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Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten
. Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer – vor allem, wenn das Widerrufsrecht ins Spiel kommt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Dienstvertrag über Handwerkerleistungen widerrufen durfte, obwohl die Arbeiten schon komplett erledigt waren. Was war passiert? Ein Mann ließ die Elektroinstallation seines Hauses erneuern. Der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, womit der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht hatte. Allerdings hatte der Unternehmer vergessen, ihn darüber aufzuklären. Und damit trägt er das komplette Verlustrisiko. Der Elektrobetrieb erhielt trotz vollständig erbrachter Dienstleistung keine Vergütung und auch keinen Wertersatz (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-97/22). Wenn der Stromzähler fehlt,…
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Sammlerträume: von Briefmarke bis Bierdeckel
Ob Panini-Sticker, Oldtimer oder Briefmarken: Ein echter Sammler hat nicht nur die Leidenschaft, Dinge zu bewahren, sondern er benötigt Fachwissen, Spürsinn und oft auch das nötige Geld, um eine Sammlung aufzubauen. Die ARAG Experten werfen einen Blick auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Sammelns und zeigen, was zu beachten ist, wenn die Leidenschaft zur echten Wertanlage wird. Beliebte Sammelobjekte Die mit Abstand beliebtesten Dinge, die gesammelt werden, sind Fotos von der Familie und von Freunden (89 Prozent), gefolgt von alten Schallplatten, Tonbändern und Videos (67 Prozent). Zu den Klassikern unter den Sammelobjekten gehören aber auch Briefmarken, Münzen, Edelsteine oder Oldtimer. Doch auch Uhren, Kunstwerke oder seltene Weine können beachtliche Werte…
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Festival-Token nur beschränkt gültig
Wenn man nach einem Festival noch Token für den dortigen Getränke- und Speisenerwerb übrig hat, gelten diese möglicherweise nicht für das nächste Festival. Und dies laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht, da der Rücktausch der Token zeitlich, örtlich und im Wert beschränkt werden darf (Az.: I-20 UKl 9/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…
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Defekte Spirale: Schmerzensgeld
Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…
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Sitz vom Treppenlift zu hoch
Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin hätte einbeziehen müssen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 19 U 153/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories…
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Kündigung nur mit gutem Grund
Es ist erst einige Tage her, dass am Tag der Arbeit bundesweit wieder hunderttausende von Menschen unter anderem gegen den Abbau von Jobs demonstriert haben. Eine berechtigte Forderung. Denn wer seine Arbeit verliert, steht oft vor erheblichen finanziellen und persönlichen Herausforderungen. Um Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln aufgestellt. Die ARAG Experten erklären, für wen der Kündigungsschutz gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Personengruppen besonders geschützt sind. Was regelt das Kündigungsschutzgesetz? Der allgemeine Kündigungsschutz schränkt die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern ein und schafft einen fairen Rahmen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Da Beschäftigte sowohl wirtschaftlich als auch in…
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Meta: Ein kleiner Kreis sorgt für großen Wirbel
Er ist klein, blau und wirft große Fragen auf: Der neue Kreis, der seit Kurzem in Facebook Messenger, Instagram und WhatsApp auftaucht, ist mehr als nur ein nettes Design-Element. Dahinter steckt „Meta AI“, ein neues KI-Computerprogramm des Tech-Unternehmens Meta. Was auf den ersten Blick wie ein praktisches Tool für schnelle Fragen oder kreative Bildideen daherkommt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Eingriff in die digitale Privatsphäre. Was das für Nutzer bedeutet und wie man sich schützen kann, erklären die ARAG IT-Experten. Der stille Begleiter in den Chats Ob im Messenger, auf Instagram oder bei WhatsApp – der kleine blaue Kreis ist das Symbol für den neuen KI (Künstliche Intelligenz)-Chatbot „Meta…
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ARAG, stimmt das?
. Gibt es Schadensersatz bei einem Unfall auf einer Waldwanderung? Über Baumwurzeln stolpern, auf nassem Laub ausrutschen oder sich an einem herunterhängenden Ast stoßen: Wer im Wald wandern geht, muss mit waldtypischen Gefahren leben. Dabei gehört das Risiko, das die Bewegung in der Natur mit sich bringt, zum allgemeinen Lebensrisiko. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, bei dem ein Wanderer durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde und von der Stadt Thale 200.000 Euro Schadensersatz verlangte. Seiner Ansicht nach sei die Stadt als Besitzerin des Waldes nicht ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Denn es war deutlich erkennbar, dass der Baum abgestorben war und längst hätte gefällt werden müssen. Doch die…
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ARAG Verbrauchertipps zum Tag der Pflegenden
Pflege mit Risiko: Wenn ehrenamtliche Betreuung zum Arbeitsunfall wird Als sein Sohn einen Tobsuchtsanfall bekam, weil er sein Zimmer aufräumen sollte, wusste der Vater sich nicht mehr zu helfen und wählte den Notruf. Kurz darauf schlug ihm sein Sohn sogar eine Vase auf den Kopf. Eigentlich hätte dieser Fall wenig mit der Frage nach dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu tun. Doch die ARAG Experten weisen hier auf die besonderen Umstände hin: Der Vater war der ehrenamtliche Betreuer seines geistig behinderten Sohnes und der Schlag mit der Vase ereignete sich zwar in der gemeinsamen Wohnung, aber im Rahmen seiner Betreuertätigkeit. Daher handelte es sich dabei um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallkasse…
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Straftat: Blitzer umstoßen
Wer einen „Blitzer“ umstößt, um Geschwindigkeitsmessungen zu verhindern, macht sich strafbar – auch wenn das Gerät dabei nicht beschädigt wird. Laut Auskunft der ARAG Experten genügt es laut dem Oberlandesgericht Hamm, wenn die Anlage vorübergehend lahmgelegt wird (Az.: 4 ORs 25/25 OLG). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/de/newsroom/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories…