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Wie bereiten Sie sich optimal vor? Tipps für die Wohnungssuche
Nur wer früh dran ist und auf allen Kanälen sucht, findet zum Semesterstart ein bezahlbares Zimmer oder Apartment. Wohnen Sie weiter entfernt, sollten Sie einige Tage vor Ort sein und Besichtigungstermine bündeln. Analog und digital: Vom Schwarzen Brett bis zur WG-Suche per App Zeitungsannoncen und Aushänge am Schwarzen Brett der Uni sind die Klassiker bei der Zimmersuche. Doch die meisten Angebote und Gesuche werden inzwischen über Online-Börsen und Apps wie WG-gesucht.de oder Studenten-wg.de veröffentlicht. Wer sich registriert, kann kostenlos online suchen und inserieren. Über die App lassen sich Vermieter oder Mitbewohner direkt anschreiben. Studieren Freunde vor Ort, können diese sich umhören. Häufig führen persönliche Kontakte zum Wunschzimmer, Aufrufe über Social…
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Wie finden Studenten eine bezahlbare Bleibe?
Am günstigsten ist ein Studentenwohnheim. Teilmöblierte Zimmer kosten durchschnittlich 300 Euro warm und sind damit viel günstiger als am freien Wohnungsmarkt. Für Studierende mit Kind gibt es auch kleine Wohnungen. Studentenwohnheim: Früh bewerben und dranbleiben Das Problem: Es gibt zu wenige Wohnheimplätze – deutschlandweit nur 196.000. Entsprechend lang sind die Wartelisten. Nur wer sich früh bewirbt, hat Chancen. Zum Teil ist eine Bewerbung beim zuständigen Studierendenwerk schon vor der Zusage der Uni möglich. Auch private Träger, Vereine, Kirchen und Verbindungen bieten günstige Zimmer an. Kontaktadressen gibt es beim AStA und im Internet. Studierende sollten aber hinterfragen, welche Verpflichtungen mit einem Einzug verbunden sind. Manche Studentenverbindungen sind politisch sehr konservativ, zum…
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Wie lassen sich die Mehrbelastungen finanziell stemmen?
Haben Eltern finanziell vorgesorgt, lassen sich höhere Wohnkosten am Studienort leichter bezahlen. Knapp 50 Prozent der Studierenden greifen auf Ersparnisse zurück. Fast 70 Prozent müssen nebenher jobben, um finanziell über die Runden zu kommen. BAföG bekommen nur 11,4 Prozent, ein Stipendium 2,4 Prozent. Die staatliche Studienfinanzierung erreicht die Mehrheit der Studenten und Studentinnen nicht. „Ein erfolgreiches Studium hängt damit stark vom Vermögen und Wohlwollen der Eltern ab oder von der Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten”, zieht das Centrum für Hochschulentwicklung Bilanz. Gibt es bald mehr BAföG? Die Zahl der BAfög-Empfänger ist seit Jahren rückläufig. 2024 erhielten nur 326.000 die geförderte Finanzspritze: im Schnitt 657 Euro im Monat. In einigen…
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Bestandsaufnahme: Welches Budget steht monatlich zur Verfügung?
Letztlich entscheidet das finanzielle Budget, an welcher Hochschule Abiturienten ein Studium aufnehmen können. Wer mit knapp 1.000 Euro monatlich auskommen muss, kann sich Mieten von über 600 Euro schlicht nicht leisten. Auch Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser sowie Preise für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs fallen in den Metropolen höher aus als im Bundesdurchschnitt – zum Teil über 20 Prozent. Hinzu kommen die Ausgaben für Semesterbeitrag, öffentlichen Nahverkehr oder Auto, Lehrbücher, Internet, Handyvertrag und mehr. Wer nicht familienversichert ist , muss auch die Kosten für die Krankenversicherung einplanen. Aktuelle Zahlen, wie viel Studierende monatlich für Wohnen und Lebenshaltung ausgeben, gibt es nicht. Die letzte Sozialerhebung arbeitet mit Zahlen von…
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Hohe Mieten: Wird die Studentenbude unbezahlbar?
Studierende zahlen überdurchschnittlich viel fürs Wohnen, denn in Universitätsstädten ist Wohnraum knapp und teuer. 53 Prozent ihres Einkommens gehen für Miete und Nebenkosten drauf. Für die Gesamtbevölkerung liegt die Wohnkostenbelastung im Durchschnitt bei 25 Prozent, ermittelte das Statistische Bundesamt für 2024. Angesichts weiter steigender Mieten können sich viele keine Studentenbude mehr leisten. 38,4 Prozent der Studierenden wohnt noch bei den Eltern – doch nur 13,3 Prozent tun dies aus freien Stücken, so eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Viele pendeln aus finanziellen Gründen zur Hochschule. Von den rund 2,9 Millionen Studenten fährt mehr als jeder Sechste eine Stunde oder länger zur Uni, weil er oder sie vor Ort…
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Hohe Mieten: Unterstützung, Bürgschaft und Spartipps im Überblick
Studentinnen und Studenten geben über 50 Prozent ihres monatlichen Budgets fürs Wohnen aus. Die Mieten in Universitätsstädten sind erneut gestiegen. In München, Frankfurt, Köln, Berlin und Hamburg kosten WG-Zimmer zwischen 600 Euro und 800 Euro im Monat – in zentralen Lagen mehr. Auch die Nebenkosten steigen. Viele Studierende können das finanziell nicht stemmen. Im Idealfall haben Eltern für Ausbildung oder Studium des Nachwuchses Geld gespart. Wer keine zahlungskräftige Familie im Rücken hat, braucht Alternativen. Wie lassen sich die Mehrbelastungen schultern, und welche finanzielle Unterstützung gibt es für Studierende? Darüber hinaus erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie Studienanfänger ihre Chancen erhöhen, eine bezahlbare Bleibe zu finden. Fehlen Einkommensnachweise, kann eine Bürgschaft…
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Fazit: Weichenstellung für Zweitverdiener
Die Vorschläge der Finanzkommission drehen nicht an einer Randregelung, sondern an einem zentralen Baustein der Absicherung von Einverdiener‑ und Zuverdiener‑Haushalten. Für viele Ehepartner mit Minijobs stellt sich die Frage, ob das bisherige Modell „familienversicherter Minijob“ noch in die eigene Lebensplanung passt, wenn der Nulltarif wegfällt. Gleichzeitig eröffnet der Übergangsbereich Chancen, mit überschaubarem Mehrverdienst eine eigenständige soziale Absicherung aufzubauen – inklusive Ansprüchen auf Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente und Mutterschaftsgeld. Wer betroffen sein könnte, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel in einen Midijob oder eine andere sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle möglich ist – und sich nicht erst bewegen, wenn ein Gesetz schon beschlossen ist. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str.…
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Wenn die Familienversicherung zu Unrecht bestand
Stellt sich bei der Prüfung durch die Krankenkasse heraus, dass ein Kind oder ein Ehepartner zu Unrecht familienversichert war, entfällt die beitragsfreie Versicherung für die Zukunft. Zudem erhebt die Kasse rückwirkend freiwillige Beiträge – ab dem Zeitpunkt, ab dem die Einkünfte die Grenzen überschritten haben oder dies erkennbar war. Es kann zu Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro kommen. Die Rechtsprechung legt fest, dass die Familienversicherung rückwirkend ab dem Zeitpunkt aufgehoben wird, zu dem absehbar war, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt würden. In diesen Fällen müssen die Betroffenen sich rückwirkend freiwillig versichern. Grundlage sind die tatsächlichen Einkünfte, mindestens aber die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage; hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Sobald absehbar…
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Einkommensgrenzen und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Familienversicherung kommt nur dann in Frage, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen der mitversicherten Person ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet. Für 2026 gelten: Generelle Grenze: 565 Euro Geringfügig Beschäftigte (Minijob): 603 Euro Liegen die Einkünfte über diesen Grenzen, geht der Gesetzgeber von fehlendem Schutzbedürfnis aus. Die Familienversicherung kommt dann nicht in Frage; die Betroffenen müssen sich selbst freiwillig in der GKV oder privat versichern. Was zählt zum Gesamteinkommen? Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören insbesondere: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn/Gehalt), Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Gewerbe, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte oberhalb der Freibeträge, bestimmte Renten und wiederkehrende Bezüge. Nicht alles zählt…
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Wie die Familienversicherung im Detail funktioniert
Familienangehörige von gesetzlich Krankenversicherten (ob pflicht‑ oder freiwillig versichert) können beitragsfrei in der Krankenkasse eines Mitglieds mitversichert sein, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und „schutzbedürftig“ sind. Die Krankenkassen prüfen dabei zwei Punkte: Gehören die Angehörigen zum begünstigten Personenkreis? Und Liegt das Einkommen innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen? Begünstigter Personenkreis Zum Nulltarif mitversichert werden kann der Ehepartner eines gesetzlich Krankenversicherten beziehungsweise der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sofern er nichts oder nur wenig verdient. Wichtig: Der Partner oder die Partnerin, mit dem eine gesetzlich versicherte Person ohne Trauschein zusammenlebt, hat keinen Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung – unabhängig davon, wie lange das Paar bereits zusammenlebt oder…