• Verbraucher & Recht

    Volle Mietzahlung trotz Lockdowns

    Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Hierfür müssen besondere Einzelfallumstände vorliegen, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen, entschied nach Auskuft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 7 U 109/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karslruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein Shutdown für Soziales

    Kontakte sind auf ein Mindestmaß reduziert, Geschäfte und Schulen sind zu, alles wird auf online umgeschaltet. Für soziale Projekte, die vom Miteinander und dem direkten Kontakt leben, eine echte Herausforderung. Dabei benötigen gerade jetzt besonders viele Menschen Hilfe. Doch es gibt durchaus Organisationen, die sich Hilfebedürftigen auch in Corona-Zeiten annehmen und dabei innovativ mit den Einschränkungen durch das Virus umgehen. Die ARAG Experten haben sich einige soziale Projekte näher angesehen. Einkaufsengel, Telefon-Hotline und Brieftauben Die Hilfsorganisation Caritas hat ihre bestehenden Projekte gemäß den Hygienevorschriften ausgebaut. Die Helfer sind darauf ausgerichtet, Senioren, Menschen in Not oder Quarantäne zu helfen und werden organisatorisch begleitet, damit eine dauerhafte Sicherheit für alle Beteiligten gegeben…

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  • Verbraucher & Recht

    Insolvenz: Der Weg aus den Schulden

    Für überschuldete Menschen ist die Verbraucherinsolvenz oft die einzige Möglichkeit, um irgendwann wieder schuldenfrei zu sein. Die ARAG Experten erläutern, wie das Insolvenzverfahren abläuft und wie es verkürzt werden kann. Mehr Privatinsolvenzen am Ende der Corona-Pandemie? Wie hoch die Zahl der Privatinsolvenzen am Ende der Corona-Pandemie sein wird, steht genauso wenig fest wie das Ende der Krise selbst. Was hingegen klar ist: Es wird mehr private Pleiten geben. Dabei zeigte das „Schuldenbarometer “ von Crifbürgel 2019 wieder sinkende Zahlen: Zum neunten Mal in Folge sank die Zahl der privaten Pleiten in Deutschland und zwar auf 86.838. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform schätzt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen vor der Corona-Pandemie sogar auf nur…

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  • Gesundheit & Medizin

    Am 3. März ist der Tag des Hörens

    Der Mensch hat nach der klassischen Zählweise fünf Sinne: Sehen, fühlen, schmecken, riechen und hören. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben 466 Millionen Menschen, ungefähr fünf Prozent der Weltbevölkerung, eine Form des Gehörverlustes. In Deutschland sind nach Zahlen des Gehörlosen-Bundes ca. 83.000 Menschen gehörlos und ungefähr 16 Millionen schwerhörig. In ca. 85 Prozent der Fälle ist die Gehörlosigkeit nicht angeboren, sondern im Leben erworben. Am Welttag des Hörens klären die ARAG-Experten auf. Der Welttag des Hörens Seit elf Jahren wird jedes Jahr am 3. März der Welttag des Hörens begangen. Organisiert wird er von der WHO zusammen mit lokalen Kooperationspartnern. Er möchte Menschen und Entscheidungsträger dazu anregen, sich aktiv um das…

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  • Energie- / Umwelttechnik

    Energieeffizienzklassen künftig von A bis G

    Der Kühlschrank mit einem A+ Verbrauch? Oder doch lieber auf Nummer sicher gehen und das Modell mit A+++ kaufen? Ab März 2021 ist Schluss mit den undeutlichen Energiekategorien! Künftig sollen neu aufgelegte EU-Label für den Verbraucher intuitiver und einfacher zu verstehen sein. Die ARAG Experten wissen, was zu beachten ist. Im Labelwald Für viele Verbraucher fließt der Energieverbrauch eines Geräts mit in die Kaufentscheidung. Seit 2012 helfen farbige Energielabels dem Kunden dabei zu erkennen, wie viel Energie ein Gerät tatsächlich verbraucht. Aufgrund von übermäßig vielen Geräten mit Bestnote und Kategorien bis A+++ war die bisherige Skala unverständlich und wenig aussagekräftig geworden. Zum 1. März 2021 erscheinen daher neue Labels im…

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  • Verbraucher & Recht

    Neue Plaketten für Kleinkraftfahrzeuge

    Mit den ersten frühlingshaften Sonnenstrahlen flitzen die kleinen Gefährte wieder vermehrt über die Straßen: Mofas und Mopeds sind vor allem in den wärmeren Jahreszeiten ein vertrauter Anblick im deutschen urbanen Raum. Wer ein Mofa oder ein anderes Kleinfahrzeug fährt, muss aber ab dem ersten März eine neue Plakette führen! Die kleinen Plaketten sind meistens aus Blech und 13 x 10,1 cm groß. Allerdings gibt es auch welche aus Klebefolie. Die ARAG Experten sorgen anlässlich der jährlichen Erneuerung für Durchblick. Welche Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen? Paragraph 26 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schreibt bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen ein Kennzeichen vor, welches eine vorhandene Haftpflichtversicherung belegt. Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein Taschenrechner am Steuer

    Der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät ist, dessen Nutzung am Steuer – genau wie beim Handy – gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Am Steuer darf ein Taschenrechner daher nicht benutzt werden (Az.: 4 StR 526/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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  • Verbraucher & Recht

    Schlüsseleinwurf nicht immer grob fahrlässig

    Es ist nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, den Schlüssel eines Fahrzeugs am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt einzuwerfen. Wird das Fahrzeug gestohlen, so kann die Kaskoversicherung je nach den Umständen des Einzelfalls dazu verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Az.: 13 O 688/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Oldenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen…

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  • Verbraucher & Recht

    7.500 Euro für Soloselbstständige

    Mit einer so genannten Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro sollen Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen mit einer zusätzlichen Finanzhilfe bedacht werden. Der einmalige Zuschuss des Bundes beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Vergleichsumsatzes und wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Laut ARAG Experten will der Bund damit eine Lücke schließen: Denn aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können Soloselbstständige oft nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen, sind von den bestehenden Corona-Einschränkungen jedoch häufig stark betroffen. Anträge können seit letzter Woche online gestellt werden. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49…

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  • Verbraucher & Recht

    Ohne Impfpass zur Corona-Impfung?

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es auch möglich ist, sich ohne Impfpass impfen zu lassen. In dem Fall stellen die Impfzentren Bescheinigungen aus, die der Hausarzt im Impfpass nachtragen kann. Wer seinen Impfpass nicht mehr findet, kann sich vom Hausarzt einen neuen Pass austellen lassen. Aufzeichnungen über Impfungen müssen mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden, so dass es kein Problem sein sollte, alle Impfungen nachzuvollziehen und einzutragen. Wenn auch andere Ärzte Impfungen vorgenommen haben, kann man selbst die fehlenden Informationen einholen oder den Hausarzt damit beauftragen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner:…

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