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Gerichte verurteilen Tipico zur Rückzahlung
Fast eine Million Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten verspielt. Er kann aufatmen. Denn das Landgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 20. März 2025 entschieden, dass die Tipico Games Ltd. und die Tipico Co. Ltd. als Anbieter der Online-Glücksspiele ihm seine Verluste zum großen Teil ersetzen müssen – insgesamt rund 864.000 Euro. Zudem haben auch die Landgerichte Saarbrücken und Ingolstadt Tipico zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten verurteilt. Grund war in allen drei Fällen, dass Tipico nicht über die nötige Zulassung verfügte, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Die Urteile hat CLLB Rechtsanwälte erstritten. Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten zählen, waren in Deutschland gemäß…
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AnlageRepublik– Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. März 2025 vor der Website anlagerepublik.de gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Die Website wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von der Quade Finanzkontor GmbH, Melbeck, betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. „Hinter Plattformen wie Anlagerepublik, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Anlagerepublik.de ist eine weitere Plattform…
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Yavita Invest AG – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 12. März 2025 vor der Website yavita-invest.com gewarnt. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin und im schweizerischen Visp ansässige Yavita Invest AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen an. „Hinter Plattformen wie yavita-invest.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Yavita-invest.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste.…
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strunz-kapital.com– Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. März 2025 vor der Website strunz-kapital.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie strunz-kapital.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Strunz-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck…
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Reichberg Finanz & Handels AG – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. März 2025 vor der Website reichbergag.com gewarnt. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin und im schweizerischen Zürich ansässige Reichberg Finanz & Handels AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Fest-, Tages- und Flexgeldanlagen sowie den Handel mit ETFs an. „Hinter Plattformen wie reichbergag.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Reichbergag.com ist eine weitere Plattform auf…
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Prime Funds AG – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin warnte bereits am 14.03.2025 vor Angeboten auf der Website primefunds.de. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Prime Funds AG bzw. Prime Funds Vermittlung AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Festgeldanlagen an. „Hinter Plattformen wie primefunds.de, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Primefunds.de ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die…
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Unseriöse E-Mails von info @ officeweltsparen.de – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 14. März 2025 vor den Angeboten, die unbekannte Anbieter aktuell unter den E-Mail-Adressen info (at) officeweltsparen.de und info (at) weltsparenoffice.de versenden. Die angeblich in Berlin ansässigen Anbieter betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an. „Hinter solchen Angeboten, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der…
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Kleverzins– Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Februar 2025 vor der Website kleverzins.de gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. Die Angebote stammen nicht von der 2K Capital GmbH mit Sitz in München, welche in keiner Verbindung zu der Website steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. „Hinter Plattformen wie kleverzins.de, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet…
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kapitaldepot-fd24.com – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. März 2025 vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info@freedom24-neukunden.de und kunden@backoffice-freedom24.de versandt werden gewarnt. Anlegerinnen und Anleger sollen ihre vermeintlich getätigten Anlagen unter kapitaldepot-fd24.com/login einsehen können. „Hinter solchen Angeboten, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die angeblich vorhandenen sicheren Partnerbanken seien von der…
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Carbon Finance – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. März 2025 vor der Website carbon-vw.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie carbon-vw.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Carbon-vw.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass…