• Verbraucher & Recht

    Verjährungsfrist gilt auch bei unzulässigen Bankgebühren

    ARAG Experten weisen darauf hin, dass Bankkunden unzulässig erhobene Kontogebühren drei Jahre rückwirkend zurückfordern können. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wann der Kunde von der Unwirksamkeit erfahren hat, ist dabei unerheblich. Im konkreten Fall hatte eine Sparkasse ab 2018 in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebühren auf Basis einer sogenannten Zustimmungsfiktionsklausel eingeführt, ohne die aktive Zustimmung des Kunden einzuholen. Der Kunde widersprach erst 2021 und verlangte die Rückzahlung der Gebühren. Die Richter des Bundesgerichtshofes gaben ihm Recht und stellten klar, dass die bloße Nutzung des Kontos keine Zustimmung zu den Gebührenänderungen darstellt. Die bisherige Praxis, das Schweigen der Kunden als Zustimmung zu…

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  • Verbraucher & Recht

    Neues EU-Energielabel für Smartphones und Tablets

    Ab dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets in der Europäischen Union mit einem neuen Energielabel versehen werden. Neben der bekannten Energieeffizienz (Skala A bis G) rücken nun auch Nachhaltigkeitsaspekte wie Haltbarkeit und Reparierbarkeit in den Fokus. Herzstück des neuen Labels ist der sogenannte Reparierbarkeitsindex. Er bewertet unter anderem, wie leicht sich Geräte zerlegen lassen, welche Befestigungstechniken verwendet wurden, ob Spezialwerkzeug nötig ist, wie gut Ersatzteile verfügbar sind, wie lange Software-Updates bereitgestellt werden und ob Reparaturinformationen zugänglich sind. Dabei gilt: Zwar lassen sich nicht alle Geräte selbst reparieren. Aber gute Bewertungen deuten darauf hin, dass Fachleute z. B. in Repair-Cafés helfen können. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien und umfasst…

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  • Verbraucher & Recht

    Mieterhöhung: Was ist erlaubt und was nicht?

    In Deutschland lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete. Damit sind wir nach der Schweiz Mieterland Nummer zwei in Europa. Und das, obwohl die Mieten in Deutschland seit Jahren kräftig steigen. Aktuell sogar um mehr als neun Prozent . Trauriger Spitzenreiter in puncto Miete in deutschen Großstädten ist München. Hier müssen Mieter mehr als 22 Euro hier pro Quadratmeter zahlen. Ein Ende dieser Entwicklung scheint nicht in Sicht. Da stellt sich die Frage, wie hoch die Miete eigentlich werden darf. Und ob es Regeln für Mieterhöhungen gibt. Einen Rundumblick zum Thema gibt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer. Dürfen Vermieter die Miete nach Lust und Laune festlegen? Tobias Klingelhöfer: Mit rund 250.000 neu gebauten Wohnungen in 2023…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG mit feuchten Verbrauchertipps

    . Pool im eigenen Garten nicht immer erlaubt Die Abkühlung im eigenen Pool war zum Greifen nah. Doch der Bau des Beckens wurde durch ein richterliches Urteil gestoppt. Die ARAG Experten verweisen auf einen Fall, in dem es um ein Schwimmbecken im gemeinschaftlichen Garten ging, der zu einer Doppelhaushälfte gehörte. Beide Doppelhaushälften bildeten allerdings eine Wohnungseigentümergemeinschaft und das Grundstück, auf dem das Doppelhaus stand, war Gemeinschaftseigentum beider Wohnungseigentümer. Da der Poolbau jedoch ohne Beschluss und gegen den Willen des Nachbarn erfolgte, mussten die wasserliebenden Bewohner der einen Doppelhaushälfte ohne kühles Nass im Garten auskommen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 140/22). Übrigens: Grundsätzlich sind Pools im Garten laut ARAG Experten bis zu…

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  • Gesundheit & Medizin

    Notfallvorsorge: Für den Ernstfall gut vorbereitet

    Auch wenn wir es hierzulande kaum gewohnt sind, dass unsere Wohlstandsquellen auch mal versiegen könnten, kann es Sinn machen, auf unerwartete Notfälle vorbereitet zu sein. Angesichts steigender Lebensmittelpreise, zunehmender Cyberangriffe und Ereignisse wie der großflächige Stromausfall in Spanien sind wir gezwungen, unsere Vorsorgemaßnahmen zu überdenken. Die ARAG Experten haben hilfreiche Tipps, was jeder Einzelne im Voraus tun kann, um für den Notfall gewappnet zu sein. Wasser sparen kann jeder sofort In Bezug auf Wassersparen ist es wichtig, dass jeder Einzelne sofort handelt. Der Klimawandel, Waldbrände und Ernteausfälle sind zwar immer wieder Themen in den Nachrichten, aber sie führen selten dazu, dass wir unser Verhalten anpassen. Nun hat die Europäische Union…

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  • Verbraucher & Recht

    Unwirksame Preiserhöhung bei Netflix

    Einige Streamingdienste wie Netflix haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die es ihnen ermöglichen, die Preise für Abonnements einseitig zu erhöhen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche Preisanpassungsklauseln unwirksam sind, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen (Paragraf 307 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Zudem sind die Preisänderungen hinfällig, da sie ohne neue Verträge zustande gekommen sind. Netflix hatte lediglich einen Button „Preiserhöhung zustimmen“ eingeblendet. Kunden hatten also nicht die nötige Wahlfreiheit und konnten keine Willenserklärung abgeben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass betroffene Nutzer zu viel gezahlte Beträge zurückfordern können, allerdings aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist erst ab 2019 (Landgericht Köln, Az.: 6 S 114/23).…

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  • Verbraucher & Recht

    Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung

    Mieter können auch nach Ende des Mietverhältnisses zwar grundsätzlich darum ersuchen, Einsicht in die Belege für die Betriebskosten zu erhalten, um deren Abrechnung überprüfen zu können. Sie haben aber nur ausnahmsweise einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen Belegkopien zuschickt. Nämlich dann, wenn die Einsicht beim Vermieter unzumutbar ist, etwa weil er weit entfernt wohnt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hanau, wonach dabei die Entfernung zwischen der Mietwohnung und dem Vermieter entscheidend sei. Wie weit der neue Wohnort des Mieters von der Wohnung entfernt ist, sei irrelevant (Az.: 2 S 43/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Hanau . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:…

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  • Verbraucher & Recht

    Fahrtenbuchauflage bei erstem Verstoß

    Sofern ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht ist, kann schon ein erster Verstoß die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, bei dem eine Auflagendauer von zwölf Monaten festgesetzt wurde, um eine effektive Kontrolle des Verkehrssünders zu ermöglichen (Az.: 5 K 753/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Hamburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die…

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  • Verbraucher & Recht

    (K)Eine Erparnis

    In einem Mehrfamilienhaus in Bremen wurde 2017 eine Gas-Zentralheizung eingebaut. Die Vermieterin nahm dies zum Anlass, mehr Miete zu verlangen. Doch die Mieter machten nach ihrem Auszug geltend, jahrelang zu viel Miete gezahlt zu haben, da die Modernisierung zu keiner Ersparnis geführt habe. Ein Gutachten beim Landgericht bestätigte die Einschätzung der Mieter. Die ARAG Experten verweisen jedoch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher die Expertise für ungeeignet hielt: Die entscheidende Frage sei, ob nach dem Abschluss der zu den Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung, eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie für die Vermieterin erwartbar gewesen sei (Az.: VIII…

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    Vorsicht vor manipulierten Captchas

    Die ARAG IT-Experten warnen vor einer perfiden Betrugsmasche im Internet: Manipulierte Captchas. Dabei handelt es sich um harmlos wirkende „Ich bin kein Roboter“-Abfragen, die auf täuschend echte Webseiten weiterleiten. Beim Setzen des Häkchens wird jedoch unbemerkt ein schädlicher Befehl in die Zwischenablage des eigenen Rechners kopiert. Kurz darauf erscheint eine weitere Eingabeaufforderung, die scheinbar zur Verifizierung dient, tatsächlich aber zur Ausführung des schädlichen Codes führt. Wird der eingefügte Befehl ausgeführt, kann sich Schadsoftware installieren, die auf persönliche Daten zugreift. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt, keine unerwarteten Anweisungen auszuführen und bei Zweifeln den Browser sofort zu schließen. Ein aktuelles Betriebssystem und verlässlicher Virenschutz bieten zusätzlichen Schutz. Auch Passwörter sollten regelmäßig…

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