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strunz-kapital.com– Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. März 2025 vor der Website strunz-kapital.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie strunz-kapital.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Strunz-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck…
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Reichberg Finanz & Handels AG – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. März 2025 vor der Website reichbergag.com gewarnt. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin und im schweizerischen Zürich ansässige Reichberg Finanz & Handels AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Fest-, Tages- und Flexgeldanlagen sowie den Handel mit ETFs an. „Hinter Plattformen wie reichbergag.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Reichbergag.com ist eine weitere Plattform auf…
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Prime Funds AG – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin warnte bereits am 14.03.2025 vor Angeboten auf der Website primefunds.de. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Prime Funds AG bzw. Prime Funds Vermittlung AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort die Vermittlung von Festgeldanlagen an. „Hinter Plattformen wie primefunds.de, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Primefunds.de ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die…
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Unseriöse E-Mails von info @ officeweltsparen.de – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin warnte am 14. März 2025 vor den Angeboten, die unbekannte Anbieter aktuell unter den E-Mail-Adressen info (at) officeweltsparen.de und info (at) weltsparenoffice.de versenden. Die angeblich in Berlin ansässigen Anbieter betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an. „Hinter solchen Angeboten, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der…
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Kleverzins– Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Februar 2025 vor der Website kleverzins.de gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. Die Angebote stammen nicht von der 2K Capital GmbH mit Sitz in München, welche in keiner Verbindung zu der Website steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. „Hinter Plattformen wie kleverzins.de, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet…
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kapitaldepot-fd24.com – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. März 2025 vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info@freedom24-neukunden.de und kunden@backoffice-freedom24.de versandt werden gewarnt. Anlegerinnen und Anleger sollen ihre vermeintlich getätigten Anlagen unter kapitaldepot-fd24.com/login einsehen können. „Hinter solchen Angeboten, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die angeblich vorhandenen sicheren Partnerbanken seien von der…
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Carbon Finance – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. März 2025 vor der Website carbon-vw.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie carbon-vw.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Carbon-vw.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass…
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Normandie Kapital – Betrug mit Festgeldanlagen
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. März 2025 vor der Website normandie-kapital.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie normandie-kapital.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Normandie-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass…
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Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH
Verschiedene Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH gesteckt. Nun zeigt sich, dass es sich dabei um riskante Investitionen handelte. Denn die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. März 2025 eröffnet. Für die Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Anleger bedeutet das, dass ihnen hohe finanzielle Verluste drohen. Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, haben die Wohnungseigentümergemeinschaften verschiedene Möglichkeiten. Sie können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Das ist bislang noch nicht der Fall. „Zudem kann ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind. „Forderungen können sich u.a.…
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Online-Coaching – Vertrag wegen Verstoß gegen FernUSG nichtig
Der Vertrag über ein Online-Coaching ist nichtig, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024 entschieden. Der Kläger erhält somit seine bereits geleisteten Zahlungen für das Online-Coaching in Höhe von 23.800 Euro zurück und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Fällt ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz, muss der Anbieter gemäß § 12 FernUSG über eine staatliche Zulassung verfügen. Liegt diese Zulassung nicht vor, ist der Coaching-Vertrag gemäß § 7 FernUSG nichtig. „Dann kann der Teilnehmer aus dem Vertrag aussteigen und seine schon geleisteten Gebühren zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Eine entscheidende…