Finanzen / Bilanzen

Unternehmensinsolvenzen im April 2020

Im April 2020 – dem ersten Monat, der vollständig durch die Corona-Pandemie geprägt war – beantragten 131 hessische Unternehmen Insolvenzverfahren. Damit stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen leicht gegenüber März 2020 an.

Für den April 2020 weist die monatliche Insolvenzstatistik 131 beantragte Insolvenzverfahren von Unternehmen in Hessen aus. Wie das Hessische Statistische Landesamt (HSL) mitteilt, wurden hiervon 84 Verfahren eröffnet und 47 mangels Masse abgewiesen. Dies entspricht einer Steigerung der Unternehmensinsolvenzen gegenüber März 2020 um 6,5 Prozent und gegenüber April 2019 um 33,7 Prozent. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen beläuft sich dabei auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro.

Die Zahl der Insolvenzanträge weist damit – wie bereits im März – kein außergewöhnlich hohes Niveau auf (siehe absolute Insolvenzverfahren in blau in der Grafik). Interessant ist der Blick auf die Veränderungsraten gegenüber den Vorjahresmonaten (siehe Veränderungen zum Vorjahresmonat in orange in der Grafik): Im April 2020 stieg die Zahl der Insolvenzverfahren zum dritten Mal in Folge gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat an.

Dies ist bemerkenswert, da vor dem Hintergrund der geänderten Gesetzeslage eher eine Abnahme der Unternehmensinsolvenzen zu erwarten gewesen wäre. Zum Hintergrund: Am 16. März 2020 gab das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt, dass die Pflicht zur Insolvenzantragsstellung für durch die Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessisches Statistisches Landesamt
Rheinstraße 35/37
65175 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 3802-802
Telefax: +49 (611) 3802-890
http://statistik.hessen.de

Ansprechpartner:
Dr. Benjamin Hampf
Telefon: +49 (611) 3802-468
E-Mail: Benjamin.Hampf@statistik.hessen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel