Finanzen / Bilanzen

Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs

In Deutschland erhalten etwas weniger als die Hälfte (44 Prozent) aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von mehr als 53.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang August 2019 bis Ende Mai 2020 ausgewertet (mehr Informationen zur Methode am Ende der PM).

Ob ein Beschäftigter Urlaubsgeld erhält oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage der Tarifbindung. So erhalten 71 Prozent der Beschäftigten in tarifgebunden Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld, gegenüber nur 34 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 32 Prozent der Beschäftigten ein Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 47 Prozent. Diese Unterschiede können in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. Auch hier besteht eine enge Korrelation mit der Tarifbindung, da große Unternehmen eher einen Tarifvertrag anwenden.

Schließlich erhalten Männer mit 47 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen, von denen nur 39 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.

– Urlaubsgeld in Corona-Zeiten –

Unter den Bedingungen der Corona-Krise sei das Urlaubsgeld in diesem Jahr für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders wichtig, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Millionen von Beschäftigten in Kurzarbeit müssen derzeit teilweise empfindliche Einkommenseinbußen hinnehmen Vor diesem Hintergrund ist das Urlaubsgeld als Beitrag zur Stabilisierung der Einkommenssituation von großer Bedeutung. Umso problematischer ist es“, so Schulten, „dass nun einzelne Unternehmen hergehen und das Urlaubsgeld streichen wollen. In der Regel ist dies jedoch nicht so einfach möglich. Das gilt vor allem dann, wenn Beschäftigte ein tarifvertraglich gesichertes Recht auf Urlaubsgeld haben.“ In einigen Tarifbranchen wie z. B. der Metall- und Elektroindustrie wurde in diesem Jahr die Möglichkeit eröffnet, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld anteilsmäßig auf die monatlichen Einkommen zu übertragen, um im Fall von Kurzarbeit ein höheres Kurzarbeitergeld zu erhalten.

– Unterschiede in der Höhe des tarifvertraglichen Urlaubsgeldes –

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.513 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe dieses Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen (siehe Abbildung 2 sowie die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version; Stand: April 2020). Am wenigsten Geld Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, der Bauindustrie und in der Chemischen Industrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht. Besonders kräftig fiel die Erhöhung im Steinkohlebergbau aus, wo das Urlaubsgeld mehr als verdreifacht wurde. In den übrigen Branchen variiert die Erhöhung des Urlaubsgeldes zwischen 1,0 bis 3,5 Prozent. In Branchen, wie z. B. dem Versicherungsgewerbe, in denen das Urlaubsgeld als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird, folgte das Urlaubsgeld den allgemeinen Tariferhöhungen.

– Informationen zu Methode und Daten –

Die Daten des Online-Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte und die Häufigkeit von Sonderzahlungen. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld seit der Tarifreform des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst wird. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung, mit dem Beschäftigte unter https://www.lohnspiegel.de/… ihr eigenes Gehalt mit den üblichen Gehältern in 500 Berufen vergleichen können.

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