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ARAG: Schöne Verbrauchertipps
Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da – Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachher-Bildern zu locken, verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Der Bundesgerichtshof sieht solche Injektionen als „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“, selbst wenn kein Skalpell zum Einsatz kommt. Schon eine Spritze, die unter die Haut geht und das äußere Erscheinungsbild verändert, zählt juristisch als Eingriff. Und für diese Art Eingriffe gilt: Wenn sie rein ästhetischer Natur und medizinisch nicht notwendig sind, sind Vorher-Nachher-Fotos tabu. Denn solche Bilder können übertriebene Erwartungen wecken und die Entscheidung für eine Behandlung unangemessen beeinflussen (Az.: I ZR 170/24).…
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SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften
Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling – kurz SUP – sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts auf Seen und am Meer sehen kann. Sobald die Sonne scheint, herrscht oft regelrechtes Paddler-Gedränge. Ein Anlass für die ARAG Experten, sich einmal die Regeln rund um das Stand-up-Paddeln anzusehen. Denn SUP-Boards gelten rechtlich als Kleinfahrzeuge. Und genauso wie im Straßenverkehr gelten auch auf dem Wasser klare Vorschriften: Regeln sind also keine Empfehlung, sondern Pflicht. Stößchen – Alkohol an Bord? Die Promillegrenze liegt beim Stand-up-Paddeln bei 0,5 Promille. Ein Überschreiten kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, die regional unterschiedlich…
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Rechtsfahrgebot gilt auch für Fahrradfahrer
Auch Radler müssen im Straßenverkehr in der Regel äußerst rechts fahren. Laut ARAG Experten gilt dies nach einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck auch dann, wenn sie auf einem Fahrradschutzstreifen in einem Kreisel unterwegs sind. Ansonsten droht die Mithaftung (Az.: 9 O 146/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…
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Besserer Schulweg kein Grund für Wunschschule
Die Zuweisung an eine andere als die zuständige Grundschule ist z. B. in Rheinland-Pfalz nur aus wichtigem Grund möglich. Ein "verkehrstechnisch weniger komplexer Schulweg" reicht dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut Oberverwaltungsgericht Koblenz nicht (Az.: 2 B 10990/25.OVG). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG Koblenz . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)…
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Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot – keine Haftung
Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Kollision. Das Fahrzeug der Rettungshundestaffel, mit dem sie kollidierte, hatte während dieser Einsatzfahrt Sonderrechte. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach die eigene Pflichtverletzung der Abbiegerin vollständig überwog (Az.: 7 U 98/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de…
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Wenn Arbeit krank macht
Ob physische Belastungen wie Lärm, Staub und schlechte Körperhaltung oder psychischer Druck durch zu hohes Arbeitsaufkommen, technische Herausforderungen und ein schlechtes Betriebsklima: Viele Menschen erkranken durch ihren Job. Dabei sollte es nicht nur im ureigensten Interesse des Arbeitgebers liegen, seine Mitarbeiter fit zu halten; vielmehr ist er zu vielen Maßnahmen sogar verpflichtet. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick. Beschäftigen wir uns gleich mit Kopfschmerzen – kann wirklich die Arbeit der Auslöser sein? Tobias Klingelhöfer: Eine aktuelle Umfrage hat ergeben, dass die Hauptursache für Kopfschmerzen Stress ist. Dieser kann natürlich verschiedene Ursachen haben, aber laut Statistik ist der größte Stressfaktor immer noch der Beruf. Und auch die stetige Bildschirmnutzung gehört mit 42 Prozent zu den…
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Wenn der Lack ab ist
Es kommt regelmäßig vor, dass in Waschboxen und -straßen Autos nicht nur sauber, sondern beschädigt werden. Die Schuldfrage sorgt regelmäßig für Streitereien, die nicht selten vor Gericht landen. ARAG Experte Jan Kemperdiek beantwortet die wichtigsten Fragen und nennt passende Gerichtsurteile. Erst kürzlich ging es vor dem Bundesgerichtshof (BGH) um einen teuren Waschstraßen-Besuch, bei dem ein Heckspoiler abgerissen wurde. Wer haftet bei solchen Schäden? Jan Kemperdiek: Das lässt sich – wie so oft in der Rechtsprechung – nicht pauschal beantworten. Beim Fall, der es bis vor den BGH geschafft hat, ging es um einen Range Rover mit serienmäßig ausgestattetem Heckspoiler (Az.: VII ZR 39/24). Und der passte offensichtlich nicht so recht zur…
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ARAG Küstencheck
Neuer Trend am Strand: Beach Sprawling Es kommt aus Amerika und macht sich auch bei uns buchstäblich breit: Das sogenannte Beach Sprawling (englisch für „Ausdehnen“). Dabei werden Decken, Strandmuscheln, Sonnenschirme, Liegen und andere Strandutensilien möglichst weiträumig im Sand verteilt, um sich etwas Privatsphäre am womöglich vollen Strand zu verschaffen. Was einerseits verständlich ist, ist laut ARAG Experten für andere Strandbesucher nicht nur lästig, sondern kann durchaus gefährlich werden. Denn Strandmuscheln und ähnliche Schattenspender verbauen Rettungsschwimmern unter Umständen die Sicht auf mögliche Gefahren am Strand und auch Eltern verlieren dadurch den Blickkontakt zu ihren spielenden Kindern. An den ersten Ostseestränden in Deutschland reagieren Gemeinden auf das Beach Sprawling mit getrennten…
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Schufa: vom Score bis zur Löschung
Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder Leasingverträge unterschreibt oder einen Kredit aufnimmt, wird von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) erfasst. Auch wer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann und sogar eine Privatinsolvenz anmelden muss, ist dort vermerkt. Welche Regeln für die Speicherfrist gelten, was gespeichert werden darf und was man gegen falsche Einträge machen kann, erläutern die ARAG Experten. Welche Daten speichert die SCHUFA und was ist der Scorewert? Die Auskunftei erfasst eine Vielzahl personenbezogener Informationen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und frühere Wohnorte gehören ebenso dazu wie Bankverbindungen, Kreditkarten, Mobilfunkverträge oder laufende Kredite. Auch Zahlungsausfälle oder titulierte Forderungen werden dokumentiert. Zudem speichert die SCHUFA, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt…
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Schummeln erlaubt
Sogenannte "Cheat-Software" (Schummel-Software), mit der Spieler den Verlauf eines Online-Spiels manipulieren können, verstößt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich gegen das Urheberrecht. Entscheidend sei, dass die Software lediglich vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere, nicht aber in den eigentlichen Programm-Code eingreife (Az.: I ZR 157/2). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende…