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    Erben und Steuern

    Irrtum 14: „Die Erbschaftssteuer frisst das ganze Erbe auf.“ Das ist in den meisten Fällen nicht richtig. Es gelten gerade bei engen Verwandten hohe Freibeträge. So gilt für Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil, für Enkel gelten 200.000 Euro. Ehegatten steht zudem ein Versorgungsfreibetrag von pauschal 256.000 Euro zu. Auch Kindern steht ein nach Alter gestaffelter Versorgungsfreibetrag bis zum 27. Lebensjahr zu. Sollte der hinterbliebene Ehepartner in der eigenen Immobilie wohnen, fällt für diese keine Erbschaftssteuer an, sofern er mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt. Werden die Freibeträge überschritten, muss nur der darüber liegende Anteil zum jeweiligen Steuersatz versteuert werden. Beispiel: Der Sohn erbt…

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    Schenken und Erben

    Irrtum 12: „Gebe ich zu Lebzeiten einem meiner Kinder einen Anteil von meinem Vermögen, wird das im Erbfall verrechnet, so dass am Ende alle meine Kinder den gleichen Anteil erhalten.“ Das ist nicht automatisch der Fall. Zuwendungen zu Lebzeiten werden keinesfalls automatisch nach dem Tod verrechnet. Beispiel: Herr Müller überträgt seinem Sohn ein Baugrundstück. Notariell wird festgehalten, dass dies im Erbfall auszugleichen ist. Zu einem späteren Zeitpunkt schenkt er der Tochter 200.000 Euro, ohne etwas schriftlich festzuhalten. Nach dem Tod des Vaters fordert die Tochter ihren Anteil am Baugrundstück des Bruders ein. Dieser argumentiert, dass sie ja bereits 200.000 Euro erhalten habe, was ein angemessener Ausgleich sei. Da es dazu…

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    Erben mit und ohne Testament

    Irrtum 7: „Ich habe kein großes Vermögen, ich brauche gar kein Testament.“ Ob Sie ein Testament benötigen oder nicht, hat nichts mit der Größe des Vermögens zu tun, sondern eher damit, ob Sie selbst bestimmen möchten, wer den Nachlass bekommt. Denn die gesetzliche Erbfolge ist weit verzweigt und hält Überraschungen bereit. So erben unter Umständen weit entfernte Cousinen oder andere ferne Verwandte mit, zu denen Sie möglicherweise gar keinen Kontakt haben. Beispiel: Herr Müller ist verwitwet und hat eine Tochter. Stirbt Herr Müller, wird seine Tochter  Alleinerbin. Sollte sie versterben, erben die Enkel. Sollte es aber keine Enkel geben, kommen andere, entferntere Verwandte als Erben an die Reihe. Lösung: Wieder…

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    Erben in der Familie

    Irrtum 1: „Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Wenn ich sterbe, erhält meine Ehepartnerin erst mal alles.“ Viele glauben, dass der überlebende Ehepartner automatisch alleiniger Erbe wird. Das stimmt nur selten. Nach dem Gesetz erbt der Ehepartner – sofern bei der Eheschließung kein notarieller Erbvertrag geschlossen wurde – die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte geht an die Kinder zu jeweils gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Beispiel: Herr Müller verstirbt und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Ohne Testament bekommt die Ehefrau 50 Prozent vom Nachlass (in einer Zugewinngemeinschaft), die Kinder teilen sich die restlichen 50 Prozent, also jeder erhält 25…

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    Der Tipp des Steuerberaters

    Steuerberater Marcus Polz rät davon ab, unbedingt noch in diesem Jahr mit unüberlegten Ausgaben Steuern zu sparen zu wollen. Vielmehr sollten Steuerpflichtige zunächst ihre finanzielle Situation genau analysieren. Seine Faustregel: „Wird das Einkommen in Zukunft deutlich sinken, sollten Sie möglichst viele steuerrelevante Ausgaben noch ins Jahr 2025 legen. Steigt das Einkommen im nächsten Jahr deutlich, lohnt es sich hingegen, solche Ausgaben ins neue Jahr zu verschieben.“ Ändere sich beim Einkommen aber nichts oder wenig, müsse man auch nichts tun. Biallo-Tipp: Erledigen Sie Ihre Steuererklärung selbst? Dann sollten Sie die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht unterschätzen. Wer schummelt, fliegt schnell auf. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber: „So entdeckt das Finanzamt Steuersünder.“ Firmenkontakt…

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    Was lässt sich steuerlich bei den Kapitalerträgen noch verbessern?

    Haben Sie Erspartes oder geerbtes Vermögen bei unterschiedlichen Banken angelegt, müssen Sie jedem Geldinstitut einen separaten Freistellungsauftrag erteilen, um Kapitaleinkünfte sofort von der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zu befreien. Vor dem Jahresende sollten sie rechtzeitig prüfen, ob die Höhe Ihrer Freistellungsaufträge noch passt, um den Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro für Verheiratete) optimal zu nutzen. Sonst zahlen Sie womöglich unnötig Kapitalertragsteuer, die Sie erst im nächsten Jahr über die Steuererklärung mühsam zurückholen können. Wenn Sie bei mehreren Banken Wertpapierdepots führen, kann es vorkommen, dass Sie mit dem Depot A Gewinne und mit dem Depot B Verluste erzielt haben. Die Banken wissen aber nichts voneinander. Fehlbeträge bei…

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    Was ist bei einer energetischen Sanierung zu beachten?

    Steuerlich besonders attraktiv können für Eigenheimbesitzer staatlich geförderte energetische Sanierungen sein. So gibt es für selbstgenutzte, mindestens zehn Jahre alte Immobilien einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen, zum Beispiel für die Dämmung des Daches. Dieser beträgt 20 Prozent der förderfähigen Arbeits- und Materialkosten, verteilt auf drei Jahre. Maximal gewährt der Fiskus eine Steuerermäßigung von 40.000 Euro. Den Steuerbonus gibt es jedoch nur, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster vorliegt. Wichtig zu wissen. Der geförderte Betrag wird auf drei Teile über drei Jahre verteilt. Wer also noch 2025 mit den Arbeiten beginnt, kann bereits in der Steuererklärung für 2025 von dem Bonus profitieren. Beispiel:…

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    Was bringt ein Wechsel der Steuerklassen?

    Ein Wechsel der Steuerklassen ist bis 30. November rückwirkend für das gesamte Jahr möglich. Das kann sich lohnen, wenn sich bei zusammenveranlagten Paaren die Einkommensverhältnisse ändern oder wenn einer der Ehepartner im Folgejahr in Elternzeit geht oder arbeitslos wird. Wechselt der oder die geringer Verdienende von Steuerklasse V in Steuerklasse III, wirkt sich das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder Elterngeld positiv aus, da das Nettoeinkommen mit Steuerklasse III höher ausfällt. „Wer Kinder plant, sollte den Wechsel möglichst früh vollziehen, da für die Berechnung des Elterngelds ein Zeitraum von zwölf Monaten maßgebend ist“, sagt Polz. Unverheirateten Paare, die ohnehin heiraten möchten, sollten dies lieber im Dezember als im Januar tun:…

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    Wie lassen sich Spenden noch schnell absetzen?

    Spenden lassen sich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Wer 2025 noch in einer Last-Minute-Aktion spendet, kann deshalb ebenfalls Steuern sparen. Beispiel: Sie spenden an eine anerkannte gemeinnützige Organisation 500 Euro, sodass das Geld noch 2025 auf dem Konto des Empfängers eingeht. Ihr persönlicher Steuersatz beträgt 30 Prozent – das ergibt eine Steuerersparnis von 150 Euro. Normalerweise fragt das Finanzamt bei Spenden nicht nach. Falls ein Beamter aber doch nachhaken sollen, reicht als Nachweis bei Spenden bis 300 Euro der Kontoauszug aus. „Bei höheren Beträgen muss eine Spendenquittung des Empfängers vorliegen“, sagt Experte Polz. Er rät, Spenden in der Steuererklärung einzeln aufzuführen, weil dies für die Sachbearbeiter im Finanzamt plausibler…

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    Was ist mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?

    Für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten im und ums Haus, etwa für Reinigungskräfte oder die Gartenpflege, für einen Elektriker oder eine Malerin, können Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nicht unbegrenzt: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Obergrenze bei 4.000 Euro pro Jahr, bei Handwerkerleistungen bei 1.200 Euro. Erhalten Sie in diesem Jahr Rechnungen für solche Arbeiten, die spätestens im Januar bezahlt werden müssen, können Sie Ihre Steuerlast für 2025 ebenfalls senken – sofern Sie noch in diesem Jahr überweisen. Das freut übrigens auch den Handwerker oder Ihre Putzhilfe. Voraussetzung: Sie haben die Obergrenze noch nicht ausgeschöpft. Sollten Sie hingegen den Höchstbetrag bereits erreicht haben, lohnt…

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