• Freizeit & Hobby

    Der Jahreswechsel wird still

    Wie so vieles in diesem Pandemie-Jahr wird auch Silvester anders, als es jemals war. Es wird still! Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft. Erst gestern Abend hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Für Haustiere und lärmempfindliche Menschen vielleicht ein Segen, für die meisten jedoch ein eher trister Jahresabschluss. Und weder Pyrotechnik aus dem Internet noch aus Nachbarländern sind eine ratsame Alternative. Denn die sind teilweise ebenso verboten wie Himmelslaternen. Was an Silvester noch erlaubt und was untersagt ist, fassen die ARAG Experten zusammen. Silvester-Partys tabu In der Öffentlichkeit gilt ein generelles Versammlungsverbot. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch…

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  • Verbraucher & Recht

    Maklerkosten: Geteiltes Leid ist halbes Leid

    Seit 23. Dezember 2020 müssen Maklerkosten – immerhin bis zu rund sieben Prozent des Kaufpreises einer Immobilie – bundesweit von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Maklerkosten einseitig auf den Käufer abgewälzt werden, wie es bislang in einigen Bundesländern der Fall war. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die Neuregelung und erklären, ob Verbraucher dadurch tatsächlich besser geschützt werden. Das gilt Ist die Wohnungs- und Immobilienmarktlage angespannt, haben Käufer bei der Preisverhandlung die schlechteren Karten. Um diese Schieflage zu korrigieren, gilt seit Dezember ein neues Gesetz: Danach ist beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern eine Kostenumwälzung der Maklerkosten allein auf den…

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  • Verbraucher & Recht

    Das ändert sich in 2021

    Auch wenn das ablaufende Jahr ganz im Zeichen der Corona-Pandemie stand, war der Gesetzgeber in anderen Bereichen ebenfalls nicht untätig. Der Jahreswechsel ist dabei traditionell der Zeitpunkt, zu dem zahlreiche neue oder geänderte Gesetze in Kraft treten. So werden unter anderem Immobilienkäufer bei den Maklerkosten entlastet, die lange umstrittene Grundrente startet nun doch, der Soli wird abgeschafft und das Ehrenamt durch höhere Pauschalen bei der Steuer gestärkt. Die ARAG Experten informieren über die wichtigsten neuen Gesetze. • Aus für den „Gelben Schein“ • Patientenakte wird elektronisch • Maklerprovision muss aufgeteilt werden • CO2-Abgabe: Tanken und Heizen wird teurer • Mindestlohn steigt erneut • Personalausweis wird teurer • Beitragsbemessungsgrenzen in der…

  • Verbraucher & Recht

    Grundrente: Gute Nachrichten für Geringverdiener

    Trotz jahrelanger Arbeit und regelmäßiger Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung reicht es bei vielen Rentnern nicht, um im Alter über die Runden zu kommen. Langjährig Versicherte erhalten nun ab 2021 einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der individuell berechnet wird. Was das für die Bezieher von Minirenten bedeutet, sagen ARAG Experten. Wann kommt die Grundrente? Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Einkommensprüfung findet bei Rentenbeziehern automatisch statt; ein Antrag muss also nicht gestellt werden. Anspruchsberechtigte Neurentner werden – voraussichtlich ab Mitte 2021 – als erste die Grundrente erhalten, denn hier ist die Berechnung relativ einfach. Wer bereits Altersrentner ist, wird vermutlich bis Ende 2022 auf eine Auszahlung…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn’s im Keller müffelt

    In vielen Kellern ist es nicht nur dunkel und feucht, sondern es riecht zuweilen etwas muffig. Doch nicht immer liegt deshalb gleich ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte einräumt. In einem konkreten Fall handelte es sich um ein über hundert Jahre altes Gebäude, dessen Keller nach Regenfällen modrig-feucht roch. Der Käufer der Immobilie machte daraufhin Gewährleistungsansprüche geltend. Doch vor Gericht zog er den Kürzeren. Die Richter wiesen darauf hin, dass ihm nicht etwa eine Luxus-Immobilie angeboten worden sei, sondern dass er nach einem realistischen Exposé mit feuchten Kellerräumen hätte rechnen müssen. Zudem hatte auch ein Sachverständiger darauf hingewiesen, dass sich der Keller in einem für das Gebäudealter bautypischen Zustand – also…

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  • Verbraucher & Recht

    Auch Enkel müssen manchmal für die Pflege zahlen

    Zur Geburt bekam jeder ihrer beiden Enkel ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto. Und jeden Monat zahlte die Großmutter 50 Euro ein. Elf und neun Jahre lang. Dann reichte die Rente nicht mehr aus und sie musste die Zahlungen einstellen. Als sie wenig später zum Pflegefall wurde, musste die alte Dame vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Ihre Rente von 1.250 Euro reichte für die Pflegekosten bei Weitem nicht aus. Daher verlangte der Sozialhilfeträger von beiden Enkeln die Rückzahlung des bis dahin eingezahlten Geldes auf deren Sparkonten. Da es sich bei den Schenkungen um reinen Kapitalaufbau handelte, durfte das Geld nach Auskunft der ARAG Experten zurückgefordert werden. Anders sieht es…

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  • Verbraucher & Recht

    Steuerfrei in der geerbten Immobilie wohnen

    Wer eine Immobilie erbt und selbst darin wohnen möchte, muss auf deren Wert keine Erbschaftssteuer zahlen. Doch es gibt nach Auskunft der ARAG Experten einige Voraussetzungen dafür. So darf die Wohnfläche des geerbten Hauses beispielsweise nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein. Zudem muss der Erbe mindestens zehn Jahre in der Immobilie wohnen. In einem konkreten Fall ließ eine Tochter sieben Jahre, nachdem sie das Elternhaus geerbt und auch über die ganzen Jahre bewohnt hatte, das Haus abreißen, weil es aus ihrer Sicht nicht mehr bewohnbar war. Zudem konnte sie aus gesundheitlichen Gründen das Obergeschoss nicht mehr erreichen und der Einbau eines Treppenlifts hätte sich aus finanzieller Sicht in dem…

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  • Verbraucher & Recht

    Weihnachts-Shopping doch noch möglich?

    Online bestellen und in der Filiale abholen – diese nicht ganz neue Methode nennt sich im Fachjargon des Handels "Click and Collect". Davon könnte in Zeiten des zweiten Lockdowns nicht nur der Einzelhandel profitieren, sondern auch Kunden, die auf diese Weise doch noch an ihre Weihnachtsgeschenke kommen. Aber auch für Paket- und Lieferdienste könnte "Click and Collect" zur Entlastung beitragen, denn durch boomende Online-Bestellungen sind sie überlasteter denn je. ARAG Experten informieren, in welchen Bundesländern der Shutdown-Trick erlaubt ist und wo Geschäfte alternativlos geschlossen bleiben. Das Prinzip von „Click and Collect“ Für viele Einzelhandelsgeschäfte könnte es der rettende Strohhalm sein und zudem die Möglichkeit, sich in der Corona-Pandemie gegen immer…

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  • Verbraucher & Recht

    So reist der Weihnachtsbaum sicher

    Alle Jahre wieder beginnt die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen oder einen Lieferservice engagieren. ARAG Experten geben Tipps für einen gefahrenfreien Weihnachtsbaum-Transport mit dem eigenen Fahrzeug. Im Kofferraum Um möglichst wenig Überstand zu haben, sollte die Rückbank umgeklappt und der Baum mit dem Stamm voran Richtung Beifahrersitz geschoben werden, bis er hinten gegen dessen Lehne stößt. Ragt der Baum nun noch mehr als einen Meter aus dem Kofferraum, muss das überstehende Ende besonders gekennzeichnet werden. Laut ARAG Experten muss dazu eine rote Fahne oder ein rotes Schild von mindestens…

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  • Verbraucher & Recht

    Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug

    Der Halter haftet, wenn sein abgestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach Auskunft der ARAG Experten unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist (Az.: VI ZR 319/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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