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Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regeln rund um den Urlaub
Nach § 2 des Bundesurlaubsgesetzes haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub, auch Teilzeitkräfte. In den meisten Tarifverträgen ist ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr vorgesehen. Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen ergeben sich auch aus dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Seemannsgesetz. Wenn es keine arbeitsvertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Regeln zum Urlaub gibt, greifen die Mindeststandards des Bundesurlaubsgesetzes. Danach beträgt der gesetzlich garantierte (Mindest-)Urlaub grundsätzlich 24 Werktage jährlich, das entspricht im Regelfall vier Arbeitswochen. Denn als Werktage (nicht Arbeitstage!) gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also auch die Samstage. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5 86919 Utting…
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Sonderregelung: Urlaubsverfall bei lang andauernder Krankheit
Für den Verfall von Urlaubsansprüchen bei länger dauernder Krankheit gilt Folgendes: In solchen Fällen verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also regelmäßig am 31. März des übernächsten Jahres (so etwa das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 7.8.2012, Az: 9 AZR 353/10). Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer war 2024 das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt. Seit Anfang 2025 wieder arbeitsfähig. Sein nicht genommener Urlaub aus 2024 verfällt am 31.3.2026. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass der Arbeitgeber genau auf diese Folge des möglichen Verfalls hingewiesen hat. Anders sieht die Rechtslage bei einer durchgängigen Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers aus: Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer ist seit Anfang 2024 ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt,…
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Auch kein Verfall von Urlaubsansprüchen bei Tod
Am 6.11.2018 entschied der EuGH über einen traurigen Aspekt des Streites um den Resturlaub: Was passiert mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer sterben? Das EuGH-Urteil enthält dazu unter anderem die etwas skurril anmutende Feststellung, dass der „mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgte Zweck, dem Arbeitnehmer Erholung zu ermöglichen und einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung zu stellen, nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht mehr verwirklicht werden“ könne. Dem wird man kaum widersprechen können. Der Gerichtshof stellte klar, dass der Urlaubsanspruch in solchen Fällen auf die Erben des Verstorbenen übergehe (Az.: C 569/16 und C 570/16). Damit stellte sich das Gericht – wie in den anderen Urlaubs-Streitfällen – deutlich…
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Verjährungsfrist des BGB greift nicht immer
Mitunter gibt es gerade in Klein- und Kleinstbetrieben einen sehr laxen Umgang mit Urlaubsansprüchen. Da werden Jahr für Jahr Urlaubsansprüche in die Zukunft verschoben. Teilweise erhöht sich so der offene Anspruch auf Urlaubstage jährlich. Ein solcher Verzicht auf die Wahrnehmung von Urlaubsansprüchen ist in Deutschland wohl nicht so weit verbreitet wie in etwa in Japan, doch auch alles andere als selten. Die beschriebene Praxis verläuft vielfach einvernehmlich. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind damit einverstanden. Teilweise würde es in Betrieben sogar zu katastrophalen Verhältnissen führen, wenn der Urlaub komplett und auf einen Schlag genutzt würde. Doch was gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet (egal aus welchem Grund)? Unterliegen dann Urlaubsansprüche…
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jedoch die harten deutschen gesetzlichen Regelungen aufgeweicht. Der EuGH betont die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Das Gericht entschied – verbindlich für Deutschland: Ansprüche auf Resturlaub dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen verfallen. Arbeitnehmer seien in einem Arbeitsverhältnis die schwächere und schützenswerte Partei. Es müsse dafür gesorgt werden, dass das soziale Grundrecht auf Erholungsurlaub genutzt werde. Der EuGH befand daher: Der Arbeitgeber muss zum Urlaub auffordern – und zwar schriftlich und deutlich. Ein Aushang am Schwarzen Brett reicht dabei nicht. Er ist verpflichtet „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem…
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Resturlaub 2025: 175 Millionen Tage noch auf den Urlaubskonten – was passiert damit?
Auf Sommer, Sonne oder Meer freuen sich derzeit viele. Oder auf Berge, Täler und Seen – doch egal wo: Die Urlaubswochen sind für viele Arbeitnehmende die schönsten Wochen des Jahres. Umso mehr verwundert es, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Schnitt am Ende eines Jahres fünf Urlaubstage ungenutzt lassen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regeln gelten, wenn Sie auch die Urlaubstage von 2025 und gegebenenfalls auch offene Ansprüche aus den Vorjahren noch nutzen wollen. Anschließend erfahren Sie, worauf Sie arbeitsrechtlich achten müssen, wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Urlaubsantrag stellen und zu Ihrem Wunschtermin Ferien machen möchten. Resturlaub – wann er (nicht) verfällt Die aktuellsten Daten zur Urlaubsnutzung stammen von Ende…
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Schritt 7: Die Steuer berücksichtigen
Das Steuer-Thema ist für die meisten Menschen alles andere als erquicklich. Dennoch kann es sich buchstäblich auszahlen, grundsätzliche Dinge zu beachten – das gilt auch bei der Geldanlage. Verluste können verrechnet werden Wichtig zu wissen: Verluste bei Ihren Anlagen können Ihre Steuerschuld beim Fiskus mindern. Das Prinzip: Wenn Sie Wertpapiere zu einem geringeren Preis verkaufen, als Sie sie gekauft haben, können Sie die Verluste beim Finanzamt steuerlich geltend machen und diese mit künftigen Gewinnen verrechnen. Dazu müssen die Verluste jedoch tatsächlich realisiert werden. Buchverluste zählen nicht für die Verlustbescheinigung. Gewinne müssen versteuert werden Gewinne aus Ihrer Geldanlagen, zu denen auch Dividenden und Zinsen zählen, müssen Sie versteuern. Auf realisierte Gewinne…
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Schritt 6: An den Sicherheitsbaustein denken
Wertpapiere wie Aktien, ETFs oder Fonds lassen sich mit anderen, sicheren Finanzprodukten wie Tagesgeld oder Festgeld kombinieren. Dabei dient die Zinsanlage als Sicherheitsbaustein, die Fondsanlage soll für Rendite sorgen. Die beiden Bausteine können Sie selbst zusammenstellen – so wie etwa in den ETF-Musterportfolios von biallo.de. Häufig haben Anlegerinnen und Anleger ohnehin schon Zinsanlagen und Wertpapiere im Portfolio – dann sollten Sie prüfen, ob die Aufteilung auf die beiden Bausteine noch passt. Kombiprodukte Es gibt aber auch Kombiprodukte, die von sich aus schon beide Bausteine beinhalten. So ist etwa Allvest ein neues und komplett digitales Angebot der Allianz, das die beiden Bausteine kombiniert. Anlegerinnen und Anleger können dabei entscheiden, wie ihr…
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Schritt 5: Kosten & Gebühren vergleichen
Ein oft unterschätzter Faktor bei der Geldanlage sind die Nebenkosten, die bei Investments anfallen. Dazu gehören auch die Transaktions- und Depotgebühren, die Ihre Bank oder Ihr Online-Broker Ihnen in Rechnung stellt. Deshalb sollten Sie prüfen, ob sich vielleicht nicht ein anderer (kostengünstigerer) Broker findet, über den Sie Ihre Wertpapiere handeln können. Die Frage „Welcher Broker ist der Beste?“ muss am Ende jeder für sich beantworten. Sie sollten sich grundsätzlich auf den Broker konzentrieren, der gut zu Ihnen passt. Fragen wie „Wie viel Trades pro Monat mache ich?“ oder „Wie viel Kapital setze ich ein?“ spielen eine wichtige Rolle. Biallo-Tipp: Welches Depot passt zu Ihrer Anlagestrategie? Der Depot-Vergleich von biallo.de zeigt…
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Schritt 4: Die eigenen Sparziele hinterfragen
Beim Depotcheck geht es aber nicht darum, jedes Jahr stur nach der gleichen Strategie zu verfahren. Ist Ihr Aktienanteil im Portfolio durch eine gute Performance dieser Anlageklasse deutlich angewachsen und Sie erwarten für das kommende Jahr weiterhin eine starke Wertentwicklung? Womöglich möchten Sie daher Ihre Strategie ändern und sich im neuen Jahr noch stärker auf Aktien konzentrieren. Dann können Sie womöglich auch auf das Rebalancing verzichten. Oder haben sich Ihre Sparziele geändert? Angenommen, Ihr Depot ist sehr offensiv ausgerichtet, etwa durch einen hohen Anteil von Aktien- und Rohstoff-Positionen. Jetzt wollen Sie das Anlagerisiko jedoch reduzieren. Vielleicht weil 2025 größere Anschaffungen anstehen oder Sie planen, einen großen Teil des investierten Kapitals…