt oder sogar verstümmelt. Der Rettungsinstinkt springt an, aber ist das eine wirklich gute Idee, die Tiere mit nach Hause zu nehmen? Noch gravierender ist diese Frage, wenn wir von exotischen Tieren sprechen. ARAG Experten klären über die rechtliche Lage von tierischen Urlaubs-Souvenirs auf. Spontaneität nicht gefragt Nach deutschem Recht ist ein Tier zunächst einmal eine Sache. Und Hunde und Katzen, die auf der Straße unterwegs und nicht…
-
Mini-Solaranlagen: Warnung der Bundesnetzagentur
Immer mehr Haushalte nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Dazu verwenden sie eine Mini-Solaranlage, die in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen wird. Mit dem Strom aus dem steckfertig gelieferten Balkonkraftwerk können Haushaltsgeräte betrieben werden, so dass weniger Strom aus dem Netz des Stromanbieters entnommen werden muss. Auf Dauer eine lohnende Investition. Allerdings warnt die Bundesnetzagentur vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für die kleinen Photovoltaik (PV)-Anlagen. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Wovor warnt die Bundesnetzagentur? Die Bundesnetzagentur überprüft regelmäßig unter anderem elektrische Geräte. Bei dieser Marktüberwachung hat sich herausgestellt, dass zahlreiche Wechselrichter, die stationär und online angeboten werden, unzulässig oder sogar potenziell…
-
Lebensretter im Wasser
2022 kamen in Deutschland insgesamt 355 Personen durch Ertrinken ums Leben. 836 Menschen konnten dank ausgebildeter Rettungsschwimmer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) gerettet werden. Eine beeindruckende Zahl, an der sichtbar wird, wie wichtig Rettungsschwimmer sind. Doch wie wird man Lebensretter im Wasser? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Wie werde ich Rettungsschwimmer? Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die genauen Anforderungen und Inhalte je nach Bundesland und Organisation variieren können. Es gibt verschiedene Vereine und Verbände, die Rettungsschwimmerausbildungen anbieten. Zum Beispiel die DLRG oder das Deutsche Rote Kreuz e. V. (DRK). Die Ausbildung umfasst in der Regel 16 Lehreinheiten à 45 Minuten mit theoretischen Lerninhalten und praktischen Übungen im Wasser. Je…
-
Gut versichert ist halb umgezogen
Mehr als acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland um, wobei nur jeder sechste ein Umzugsunternehmen beauftragt. Gut, wenn man genügend helfende Hände hat, die beim Kistenpacken und Möbelschleppen unterstützen. Klar, dass dabei auch mal etwas kaputt gehen kann. Doch wer haftet, wenn einem Umzugshelfer ausgerechnet den High-End-4K-70-Zoll-Fernseher fallen lässt oder der Designersessel einen Riss bekommt? Damit die Freundschaft auch solch teure Missgeschicke aushält, verraten die ARAG Experten anlässlich des Internationalen Tages der Freundschaft, welche Versicherungen bei einem Umzug unbedingt vorhanden sein sollten. Leistet die Haftpflichtversicherung bei Umzügen? Auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Auch bei einem Umzug ist diese Versicherung unbedingt empfehlenswert.…
-
Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Voraussetzung sei lediglich, dass die Leistungen dem Mieter zugutekämen und die gesetzlich geforderten Nachweise vorgelegt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 24/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BFH Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die…
-
17 Sekunden ist zu spät….
Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Erscheinen die erforderlichen Angaben in einem Werbeclip auf Facebook erst nach 17 Sekunden, ist dies nicht ausreichend. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Lübecker Landgerichts. Denn möglicherweise werde das Video gar nicht so lange angeschaut (AZ: 13 HKO 36/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE…
-
Pfand: Annahmepflicht auch für zerdrückte Dosen
Supermärkte müssen Einweg-Dosen, die als pfandpflichtig erkennbar sind, auch dann zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart zulasten des Discounters Lidl entschieden. Das Verpackungsgesetz stelle keine Anforderungen an den Zustand der zur Rückgabe angebotenen Dosen (AZ.: 2 U 32/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist…