Finanzen / Bilanzen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Verbot von Online-Glücksspiel

Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Im Sommer 2021 könnte es hier zwar Änderungen geben, bis dahin gilt weiter ein umfassendes Verbot für Online-Casinos. Dieses Verbot haben die Oberverwaltungsgerichte verschiedener Bundesländer schon 2019 bestätigt, u.a. auch das OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. August 2019 (Az.: 1 N 46.18). Das bedeutet, dass Online-Spieler ihre Verluste vom Anbieter zurückverlangen können.

Mit dem Beschluss vom August 2019 hat das OVG Berlin-Brandenburg eine Untersagungsverfügung der Ordnungsbehörde gegen den bekannten Anbieter bet-at-home bestätigt. Es stellte klar, dass das in § 4 Abs. 4 des Glückspielspielstaatsvertrag geregelte Internetverbot weder gegen das deutsche Grundgesetz noch gegen Europarecht verstoße.

Das Gericht führte aus, dass das Verbot weder gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG noch gegen die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG verstoße. Das Internetverbot stehe auch mit dem Europarecht im Einklang. Hier schloss sich das OVG Berlin-Brandenburg einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Dieses hatte am 26.10.2017 entschieden, dass das Internetverbot mit Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang steht. Das hat zudem der EuGH mit Urteil vom 8. September 2009 entschieden (Az.: C-42/07).

Ähnlich wie das OVG Berlin-Brandenburg haben auch die Oberverwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg zum Verbot von Online-Glücksspiel entschieden.

Da weder europäisches Recht noch das Grundgesetz gegen das Internetverbot sprechen, ist das Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen weiterhin unzulässig. „Das bedeutet, dass Online-Spieler Schadensersatz von den Anbietern verlangen können. Sie können die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen, da die Glücksspiele erst gar nicht hätten angeboten werden dürfen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Anspruchsgegner können aber nicht nur die Anbieter der Online-Glücksspiele sein, sondern auch Banken und Zahlungsdienstleister, die die finanziellen Transaktionen beim Online-Poker, Online-Roulette und anderen Glücksspielen durchführen. Denn im Glücksspielstaatsvertrag ist auch ein umfassendes Mitwirkungsverbot geregelt. Es besagt u.a., dass die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel verboten ist. „Die Einsätze können somit auch von den beauftragten Banken oder Zahlungsdienstleistern zurückverlangt werden“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel