Finanzen / Bilanzen

Familienversicherung und Minijobs

Rund 1,77 Millionen Verheiratete – überwiegend Frauen – könnten in den kommenden Jahren aus der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausfallen. Das ist für Versicherte die wohl wichtigste Botschaft des ersten Berichts der Finanzkommission Gesundheit, die Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzt hat. Das Gremium hat am 30. März 2026 ein Paket von 66 Vorschlägen vorgelegt, um die Finanzierung der GKV langfristig zu stabilisieren. Ein wesentlicher Baustein dabei: Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll deutlich eingeschränkt werden.

Derzeit ist die beitragsfreie Mitversicherung für viele Haushalte ein wichtiger finanzieller Pfeiler, weil sie ermöglicht, mit einem einzigen versicherungspflichtigen Einkommen den Schutz für die ganze Familie zu sichern.

In diesem Dossier erfahren Sie:

  • Was die Finanzkommission daran ändern möchte,
  • Welche Alternativen insbesondere Minijobberinnen und ihre Familien haben
  • Wie die Familienversicherung im Detail funktioniert und worauf zu achten ist, wenn Sie beitragsfrei versichert sein möchten.

Die Vorschläge der Kommission

Umfang der heutigen Familienversicherung

In Deutschland sind derzeit etwa 15,78 Millionen Menschen beitragsfrei familienversichert – rund 21 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Der Großteil davon sind Kinder (rund 13,28 Millionen). Weitere ca. 2,5 Millionen sind Ehepartner – zu fast 90 Prozent Frauen. Ein großer Teil von ihnen – rund 1,77 Millionen – könnte aus der beitragsfreien Familienversicherung der GKV herausfallen. Für unverheiratete Paare gilt die Regelung ohnehin nicht.

Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets mit insgesamt 66 Punkten, das helfen soll, das Defizit in der GKV zu verringern.

Zeitplan und mögliche Übergangsfristen

Wichtig ist zunächst jedoch: Aktuell gibt es für Familienversicherte noch keinen akuten Handlungsbedarf. Die Empfehlungen der Kommission sind Vorschläge. Sie müssten erst in ein Gesetz gegossen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Frühestens 2028 ist wohl mit Änderungen zu rechnen. Zudem könnte es – so die Kommission – einen „angemessenen Übergangszeitraum“ geben, um Haushalten Zeit zur Anpassung ihrer Versicherungs‑ oder Erwerbssituation zu geben.

Kurzgefasst: So funktioniert die Familienversicherung heute

Wenn ein Familienmitglied gesetzlich krankenversichert ist – egal ob pflicht‑ oder freiwillig – können Ehepartner und Kinder häufig beitragsfrei mitversichert werden. Die Leistungen für Familienversicherte sind dabei identisch mit denen regulärer Mitglieder, lediglich ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen.

Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 Euro monatlich. Für geringfügig Beschäftigte – also Minijobber – liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Was konkret eingeschränkt werden soll

Betroffen wären ausschließlich Ehepartner. Die Kommission empfiehlt, die beitragsfreie Krankenversicherung für Ehegatten und gleichgestellte Lebenspartner ohne Kinder unter sieben Jahren abzuschaffen. Diese Regelung sei aus der Zeit gefallen und an das Modell der „Einverdiener-Ehe“ gekoppelt – ein Konzept, das angesichts gestiegener Frauenerwerbstätigkeit als überholt angesehen wird. Künftig soll die beitragsfreie Mitversicherung an „tatsächlichen Betreuungsaufwand“ gebunden werden. Wer also Kinder unter sieben Jahren betreut, könnte weiterhin familienversichert bleiben. Insgesamt wären rund 1,77 Millionen Ehepartner betroffen. Sie müssten sich gegebenenfalls selbst versichern, wofür nach den am 14.4.2026 vorgestellten Plänen der Bundesgesundheitsministerin monatlich bis zu 204 Euro Beitrag fällig werden könnten.

Wer heute typischerweise familienversichert ist

Ein Teil der möglicherweise Betroffenen ist derzeit gar nicht erwerbstätig und allein über den Ehepartner abgesichert. Ein großer Teil übt allerdings einen Minijob aus. Genau das – und keine umfangreichere Erwerbstätigkeit – ist bei der beitragsfreien Familienversicherung ja erlaubt. Rund 2,6 Millionen Frauen üben aktuell einen Minijob als einzige Beschäftigung aus und nicht als Nebenjob. Eine exakte Aufschlüsselung nach dem Alter ihrer Kinder gibt es nicht, darunter dürften sich aber viele Frauen mit Kindern im Vorschulalter befinden.

Sonderfall pflegende Angehörige und ältere Familienversicherte

Für pflegende Angehörige sieht die Kommission Lücken im Krankenversicherungsschutz und Nachholbedarf des Gesetzgebers. Wer Angehörige pflegt und aufgrund dieser Tätigkeit höchstens geringfügig beschäftigt sein kann, soll künftig über das Pflegeversicherungsgesetz besser abgesichert werden. Zudem soll möglicherweise nicht nur für Verheiratete mit Kindern im Vorschulalter, sondern auch für diejenigen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung bestehen bleiben.

Etwa 200.000 familienversicherte Personen haben bereits die reguläre Altersgrenze erreicht. Für sie soll sich nichts ändern. Die Kommission betont, dass für diese Gruppe der Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kaum realistisch ist – daher soll die beitragsfreie Mitversicherung bestehen bleiben.

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