• Verbraucher & Recht

    Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz

    Wer rückwärtsfährt, muss laut Paragraf 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließen, dass andere gefährdet werden. Daher wird dem Rückwärtsfahrenden beim Verstoß oftmals die volle Haftung zugesprochen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, welches entschied, dass auf Parkplätzen diese Norm nicht unmittelbar angewandt werden kann. Die Richter entschieden sich daher für eine Haftungsquote von 50 Prozent (Az.: 7 U 87/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de…

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  • Verbraucher & Recht

    Wer zu lange parkt, darf abgeschleppt werden

    Wer auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz länger stehen bleibt als bezahlt wurde, kann sofort abgeschleppt werden. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Fahrzeughalter begehe im vorliegenden Fall verbotene Eigenmacht. Daher dürfe der Grundstückseigentümer das Fahrzeug abschleppen, ohne zu warten. Selbst wenn zuvor ordnungsgemäß ein Parkschein gelöst wurde (Az.: V ZR 44/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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  • Verbraucher & Recht

    Jeck feiern – aber sicher: Was an Karneval erlaubt ist

    Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Richtig rund geht es aber an den Hauptfeiertagen wie Altweiberfastnacht und Rosenmontag. Dann stellt sich für viele die Frage: Gelten jetzt andere Regeln? Die ARAG Experten erklären, wo die Grenzen der Narrenfreiheit liegen und wie man sicher feiert. Urlaub und Brauchtumstage Bei allem jecken Treiben: Weder Weiberfastnacht (auch Altweiber genannt) noch Rosenmontag sind gesetzliche Feiertage. Wer Karneval feiern will, muss also Urlaub nehmen – es sei denn, Arbeitgeber geben Beschäftigten im Rahmen sogenannter Brauchtumstage frei. Und auch Schülern ergeht es nicht besser: Sind in ihrem Bundesland keine Ferien oder legt die Schulleitung keinen beweglichen Ferientag auf Karneval,…

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  • Verbraucher & Recht

    Der richtige Notruf für den Ernstfall

    Die 112 ist in der gesamten Europäischen Union (EU), aber auch in der Schweiz oder der Türkei die zentrale Notrufnummer und rund um die Uhr erreichbar. In Deutschland gibt es mit der 110 zusätzlich eine eigene Notrufnummer für die Polizei. Und wer die 112 in den USA oder Kanada wählt, wird automatisch an den dortigen Notruf 911 weitergeleitet. Die 112 ist aus dem Fest- und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar – selbst dann, wenn das Handy keinen Empfang hat oder sich in ein fremdes Netz einwählt. Doch wann ist ein Notruf überhaupt gerechtfertigt? Zum Tag des Notrufs am 13. Februar 2026 erklären die ARAG Experten, worauf es im Ernstfall ankommt. Wann liegt…

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  • Verbraucher & Recht

    Cyberangriffe: Wie gut sind private Daten geschützt?

    Organisierte Hackergruppen stellen eine zunehmende Herausforderung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft dar. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschreibt in seinem aktuellen Jahresbericht eine weiterhin angespannte IT-Sicherheitslage. Diese betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne oder kritische Infrastrukturen, sondern ebenso kleine Unternehmen und Privatpersonen. Die ARAG IT-Experten erläutern, wer besonders gefährdet ist und wie man sich mit geeigneten Maßnahmen wirksam schützen kann. Wer ist betroffen? Grundsätzlich kann jeder zum Ziel von Cyberangriffen werden, der online aktiv ist. Besonders im Fokus stehen Unternehmen, bei denen sich sensible Kunden- oder Mitarbeiterdaten abgreifen lassen, etwa Kreditkarteninformationen, Passwörter oder personenbezogene Daten. So erbeuteten Hackergruppen im vergangenen Jahr unter anderem interne Daten bei Volkswagen,…

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  • Verbraucher & Recht

    Mitbewohner gesucht: Was rechtlich gilt

    Praktikum in einer anderen Stadt, ein Projekt im Ausland, der Auszug des Partners oder ein finanzieller Engpass – die Gründe, sich einen Mitbewohner für eine komplette oder teilweise Untervermietung in die Wohnung zu holen, sind vielfältig. Genauso vielfältig wie die Regeln, die Mieter beachten müssen, wenn sie in die Rolle des Vermieters schlüpfen. Die ARAG Experten geben Tipps, damit das Projekt „Mitbewohner gesucht“ gut vorbereitet und erfolgreich umgesetzt werden kann. Anspruch auf Untervermietung? Grundsätzlich ist es Mietern erlaubt, einen Untermieter aufzunehmen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Der Bundesgerichtshof hat aber klargestellt, wo die Grenzen für Mieter liegen, die ihre Wohnung oder Teile davon weitervermieten wollen. Wer mit der Untervermietung…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG Recht schnell…

      Heiße Asche in der Biotonne entsorgt Wer in seiner Biotonne Kaminasche entsorgt, muss die Kosten für den Löscheinsatz zahlen, wenn diese Feuer gefangen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, wonach die Gemeinde Wettenberg Feuerwehrgebühren für einen Löscheinsatz verlangen durfte. Der in Anspruch Genommene habe den Brand grob fahrlässig verursacht, indem er Kaminasche in einer Biotonne entsorgt habe, die in der Nähe brennbarer Materialien stand (Az.: 2 K 1652/22.GI). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Gießen . Keine Pfändung des Autos wegen Platzangst  Das Finanzgericht Münster hat laut ARAG Experten die Vollziehung der Pfändung eines Pkw aufgehoben und ausgesetzt, weil der Eigentümer des…

  • Verbraucher & Recht

    Radfahren im Winter: Was jetzt wirklich hilft

    Zu weit weg, zu lange Fahrzeit, Wind und Wetter ausgesetzt – für viele gibt es gute Gründe , im Winter nicht mit dem Rad zur Arbeit, Uni oder Schule zu fahren. Ursprünglich als finnisch-kanadisches Gemeinschaftsprojekt entstanden, will eine Aktion das ändern: Der „Winter Bike to Work Day“ (Winter-Fahrradpendlertag) am zweiten Freitag im Februar soll Menschen motivieren, das Radfahren auch in der kalten Jahreszeit zu etablieren. Wie Radler sich darauf am besten vorbereiten, ordnet ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek ein. Was ist der größte Unterschied zwischen Radfahren im Sommer und im Winter? Jan Kemperdiek: Der größte Unterschied liegt auf der Straße oder besser gesagt: auf dem Untergrund. Nasses Laub, Schnee, Eis und Rollsplitt erhöhen…

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  • Gesundheit & Medizin

    Bewegung im Alter: Kleine Einheiten mit großer Wirkung

    Viele Menschen möchten auch im höheren Alter aktiv bleiben und ihre Lebensqualität erhalten. Gerade im Alter ist regelmäßige körperliche Aktivität für die Gesundheit und das Wohlbefinden von großer Bedeutung. Seniorensport trägt unter anderem dazu bei, das Risiko von Herz-Kreislauf- oder Krebserkrankungen zu reduzieren, Typ-2-Diabetes zu vermeiden und die kognitiven Funktionen zu fördern. Darüber hinaus kann gemeinschaftlicher Sport das psychische Wohlbefinden stärken und den sozialen Austausch fördern. Die ARAG Experten erklären, wie sich die eigene Fitness mit wenig Aufwand im Alltag trainieren lässt. Sportlich altern Bei vielen älteren Menschen sinkt das Bewegungsvolumen im Altersverlauf. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Erwachsenen ab 18 Jahren zwar eine moderate Ausdaueraktivität von 150 bis 300 Minuten pro Woche. Doch nicht einmal die…

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  • Verbraucher & Recht

    Recht erstaunlich: Von Pipi, Pferden und Promille

    Ob Pinkeln ins Meer, quiekende Minischweine oder eine Richterin im Sattel – immer wieder hat die Justiz reichlich Stoff zum Staunen. Dabei müssen Gerichte über Alltägliches mit erstaunlichen Folgen, kuriose Missverständnisse und tierisch-menschliche Konflikte entscheiden. Die ARAG Experten zeigen mit einer unterhaltsamen Sammlung, dass Rechtsprechung nicht nur ernst, sondern manchmal auch ziemlich schräg sein kann. Am Meer die gleichen Rechte wie Tiere im Wald Wenn es nach den drei Mitarbeitern des Ordnungsamts Lübeck ginge, würde das Wasserlassen im Meer mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Das sollte laut der ARAG Experten ein Mann zahlen, weil er es wagte, nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die…

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