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Klausurwiederholung wegen analoger Uhr
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut ARAG Experten entschieden, dass einer Prüfungskandidatin bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung die Möglichkeit zur Wiederholung einer Klausur eingeräumt werden muss. Es handelte sich um eine Prüfung im Rahmen ihres Bachelorstudiengangs der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre. Hintergrund war die Auseinandersetzung einer Anwärterin des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit der Prüfungsaufsicht über das Tragen einer analogen Armbanduhr. Obwohl laut Prüfungsordnung lediglich internetfähige Smartwatches verboten waren, wurde die Kandidatin aufgefordert, auch ihre normale Armbanduhr abzulegen. Die darauffolgende Diskussion dauerte nach Angaben eines Mitprüflings etwa zehn Minuten und belastete die Anwärterin erheblich. Da zudem keine allgemein sichtbare Zeitanzeige vorhanden war, sah das Gericht einen erheblichen Verfahrensfehler. Nach Auffassung der Richter konnte nicht ausgeschlossen werden, dass…
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Wärmepumpe: Nachbarn scheitern mit Klage wegen Brummgeräuschen
Ein über 80-jähriges Nachbarpaar verlangte die Abschaltung einer Wärmepumpe, weil das Gerät nachts angeblich tieffrequente Brummgeräusche und Vibrationen verursache und dadurch gesundheitliche Beschwerden bei den Senioren verstärke. Die ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bielefeld, das die Klage jedoch abwies. Sachverständige konnten selbst unter besonders günstigen Messbedingungen keine relevante Lärmbelastung und auch keinen auffälligen tieffrequenten Schall feststellen. Die gemessenen Werte lagen deutlich unter den zulässigen Grenzwerten, während andere Geräuschquellen, wie nahe Straßen, stärker wahrnehmbar waren. Daher begründeten die behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen keinen Unterlassungsanspruch (Az.: 1 O 310/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Bielefeld . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz…
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Kein Schmerzensgeld nach Balance-Board-Unfall
Ein Besucher einer Freizeitmesse verletzte sich schwer, nachdem er ohne Einweisung ein ausgestelltes Balance Board ausprobiert hatte. Er verlangte daraufhin Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Aussteller. Seine Begründung: Die Herstellerin habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, da Warnhinweise, Aufsicht und eine ausreichende Sicherung gefehlt hätten. Das Landgericht München I wies die Klage laut ARAG Experten jedoch ab. Nach Auffassung des Gerichts war die Sturzgefahr bei der Nutzung eines Balance Boards für jeden erkennbar und damit keine versteckte oder atypische Gefahr. Der Kläger habe das Sportgerät auf eigene Verantwortung und zudem außerhalb des vorgesehenen Testbereichs genutzt, obwohl Mitarbeiter für eine Einweisung zur Verfügung standen. Eine Pflichtverletzung der Herstellerin liege daher nicht vor. Die Folgen…
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Ausbildungsstart: Diese Rechte haben Azubis
Für viele Jugendliche hat mit dem Ausbildungsbeginn Anfang August bereits ein neuer Lebensabschnitt begonnen, andere starten erst zum 1. September. Gleichzeitig sind auch jetzt noch zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt . Wer bisher leer ausgegangen ist, muss die Hoffnung deshalb nicht aufgeben. Die ARAG Experten erklären, welche Möglichkeiten Kurzentschlossene noch haben und worauf Auszubildende in den ersten Wochen besonders achten sollten. Auch jetzt ist der Einstieg noch möglich Der Ausbildungsmarkt bleibt bis weit in den Herbst hinein in Bewegung. Immer wieder werden Ausbildungsverträge kurzfristig gelöst oder Betriebe finden ihre Wunschkandidaten nicht. Vor allem im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie sowie in vielen technischen Berufen sind weiterhin Ausbildungsplätze verfügbar. Die ARAG Experten raten Jugendlichen…
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Schottergärten: Wo das Gesetz Grenzen setzt
Schottergärten galten lange als moderne und vermeintlich wartungsarme Alternative zu bepflanzten Flächen. Doch was viele Eigentümer nicht wissen: In zahlreichen Fällen können solche Steinflächen rechtlich problematisch sein. Die ARAG Experten erläutern, welche Regeln gelten und worauf Eigentümer achten sollten. Warum geraten Schottergärten in die Kritik? Schottergärten bestehen überwiegend aus großflächig ausgebrachten Steinen oder Kiesflächen, die häufig mit Folie oder Vlies unterlegt werden und nur spärlich bepflanzt sind. Lange galten sie als pflegeleicht und modern. Inzwischen rücken sie jedoch aus verschiedenen Gründen in den Fokus: Sie speichern Wärme, bieten Insekten und anderen Tieren kaum Lebensraum und können die Versickerung von Regenwasser erschweren. Deshalb haben viele Bundesländer und Kommunen ihre Vorschriften in…
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Sicher grillen: Was Verbraucher beachten sollten
Ob Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill: Grillen gehört für viele Menschen zum Sommer einfach dazu. Damit der Grillspaß nicht durch Unfälle, Brände oder Streit mit den Nachbarn getrübt wird, sollten einige wichtige Regeln beachtet werden. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die größten Risiken und zeigen, worauf Verbraucher besonders achten sollten. Wie kann man sich beim Grillen schützen und Unfälle vermeiden? Nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ereignen sich jedes Jahr rund 4.000 Grillunfälle. Etwa jeder zehnte endet mit schweren Brandverletzungen. Ursache ist häufig der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin. Sie können unkontrollierbare Stichflammen und Verpuffungen auslösen. Die ARAG Experten nennen daher die wichtigste Regel fürs…
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Reisesouvenirs: Welche Mitbringsel Ärger machen können
Ob Muscheln vom Strand, günstige Designerware oder exotische Andenken vom Markt – Souvenirs gehören für viele zum Urlaub dazu. Doch nicht alles, was harmlos wirkt, darf ohne Weiteres mit nach Hause genommen werden. Zollvorschriften, Naturschutzregeln und gesetzliche Einfuhrbestimmungen setzen klare Grenzen. Die ARAG Experten zeigen, welche Mitbringsel unproblematisch sind, wo Risiken bestehen und welche Fehler Urlauber vermeiden sollten. Was gilt bei Souvenirs innerhalb der EU? Innerhalb der Europäischen Union (EU) dürfen Urlauber Souvenirs grundsätzlich ohne Zollformalitäten mit nach Hause nehmen, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass diese Freiheit nicht für alle Mitbringsel uneingeschränkt gilt. Problematisch können etwa bestimmte Medikamente, antike…
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Insektenfund im Essen kein erheblicher Reisemangel
Das Landgericht Koblenz hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Familienurlaub in der Dominikanischen Republik trotz einiger Unannehmlichkeiten nur geringfügig mangelhaft war. Ein Vater hatte eine Reisepreisminderung verlangt, weil sein Sohn aufgrund einer Größenbeschränkung eine Wasserrutsche nicht nutzen durfte, Kinder keinen Zutritt zu den À-la-carte-Restaurants hatten und im Essen seiner Frau ein Insekt sowie eine Made gefunden wurden. Das Gericht wertete diese Umstände jedoch als bloße Bagatellen beziehungsweise übliche Sicherheits- und Betriebsregelungen. Die Bezeichnung des Hotels als „familienfreundlich“ garantiere nicht die Nutzung sämtlicher Einrichtungen durch Kinder. Auch die einzelnen Insektenfunde stellten keinen erheblichen Reisemangel dar, zumal in tropischen Regionen ein gelegentlicher Insektenbefall nicht vollständig vermeidbar sei. Lediglich das Fehlen einer…
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Blumenkübel auf dem Gehweg müssen weg
Blumenkübel vor dem eigenen Haus können Ärger mit der Behörde bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach mehrere Pflanzgefäße entfernt werden müssen, die seit rund 20 Jahren auf einem öffentlichen Gehweg stehen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Gehwege seien in erster Linie für Fußgänger da und dürften nicht ohne Erlaubnis für private Zwecke genutzt werden. Auch die jahrzehntelange Duldung durch die Stadt half der Hauseigentümerin nicht weiter. Zudem könnten die Kübel den Fußgängerverkehr beeinträchtigen und insbesondere für sehbehinderte Menschen oder bei Dunkelheit ein Hindernis darstellen (Az.: 6 L 716/26). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie…
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Einwurf-Einschreiben kein Beweis mehr für Zustellung
Das Bundesarbeitsgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass das heutige Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Beweis mehr für den Zugang eines Schreibens liefert. Hintergrund ist das geänderte, digitalisierte Zustellverfahren: Der Zusteller scannt die Sendung und bestätigt die Zustellung bereits auf seinem Gerät, bevor der Brief tatsächlich im Briefkasten landet. Dadurch lässt sich nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass die Sendung tatsächlich zugestellt wurde. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber eine wichtige Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) per Einschreiben verschickt. Ein bEM soll Arbeitnehmern nach längerer Krankheit dabei helfen, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und einer erneuten Krankheit vorzubeugen. Doch der Mitarbeiter reagierte nicht, sodass…