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So geht Urlaub!
Bevor es in den Sommerurlaub geht, gibt es eine ganze Menge zu bedenken: Ist der Urlaub abgesichert, wenn man die Reise nicht antreten kann? Was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Was passiert bei Naturkatastrophen wie im Mai auf Kreta, als heftige Erdbeben die griechische Mittelmeerinsel erschütterten? Die ARAG Experten geben wichtige Tipps, was Reisende vor den Sommerferien wissen sollten und haben zudem ein aktuelles Urteil für alle Flugreisenden im Gepäck. Reiserücktritt, wenn die Natur verrücktspielt? Naturkatastrophen, wie beispielsweise jüngst die Erdbebenserie in der Ägäis, Waldbrände oder auch Kriegsgefahren können Reisepläne zunichtemachen. Pauschalurlauber sind dann laut ARAG Experten besonders geschützt. Sie können ihre Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände kostenfrei stornieren.…
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ARAG mit technischen Verbrauchertipps
. Brennende Powerbank Augen auf beim Packen! Nachdem während eines Fluges eine Powerbank in Brand geraten ist, reagieren die Fluggesellschaften: So sind ab sofort beispielsweise bei Eurowings und ihrem Mutterkonzern Lufthansa Powerbanks an Bord nur noch erlaubt, wenn sie in Sicht- und Reichweite des Passagiers sind. Laden von Geräten während des Fluges mit der Powerbank ist zwar erlaubt, der mobile Akku selbst darf allerdings nicht an die Steckdose angeschlossen werden. Außerdem werden Einschränkungen von Menge und Kapazität verschärft, hier hat laut ARAG Experten jede Fluggesellschaft eigene Vorgaben. Es macht also Sinn, sich rechtzeitig zu informieren, wenn die Reise des kleinen Stromversorgers nicht bereits an der Sicherheitskontrolle enden soll. Übrigens: Im Aufgabegepäck sind Powerbanks aus…
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Grenzenlos reisen – aber bitte mit gültigen Papieren
Die Sommerferien sind zum Greifen nah. Für viele Urlauber beginnt damit das Kofferpacken. Was im Reisegepäck auf keinen Fall fehlen darf, sind Personalausweis oder Reisepass. Was aber, wenn eins dieser wichtigen Dokumente abgelaufen ist? Und für welche Länder benötigt man überhaupt einen Reisepass? Brauchen auch Kinder auf Reisen einen Pass? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Wo wird welches Dokument benötigt? Um innerhalb der Europäischen Union sowie einiger weiterer Länder wie z. B. der Schweiz, Norwegen oder Island zu reisen, reicht bei touristischen Aufenthalten von höchstens drei Monaten in der Regel das Mitführen des Personalausweises aus. Und auch sonst reist es sich als Deutscher recht unbeschwert: Bei der Einreise in…
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Neues Geldautomaten-Gesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 zur Barrierefreiheit. Darunter fallen laut ARAG Experten auch Banken mit ihren Geldautomaten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Sprach- und Technikkenntnissen den selbstständigen Zugang zu digitalen Services zu ermöglichen. Künftig müssen neu installierte Geldautomaten bestimmte Standards erfüllen, wie z. B. akustische Signale, Sprachanweisungen, kontrastreiche und vergrößerte Schrift, intuitive Menüs oder eine mehrsprachige Bedienung. Bereits bestehende Automaten dürfen noch bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden. Ausgenommen von der gesetzlichen Pflicht sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472…
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Geld gefunden!
Die Mitarbeitenden eines Entrümpelungsunternehmens fanden in der Wohnung einer alten Dame nicht nur wertvollen Schmuck, sondern auch 600.000 Euro in bar. Behalten dürfen sie davon aber nichts, hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war unwirksam (Az.: 15 O 56/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…
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Kein Wald ohne Bäume
ARAG Experten verweisen auf einen Fall, bei dem das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber zu entscheiden hatte, wann ein "Wald" im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) in Brand gesetzt wurde. Das Ergebnis: Ein Wald muss aus Bäumen bestehen – auch bei einem Brandstiftungsdelikt. Für eine vollendete Brandstiftung im Sinne des Paragrafen über die Inbrandsetzung fremder Wälder (Paragraf 306 Absatz 1 Nr. 5 StGB) reicht es nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Zweibrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850…
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Auffahrunfall nach abgebrochenem Spurwechsel
Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied laut ARAG Experten, dass beide Unfallbeteiligten hälftig haften. Der grundsätzlich gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greife hier nicht (Az.: 9 U 5/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…
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Stau auf der Autobahn: Was nun?
Im letzten Jahr gab es knapp 860.000 Kilometer Stau allein auf deutschen Autobahnen. Bald sind Sommerferien und mit ihnen beginnt die Hauptreisezeit auf Deutschlands Straßen. Denn unzählige Urlauber starten oft gleichzeitig in die Ferien. Das Ergebnis: kilometerlange Staus, zähfließender Verkehr und nicht selten hitzige Gemüter. Doch wer die wichtigsten Verhaltensregeln kennt, bleibt auch im stockenden Verkehr sicher, regelkonform und gelassen. Den Stau vorhersehen Die meisten Navigationsgeräte sind mit einem sogenannten TMC-System (Traffic Message Channel System) ausgestattet. Laut ARAG Experten verarbeitet das TMC alle Verkehrsinformationen von Verkehrssendern und schlägt Alternativrouten vor, sobald auf der eingegebenen Strecke ein Stau gemeldet wurde. Dadurch können Staus umfahren werden. Theoretisch – denn das System ist…
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Diese Neuerungen sollten Urlauber kennen
Ob Nordsee, Mittelmeer oder Ägäis – die Ferienzeit ruft. Doch wer dieses Jahr mit Reisefieber im Gepäck Richtung Ausland aufbricht, sollte nicht nur Badehose und Sonnencreme einpacken, sondern auch ein paar neue Vorschriften im Hinterkopf behalten. Denn die Sommerferien 2025 bringen in vielen beliebten Urlaubsländern frischen Regelungs-Wind. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Sonnenhungrige vor der Abreise wissen sollten. Was müssen Urlauber wissen, die hoch in den Norden nach Dänemark reisen? Tobias Klingelhöfer: In Dänemark sind alle älteren Banknoten seit Ende Mai ungültig. Bezahlen kann man damit also nicht mehr. Das betrifft 1.000-Kronen-Scheine , die vor 2009 ausgegeben wurden sowie Druckserien aus 1997 und früher. Wer also noch alte Scheine herumliegen hat, kann…
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ARAG, stimmt das? Hitzeschutz – heiß diskutiert
Müssen alle Eigentümer einer Außen-Klimaanlage zustimmen? Wer in einer Wohnungseigentumsanlage eine Klimaanlage installieren will, sollte vorher die Miteigentümer ins Boot holen, sonst kann es Ärger geben. Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Einbau einer Klimaanlage auf einer Sondernutzungsfläche eine bauliche Veränderung darstellt. Und die benötigt die Zustimmung aller Miteigentümer. In einem konkreten Fall hatten Eigentümer einer Erdgeschosswohnung ihre Klimatruhe samt Verkleidung und Versorgungsleitungen auf der eigenen Terrasse angebracht. Die übrigen Eigentümer wurden vorher nicht gefragt, lehnten die nachträgliche Genehmigung aber ab. Die Begründung: Die Anlage verändere das optische Erscheinungsbild der Wohnanlage, beschädige durch Bohrungen in der Fassade gemeinschaftliches Eigentum und verursache Lärm. Auch die Richter waren…