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Und ewig grüßt das Bibertier
Aufmerksame Leser und Aktionstage-Fans werden es bemerkt haben: Natürlich ist es das Murmeltier, das im gleichnamigen Kinofilm ewig grüßt. Anlässlich des Murmeltiertages am 2. Februar, der im Hollywoodstreifen eine zentrale Rolle spielt, wollen die ARAG Experten aber einen Bogen zu anderen Nagern schlagen. Denn während verschlafene Murmeltiere ganz harmlos die Zeit ansagen, sorgen garstige Artgenossen wie z. B. Biber, Marder oder Waschbären mit ihren Beißerchen regelmäßig für echten Ärger und schaffen es daher auch immer wieder bis in den Gerichtssaal. Biberschäden sind steuerlich nicht absetzbar Ein Haus in idyllischer Seelage kann seine Tücken haben. So musste eine Familie feststellen, dass sich geschützte Biber unmittelbar am Grundstück angesiedelt hatten. Durch ihre…
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Termine nur für Privatversicherte oder Selbstzahler
Die Online-Terminplattform Doctolib darf Kassenpatienten keine Arzttermine anzeigen, die tatsächlich nur für Privatpatienten oder Selbstzahler bestimmt sind. Das Landgericht Berlin II sieht nach Auskunft der ARAG Experten in der entsprechenden Filtergestaltung eine irreführende geschäftliche Handlung (Az.: 52 O 149/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Berlin . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)…
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Erstattung eines Flugticketpreises muss auch Vermittlerprovision umfassen
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welcher entschieden hat, dass bei einer Flugannullierung die Erstattung des Flugticketpreises auch die vom Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Eine genaue Kenntnis der Höhe sei dafür nicht erforderlich (Az.: C-45/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich.…
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Auf die Truhe gelegt ist zugestellt
Eine Truhe im Hausflur kann eine wirksame Empfangsvorrichtung im Sinne des Gesetzes sein, wenn sie entsprechend genutzt wird. Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. So auch einen Vollstreckungsbescheid. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Lübecker Landgericht die Ablage eines Vollstreckungsbescheids auf einer solchen Truhe als wirksame Zustellung angesehen und den verspäteten Einspruch verworfen (Az.: 15 O 191/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220…
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Sauna: Zwischen Hitze und Haftung
Mit mehr als drei Millionen Saunen bei etwa 5,4 Millionen Einwohnern haben die Finnen weltweit die Nase im Sauna-Ranking vorn. Erfunden haben sie das Saunieren aber nicht. Entstanden ist der Brauch schon vor 1.500 Jahren in Ostasien. Und auch in Deutschland ist und bleibt das Schwitzen über dem Ofen oder im Dampfbad absolut im Trend: Mehr als 25 Millionen Menschen besuchten 2025 gelegentlich oder sogar häufig eine Sauna oder ein Dampfbad. Das sind immerhin knapp über 37 Prozent aller Deutschen, fast eins zu eins verteilt auf Männer und Frauen. Grund genug für die ARAG Experten, sich mit dem Thema einmal näher zu befassen. Rücksicht und Rechte in der Sauna Neben gesundheitlichen Empfehlungen gelten in…
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Wenn der Chef heimlich zuschaut
Digitale Technik spielt in Unternehmen eine immer größere Rolle. Von Software zur Leistungsauswertung bis hin zu Videoüberwachung greifen Arbeitgeber auf unterschiedliche Mittel zurück, um Prozesse zu überwachen. Doch wie weit dürfen sie dabei gehen? Welche Formen der Mitarbeiterüberwachung sind zulässig und wo beginnt ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit einem Überblick. Ist Videoüberwachung von Mitarbeitern grundsätzlich überhaupt erlaubt? Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber dürfen überwachen, aber nur unter engen Voraussetzungen. Jeder Mensch hat ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, auch am Arbeitsplatz. Kameras dürfen also nicht einfach überall installiert werden und schon gar nicht flächendeckend jeden einzelnen Arbeitsschritt filmen. Welche Voraussetzungen gibt es für eine legale Videoüberwachung? Tobias Klingelhöfer: Videoüberwachung…
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Gemeinsam durchs Leben
Die Liebe ist frisch, der Alltag klopft noch höflich an und irgendwo zwischen Zahnpastatuben-Deckel und nächtlichem Schnarchkonzert taucht plötzlich ein neues Beziehungsmodell auf: Sleep Divorce. Dabei gilt die Ehe rechtlich weiterhin als intakt, solange man nicht dauerhaft „von Tisch und Bett“ getrennt lebt. Der erste Mythos wäre also schon mal widerlegt. Und damit sind die ARAG Experten mitten im Thema: Was ist die Ehe eigentlich? Ein romantisches Versprechen oder juristisch hochkomplexes Gemeinschaftsprojekt? Spoiler: Sie ist beides. Die Liebe und die Steuern Natürlich heiratet man aus Liebe. Aber das Gesetz heiratet immer mit. Denn mit dem Ja-Wort kommen automatisch Regelungen zu Steuern, Vermögen, Unterhalt oder Absicherung ins Spiel. Steuerlich kann die…
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Sicher auf der Skipiste unterwegs
Die Skiunfallzahlen steigen. Laut ARAG-ASU (Auswertungsstelle für Skiunfälle in Kooperation mit der Stiftung für Sicherheit im Skisport ) mussten in der Saison 2024/2025 über 50.000 Skisportler ärztlich behandelt werden. Gleichzeitig verändert sich durch veränderte Skitechnik, Ausrüstung und Fahrverhalten die Art der Verletzungen. Anlass für die ARAG Experten, auf wichtige Pisten-Regeln und sinnvolle Absicherungen im Wintersport hinzuweisen. Ski heil, Bein kaputt Die „Rentnerband“ hat mit ihrem Song „Ski heil, Bein kaputt“ die Herausforderungen des Skisports bereits in den 80er-Jahren besungen. Und richtig: Skifahren ist mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden. Dabei hat sich die Art der Skiverletzungen in den letzten Jahrzehnten verändert. Früher dominierten Unterschenkelbrüche, vor allem Schienbeinfrakturen. Durch moderne Sicherheitsbindungen, stabilere Skischuhe und bessere Pistenpräparation…
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Unzulässige Cookies
Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft und haftet für fehlende Einwilligungs-Abfragen. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. Auch ein Drittunternehmen, das Cookies integriert, hafte, wenn der Betreiber der jeweiligen Website AGB-widrig keine Einwilligung der Endnutzerinnen und -nutzer abfrage. Einem betroffenen Nutzer sprach das Gericht daher einen Schadensersatzanspruch von 100 Euro zu (Az.: 6 U 81/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211)…
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Unzulässige Klausel in AGB zur Mindestlaufzeit
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, die vorsieht, dass die Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll. Dies kann unter anderem zu einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten führen (Az.: III ZR 8/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben…