• Verbraucher & Recht

    Neues Geldautomaten-Gesetz

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Darunter fallen laut ARAG Experten auch Banken mit ihren Geldautomaten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Sprach- und Technikkenntnissen den selbstständigen Zugang zu digitalen Services zu ermöglichen. Künftig müssen neu installierte Geldautomaten bestimmte Standards erfüllen, wie z. B. akustische Signale, Sprachanweisungen, kontrastreiche und vergrößerte Schrift, intuitive Menüs oder eine mehrsprachige Bedienung. Bereits bestehende Automaten dürfen noch bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden. Ausgenommen von der gesetzlichen Pflicht sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472…

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  • Verbraucher & Recht

    Geld gefunden!

    Die Mitarbeitenden eines Entrümpelungsunternehmens fanden in der Wohnung einer alten Dame nicht nur wertvollen Schmuck, sondern auch 600.000 Euro in bar. Behalten dürfen sie davon aber nichts, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war unwirksam (Az.: 15 O 56/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…

  • Verbraucher & Recht

    Kein Wald ohne Bäume

    ARAG Experten verweisen auf einen Fall, bei dem das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber zu entscheiden hatte, wann ein "Wald" im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) in Brand gesetzt wurde. Das Ergebnis: Ein Wald muss aus Bäumen bestehen – auch bei einem Brandstiftungsdelikt. Für eine vollendete Brandstiftung im Sinne des Paragrafen über die Inbrandsetzung fremder Wälder (Paragraf 306 Absatz 1 Nr. 5 StGB) reicht es nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Zweibrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850…

  • Verbraucher & Recht

    Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel

    Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…

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  • Mobile & Verkehr

    Stau auf der Autobahn: Was nun?

    Im letzten Jahr gab es knapp 860.000 Kilometer Stau allein auf deutschen Autobahnen. Bald sind Sommerferien und mit ihnen beginnt die Hauptreisezeit auf Deutschlands Straßen. Denn unzählige Urlauber starten oft gleichzeitig in die Ferien. Das Ergebnis: kilometerlange Staus, zähfließender Verkehr und nicht selten hitzige Gemüter. Doch wer die wichtigsten Verhaltensregeln kennt, bleibt auch im stockenden Verkehr sicher, regelkonform und gelassen. Den Stau vorhersehen Die meisten Navigationsgeräte sind mit einem sogenannten TMC-System (Traffic Message Channel System) ausgestattet. Laut ARAG Experten verarbeitet das TMC alle Verkehrsinformationen von Verkehrssendern und schlägt Alternativrouten vor, sobald auf der eingegebenen Strecke ein Stau gemeldet wurde. Dadurch können Staus umfahren werden. Theoretisch – denn das System ist…

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  • Verbraucher & Recht

    Diese Neuerungen sollten Urlauber kennen

    Ob Nordsee, Mittelmeer oder Ägäis – die Ferienzeit ruft. Doch wer dieses Jahr mit Reisefieber im Gepäck Richtung Ausland aufbricht, sollte nicht nur Badehose und Sonnencreme einpacken, sondern auch ein paar neue Vorschriften im Hinterkopf behalten. Denn die Sommerferien 2025 bringen in vielen beliebten Urlaubsländern frischen Regelungs-Wind. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Sonnenhungrige vor der Abreise wissen sollten. Was müssen Urlauber wissen, die hoch in den Norden nach Dänemark reisen? Tobias Klingelhöfer: In Dänemark sind alle älteren Banknoten seit Ende Mai ungültig. Bezahlen kann man damit also nicht mehr. Das betrifft 1.000-Kronen-Scheine , die vor 2009 ausgegeben wurden sowie Druckserien aus 1997 und früher. Wer also noch alte Scheine herumliegen hat, kann…

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  • Gesundheit & Medizin

    ARAG, stimmt das? Hitzeschutz – heiß diskutiert

      Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen? Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren…

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  • Verbraucher & Recht

    Blumenkästen nur an der Innenseite des Balkons

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. In dem konkreten Einzelfall war entscheidend, dass die WEG den Beschluss gefasst hatte, um Verschmutzungen und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern (Az.: 1293 C 12154/24 WEG). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…

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  • Verbraucher & Recht

    Autokauf mit gefälschten Papieren

    Ein Mann kauft ein Auto von einem Betrüger mit gefälschtem Fahrzeugbrief. Er meint, rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs geworden zu sein. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das anderer Ansicht war, denn der Fahrzeugbrief reiche nicht in jedem Fall für guten Glauben. Normalerweise kann sich der Käufer beim Gebrauchtwagenkauf darauf verlassen, das Fahrzeug vom wahren Eigentümer zu erwerben, wenn dieser den Fahrzeugbrief vorlegt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn – wie in diesem Fall – die Umstände des Kaufs trotzdem Verdacht erregen müssten (Az.: 3 O 388/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1…

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  • Verbraucher & Recht

    Keine verlängerte Frist wegen fehlender Telefonnummer

    Fehlt in der Widerrufsbelehrung die Telefonnummer, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist nicht automatisch. Dies gilt vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Käufen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg. Gerade dann sei der Widerruf aus Beweisgründen schriftlich zu erklären (Az.: 14 U 95/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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