Bauen & Wohnen

BAUINDUSTRIE begrüßt EU-Weißbuch zu wettbewerbsverzerrenden ausländischen Subventionen

„Ein starkes Europa braucht eine schlagkräftige Wettbewerbspolitik – nach innen wie nach außen. Daher begrüßen wir den Vorschlag der EU-Kommission für neue Instrumente gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten im EU-Binnenmarkt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, das gestern vorgelegte Weißbuch zum Umgang mit staatlich subventionierten Unternehmen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. „Ein neues Wettbewerbsinstrumentarium, ist sinnvoll und notwendig, da Brüssel derzeit nur staatliche Beihilfen aus den EU-Mitgliedstaaten auf eine Wettbewerbsverzerrung im EU-Binnenmarkt untersuchen darf.“

„Für die Bauwirtschaft ist vor allem das Teilinstrument 3 von Bedeutung. Dieses regelt Subventionen aus Drittstaaten bei EU-Vergabeverfahren“, so Babiel weiter. Die BAUINDUSTRIE setzt sich bereits seit über einem Jahrzehnt für faire Spielregeln beim internationalen Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge innerhalb und außerhalb Europas ein. Deutsche und europäische Baufirmen haben in der vergangenen Dekade im internationalen Baugeschäft signifikante Marktanteile an die staatliche Konkurrenz aus China verloren, da diese in der Lage ist, bei internationalen Ausschreibungen systematisch unterhalb der eigenen Herstellungskosten anzubieten. Es war eine Frage der Zeit, bis solche Praktiken auch in Europa zu beobachten sind. Daher ist es richtig, dass die EU-Kommission – nicht zuletzt auf den anhaltenden Druck der BAUINDUSTRIE – einen Mechanismus vorschlägt, bei dem Bieter erhaltene Zuwendungen dem öffentlichen Auftraggeber melden müssen. Der öffentliche Auftraggeber und die zuständige Aufsichtsbehörde können dann prüfen, ob eine wettbewerbsverzerrende Subvention vorliegt und in diesem Fall den Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.

In jüngster Vergangenheit hat das Interesse chinesischer Staatsbaukonzerne an Bauprojekten in der Europäischen Union zugenommen. So hat ein chinesisches Staatsunternehmen im Jahr 2018 mit einem Dumpingpreis den Zuschlag für die aus EU-Geldern finanzierte Peljesac-Brücke in Kroatien erhalten. Sämtliche Beschwerden und Klagen wurden von den kroatischen Vergabestellen abgewiesen. Die EU-Kommission erklärte sich damals für nicht zuständig. Im April 2020 wurde bekannt, dass die Export-Import Bank Chinas für rund 2 Mrd. $ den Bau der ungarischen Trasse finanziert. Hier wurden die Bauarbeiten von einer im chinesischen Staatsbesitz befindlichen lokalen Projektgesellschaft an ein Konsortium aus chinesischen Staatsbaufirmen und einer ungarischen Firma vergeben. Auch in diesem Fall schritt die EU-Kommission nicht ein.

„In solchen Vergabekonstellationen haben europäische Bieter keine realistische Chance. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel“, erklärte Babiel. „Das neue Weißbuch wird die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht über Nacht beseitigen, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um bei EU-finanzierten Ausschreibungen innerhalb der EU und darüber hinaus faire und transparente Vergabeverfahren sicherzustellen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die ab 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft innehat, bei der Umsetzung des Kommissionsvorschlags eine führende Rolle zu übernehmen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 21286-0
Telefax: +49 (30) 21286-240
http://www.bauindustrie.de

Ansprechpartner:
Silke Schulz
Telefon: +49 (30) 21286-143
Fax: +49 (30) 21286-189
E-Mail: silke.schulz@bauindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel