• Finanzen / Bilanzen

    Keine Sperrzeiten riskieren

    Damit es Geld gibt, müssen sich Beschäftigte spätestens drei Monate vor Ende ihres Arbeitsvertrags arbeitssuchend melden. Da es bei einer betriebsbedingten Kündigung meist keine lange Vorlaufzeit gibt, gilt hier eine Frist von drei Tagen. Zudem müssen entlassene Mitarbeitende nach Ablauf der Kündigungsfrist – spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit – persönlich erscheinen und sich arbeitslos melden. Erst danach können sie Arbeitslosengeld beantragen. Wer diese Fristen versäumt, riskiert eine Sperrzeit und erhält kein Geld. Bei einer verspäteten Meldung gibt es eine einwöchige Sperre. Wer sich nicht ausreichend bemüht, eine neue Anstellung zu finden, und Jobangebote ausschlägt, dem streicht das Amt mehrere Wochen die Unterstützung. Kündigen Sie selbst oder scheiden freiwillig vor…

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    Wer bekommt Arbeitslosengeld?

    Das Arbeitslosengeld (ALG, umgangssprachlich auch ALG I) soll Einkommensverluste teilweise ausgleichen bis Betroffene eine neue Stelle finden. Geld vom Amt gibt es aber nur, wenn Beschäftigte in den letzten 30 Monaten mindestens ein Jahr lang gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben. Wer durch eine betriebsbedingte Kündigung in die Arbeitslosigkeit rutscht, erhält in der Regel rund 60 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehalts. Der beitragspflichtige Verdienst des letzten Jahres bestimmt die genaue Höhe. Abgerechnet wird pro Tag. Wer Kinder hat, bekommt mit 67 Prozent etwas mehr. Ihren Anspruch können Sie mit dem Arbeitslosengeldrechner von biallo.de leicht ermitteln. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie in Lohn und Brot waren, desto länger unterstützt Sie das Arbeitsamt. Für…

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    Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?

    Betriebsgröße: Für Firmen mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten ist es einfach, Mitarbeiter zu entlassen. Sie können Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist schriftlich beenden. Gründe müssen sie nicht nennen, denn für Kleinbetriebe greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dies gilt erst, wenn Betriebe mehr als zehn Angestellte beschäftigen. Teilzeitjobber zählen dabei anteilig: Wer bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeitet, gilt als halber Beschäftigter. Bei einer Arbeitszeit von nicht mehr als 30 Stunden fließt der Wert 0,75 in die Berechnung der Mitarbeiterzahl ein. Wartezeit: Auch Kollegen, die weniger als sechs Monate auf der Gehaltsliste stehen, fallen nicht unter den Kündigungsschutz. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur für schwangere Mitarbeiterinnen und Auszubildende (Mutterschutz) sowie…

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    Betriebsbedingt gekündigt – was nun?

    Die Wirtschaftsflaute hält an. Auch die Zoll-Einigung mit den USA drückt die Stimmung: 15 Prozent Basiszoll und 50 Prozent auf Stahl schaden dem Export. Die deutsche Wirtschaft baut Stellen ab: In den Kölner Ford-Werken sollen bis Ende 2027 rund 3.000 Jobs wegfallen, bei Daimler Truck sind es 5.000. Siemens plant, 2.850 Stellen zu streichen, ThyssenKrupp Steel 11.000. Auch der Mittelstand spart beim Personal. Mitarbeiter werden betriebsbedingt gekündigt. Für viele ist das ein Schock. Trotzdem müssen Sie schnell handeln, wenn Sie die betriebsbedingte Kündigung erhalten. Denn es gilt Fristen zu beachten, um Arbeitslosengeld zu bekommen und die Chance zu wahren, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Für Beschäftigte lohnt sich der…

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    So gehen Sie mit Finanzlücken zwischen Beruf und Rente um

    Selbst wenn Sie Ihren Renteneintritt gut geplant haben – es ist immer eine finanzielle Brücke zu schlagen. So wird beispielsweise häufig das Gehalt schon zu Beginn eines Monats überwiesen, die Rente wird aber immer am Ende eines Monats ausgezahlt. Sollten Sie am 1. November in den Ruhestand gehen, wird die erste Rente frühestens Ende November überwiesen. Denken Sie daran und bilden Sie rechtzeitig Rücklagen, um diese Zeit zu überbrücken. Das gilt vor allem, wenn Sie eine exakte Rentenberechnung wünschen oder noch eine Kontenklärung ansteht und mögliche mehrere Monate bis zur ersten Rentenzahlung vergehen. Sollte Ihr finanzielles Budget knapp sein und Ihre Rente eher gering, überlegen Sie, ob Sie Ihre Rente…

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    Private Krankenversicherung: Was tun bei steigenden Beiträgen im Alter?

    Immer wieder ist zu lesen, wie sprunghaft Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung im Alter steigen können, 30 bis 40 Prozent sind keine Seltenheit. Das kann im Alter zum Stolperstein werden, wenn Versicherungsnehmer nicht vorgesorgt haben. „Sollten einen die Beiträge im Rentenalter überfordern, kann man von seinem Versicherer alternative Tarifvorschläge einfordern. Häufig bieten Versicherer günstigere Tarife an, die aber das gleiche Leistungsniveau haben. Der Versicherer hat eine Information- und Beratungspflicht“, erklärt Peter Grieble, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5 86919 Utting Telefon: +49 (8806) 333840 Telefax: +49 (8806) 3338419 http://www.biallo.de Ansprechpartner: Anita Pabian Telefon: +49 (8806) 33384-0 Fax: +49 (8806)…

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    Versicherungen auf den Prüfstand: So sparen Sie Beiträge

    Wenn das Berufsleben endet, müssen die Versicherungspolicen auf den Prüfstand, auch um überflüssige Beiträge zu sparen. Zudem bedürfen neue Lebensumstände möglicherweise eines anderen Versicherungsschutzes. Alle Policen, die auf den Erhalt des Erwerbseinkommens aus den Zeiten der Berufstätigkeit abzielen, sind nun überflüssig. Denn das Einkommen in Form von Rente oder einer privaten Altersvorsorge fließt nun unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Auf diese Policen können Sie verzichten: Berufsunfähigkeitspolice Risikolebensversicherung Krankentagegeldversicherung In der Regel laufen diese Policen im Rentenalter ohnehin aus, aber überprüfen Sie es lieber! Neuer Versicherungsschutz: Diese Policen sind interessant für Senioren Es gibt allerdings auch Policen, die nun im Rentenalter mehr an Bedeutung gewinnen könnten. Planen Sie gegebenenfalls ein Budget dafür…

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    Private Altersvorsorge: So stellen Sie Liquidität zum Rentenbeginn sicher

    Der 60. Geburtstag ist oft Anlass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den bevorstehenden Ruhestand zu planen. Neben der gesetzlichen Rente, einer Riester-Rente oder einer Betriebsrente haben Sie sich vielleicht ein privates Geldpolster angespart in Form von einer Kapitallebensversicherung, einem Banksparplan, einem Tagesgeld– oder Festgeldkonto und Sie haben vielleicht auch in Aktien und Investmentfonds investiert. Dieses Geld gilt es nun, sinnvoll langfristig einzuteilen. Folgendes Beispiel soll eine Anregung sein, wie eine Einteilung erfolgen könnte. Biallo-Tipp: Bevor Sie eine langfristige Anlagestrategie überlegen, sollten natürlich Ihre monatlichen fixen Ausgaben als künftiger Rentner oder künftige Rentnerin gedeckt sein. Sollte sich hier zwischen Ausgaben und monatlichen Einnahmen eine Lücke ergeben, ist diese aus Ihrem angesparten Vermögen…

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    So fließt die gesetzliche Rente

    Wenn der Zeitpunkt des Ruhestands sich nähert, lohnt es sich, genau herauszufinden, wie viel Rente Sie eigentlich bekommen. Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält ab dem 27. Geburtstag jedes Jahr eine Renteninformation. Darauf steht, wie hoch die künftige Regelaltersrente ist, wenn bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden. Diese Summe ist ein Anhaltspunkt. Wenn Sie vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen, gelten andere Regelungen. Allerdings ist zu bedenken, dass es sich bei dem im Dokument genannten Betrag um einen Bruttobetrag handelt. Abgezogen werden davon Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Abhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags sind das fast…

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    Immobilienkredit als Rentner zurückzahlen – was ist zu beachten?

    Optimal ist es, wenn die selbstgenutzte Immobilie spätestens mit Renteneintritt entschuldet ist, also der Kredit abbezahlt ist. Aber das gelingt nicht immer. Oft passen das Ende der vereinbarten Zinsbindung und der Renteneintritt nicht zusammen. Dann sind Kreditraten noch in den ersten Rentenjahren zu bezahlen. Sind diese aus dem monatlichen knappen Budget zu bestreiten, kann die Finanzlage als Rentnerin oder Rentner schnell knapp werden. Im ungünstigsten Fall können die Raten gar nicht mehr beglichen werden. Diesem Szenario können Sie vorbeugen: Rücklagen: Bilden Sie rechtzeitig, noch während Ihrer Berufstätigkeit, Rücklagen, um einen Immobilienkredit auch nach Renteneintritt noch tilgen zu können. Kapitalzahlung: Erhalten Sie womöglich bei Rentenantritt eine größere Kapitalzahlung, reservieren Sie einen…

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