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Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist – und was nicht
Mit dem Frühling in nicht allzu weiter Ferne wächst bei vielen Gartenbesitzern der Wunsch, Hecken und Gehölze wieder in Form zu bringen. Doch beim Griff zur Schere sind klare rechtliche Vorgaben zu beachten. Welche Schnitte erlaubt sind, wann Verbote gelten und wann sogar eine Pflicht zum Rückschnitt besteht, erläutern die ARAG Experten. Wann ist der Heckenschnitt erlaubt und wann verboten? Grundsätzlich regelt Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bundesweit einheitlich, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder radikal zurückgeschnitten werden dürfen. Ziel dieser Regelung ist der Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tiere. Die ARAG Experten weisen allerdings…
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Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich ist
Fristlose Kündigung wegen Online-Krankschreibung Arbeitnehmer, die eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne echten Arztkontakt einreichen, müssen unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In einem konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine AU über ein Internetportal erhalten, nachdem er einen Fragebogen zu seinen Symptomen ausgefüllt und dafür bezahlt hatte. Ein persönlicher Kontakt zu einem Arzt fand weder telefonisch noch per Video oder in einer Praxis statt. Die Bescheinigung sah zwar aus wie ein offizieller „gelber Schein“, entsprach aber nicht den Anforderungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, weil keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte. Das Gericht wertete dies als bewusste Täuschung des Arbeitgebers und wies darauf hin, dass eine solch schwere Vertrauensverletzung keine vorherige Abmahnung…
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Warum TikTok süchtig macht – und was Eltern wissen sollten
Unendliches Scrollen durch automatisch nachgeladene Inhalte, Push-Benachrichtigungen und ein aggressiver Empfehlungsalgorithmus: Das sind nur einige der Funktionen, mit denen die Online-Plattform TikTok ihre Nutzer am Bildschirm hält. Und zwar länger, als es gesund wäre. Die Designelemente machen vor allem jugendliche User süchtig, wie eine Untersuchung der Kommission der Europäischen Union (EU) bestätigt. Welche Anforderungen die EU-Regulierer daraus ableiten, was Verbraucher über die Plattform wissen müssen und wie Eltern ihre Kinder schützen können, erläutern die ARAG IT-Experten. EU-Kommission fordert grundlegende Änderungen Die Europäische Kommission wirft TikTok vor, mit seinem Design gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu verstoßen. Vor allem suchtfördernde Funktionen sieht die Brüsseler Behörde kritisch. Dazu gehört laut ARAG IT-Experten unter…
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Ersatz für gestrichenen Flug
Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…
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Video vom Auto ist Beweismittel
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden können. Bei der Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Unfallverursachers und dem Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…
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Kein Gewinn bei Untervermietung
Wer seine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass im konkreten Fall der Mieter durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt habe. Einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis habe er nicht gehabt, weil er mit der Untervermietung Einnahmen erzielte, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlich überstiegen (Az.: VIII ZR 228/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail:…
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Artgerechte Tierhaltung: Was das Gesetz vorsieht
Haustiere nehmen in unserem Alltag ganz unterschiedliche Rollen ein: Sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder oder einfach Teil des Lebens. Doch so vielfältig wie die Motive für ein Tier sind, so unterschiedlich ist auch der Umgang mit ihm. Und nicht immer entspricht er dem, was dem Tier wirklich guttut. Tierleid beginnt dabei nicht erst bei offensichtlicher Quälerei, sondern oft schon bei falscher Haltung, die aus Unwissenheit entsteht. In manchen Fällen überschreiten Menschen auch bewusst rechtliche und moralische Grenzen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wo das Gesetz ansetzt und wie Tiere in Deutschland geschützt werden. Gerade zum Anfang des Jahres häufen sich Meldungen über ausgesetzte Hunde, und die Tierheime platzen aus allen…
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Valentinstag global: Von Kussrekorden und Scheidungsverbot
Rosen, Pralinen, ein gemeinsames Abendessen sowie romantische Gesten gehören für viele fest zum Valentinstag dazu. Gleichzeitig zeigt sich ein differenziertes Bild: In einer Umfrage aus dem Jahr 2025 gaben mehr als 40 Prozent der Befragten in Deutschland an, dem Valentinstag keine besondere Bedeutung beizumessen. Den-noch planten rund ein Viertel, dem Partner mit einem Geschenk eine Freude zu machen. Weltweit feiern etwa 59 Prozent der Verbraucher den Tag der Liebe. Wie unterschiedlich dieser begangen wird, zeigen die ARAG Experten. Scheidung verboten Nach Beobachtung der ARAG Experten wird der Valentinstag mancherorts nicht nur gefeiert, sondern regelrecht verteidigt. In der russischen Stadt Lipezk ist die Scheidung am Valentinstag verboten. Da in Russland doppelt so viele Ehen geschieden…
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Pollen im Anflug: Was Allergiker jetzt wissen sollten
Rote und tränende Augen, eine verstopfte Nase, Niesanfälle und sogar Atemnot: Für Pollenallergiker beginnt mit den ersten Blüten oft eine herausfordernde Zeit. Zwar kann die Medizin heute viele Symptome lindern. Dennoch haben Betroffene trotz moderner Therapien weiterhin mit Beschwerden zu tun. Worauf sie und Eltern allergischer Kinder achten sollten, erläutern die ARAG Experten. Ganzjährig gereizt Zwar ist meist vom Pollenflug im Frühling die Rede, tatsächlich gibt es laut ARAG Experten jedoch kaum noch pollenfreie Zeiten. Denn zumindest in milderen Wintern fliegen die ersten Frühblüher, darunter Erlen- und Haselpollen, bereits im Januar und Februar durch die Luft, gefolgt von Birke und Buche im März und April sowie Gräsern im Sommer. Mehr…
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Kurzarbeitergeld nur bei echtem Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer haben insbesondere dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall kommt und sie kein oder weniger Entgelt erhalten. Das Landessozialgericht Darmstadt entschied laut ARAG Experten jedoch, dass kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nur abgeschlossen wurde, um danach Kurzarbeitergeld oder andere Sozialleistungen zu beziehen. In diesem Fall liegt kein wirksames Arbeitsverhältnis vor (Az.: 7 AL 5/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Darmstadt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung…