Verbraucher & Recht

Deutsche Umwelthilfe enttarnt Plug-in-Hybride als CO2-Dreckschleudern

Die Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor (Plug-in-Hybride) galt in Deutschland lange als die umweltfreundliche Lösung für die Abgasprobleme der Automobilindustrie. Damit ist nun Schluss: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat herausgefunden, dass zahlreiche Modelle enorme Mengen CO₂ ausstoßen. Die Fahrzeuge sind wahre Dreckschleudern. Die DUH fordert, die bestehenden Steuerrabatte und Kaufprämien abzuschaffen. Spitzenreiter bei den Untersuchungen war ein Porsche Cayenne mit einem Ausstoß von 499 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer im Sportmodus und 224 Gramm im Normalmodus. Beides liegt weit über dem Flottengrenzwert von 95 Gramm pro Kilometer. CO2 gilt als der Klimakiller. Auch bei Benzinern ermittelte die DUH enorme Abweichungen von dem einzuhaltenden Grenzwert. Damit bestätigte die DUH den durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstmals mit einem Gerichtsgutachten öffentlich gemachten Benziner-Abgasskandal. Die DUH stellte die Untersuchungsergebnisse am 2. September in Berlin vor.

KBA ermittelt im Benziner-Skandal gegen Audi

Der durch Untersuchungen von der DUH bestätigte Abgasskandal bei Benzinern hat mittlerweile auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgeschreckt. Auf Drängen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die Behörde Ermittlungen gegen Audi aufgenommen. Das geht aus einem Schreiben des KBA vom 28. August 2020 an die Kanzlei hervor.

Hintergrund: In einem von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren vor dem Landgericht Offenburg stellte ein Gutachten am 9. Juli 2020 Manipulationen an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 fest (Az.: 4 O 159/17). Und prompt reagierte das für Zulassungen und Typengenehmigungen zuständige KBA: „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, das genannte Fahrzeugmodell noch einmal zu untersuchen. Die Untersuchungen laufen bereits an einem anderen, vergleichbaren Fahrzeug“, heißt es in dem Schreiben. Die Kanzlei hat zudem dem KBA angeboten, den streitgegenständlichen Audi Q5 für Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Das KBA möchte nach eigenen Angaben auf dieses Angebot je nach Ergebnis der derzeit laufenden Ermittlungen zurückkommen. Bis Mitte September sollen die Überprüfungen wohl abgeschlossen sein.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer spricht von einer neuen Dimension des Abgasskandals. Dieses Mal sind nicht Diesel-, sondern Benzinmotoren betroffen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei bietet dazu einen kostenfreien Online-Check an. Die Sozietät gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

DUH untersucht auch Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist bereits jetzt klar, dass der Audi Q5 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Dr. Ralf Stoll zum Gutachten: "Aus meiner Sicht ist das Gutachten eindeutig. Der Schadstoffausstoß ist ohne Lenkwinkeleinschlag wesentlich geringer als mit Lenkwinkeleinschlag. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine illegale Abschalteinrichtung." Das Fahrzeug erkennt, durch den Einschlagwinkel des Lenkrads, ob es sich auf einem Prüfstand befindet. Rollen die Räder und das Lenkrad ist gerade und bewegt sich nicht, schaltet der Motor in einen Prüfmodus, bei dem die Abgasgrenzwerte eingehalten werden.

DUH-Experte Axel Friedrich unterstreicht mit seinen Untersuchungen an einem Audi Q5 die Ergebnisse des Offenburger Gerichtsgutachtens. Das Fahrzeug emittierte 212 bis 226 g/km Kohlendioxid beim Abgastest. Zulässig waren 130 g/km für einzelne Neuwagen – seit diesem Jahr sogar nur 95 g/km.

Die Verbraucher sind wie beim Diesel auch bei Benzinern getäuscht worden. Die Fahrzeuge sind im Wert eindeutig gemindert. Auch sind sie von einer behördlichen Stilllegung bedroht, weil sie nicht der Typengenehmigung entsprechen. Die Verbraucher sind geschädigt und haben Anspruch auf Schadensersatz.

Erschreckend: Plug-in-Hybride werden zu Klimakillern

Wie enorm die Verbraucher getäuscht werden, zeigt auch das Ausmaß des Plug-in-Hybrid-Skandals. Die DUH hat durch Untersuchungen des verbandseigenen Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) aufgedeckt, dass die Fahrzeuge Mercedes A250 e, Porsche Cayenne E-Hybrid, Volvo XC40 T5, Volvo XC90 T8 die offiziellen Werte bei Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß dramatisch überschreiten – in der Spitze um mehr als 600 Prozent. Mit 499 g CO2/km emittiert beispielsweise der als angeblich besonders umweltfreundlich steuerlich geförderte Monster-SUV Porsche Cayenne Plug-In-Hybrid im Fahrmodus Sport Plus mehr als das Fünffache des seit 2020 verbindlichen EU-Grenzwerts. CO2 gilt als gefährlicher Klimakiller.

Das EKI der DUH hat für die aktuelle Auswertung acht Benzin-Pkw, darunter vier Plug-In-Hybride sowie sieben Diesel-Pkw insgesamt weit über 100 Einzel-Abgastests auf der Straße unterzogen. Ergänzend wurden als Teil des EU-geförderten Projektes „Get Real“ drei Modelle beim TÜV Nord auf einem Rollenprüfstand gemessen. Axel Friedrich, Verkehrsexperte und Projektleiter des EKI, kommentiert die Ergebnisse: „Die unglaublich hohen CO2-Werte von Plug-In-Hybrid-Pkw wie dem Porsche Cayenne oder dem Volvo XC40 werden unter anderem durch das extrem ineffiziente Laden der Batterie durch den Benzinmotor verursacht. Wie kann ein solcher Unsinn noch staatlich gefördert werden? Diese Fahrzeuge kann man nur als zwei Fehler in einem Auto charakterisieren.“

Forderungen der DUH im Abgasskandal um Plug-in

  1. Die DUH fordert von der Bundesregierung, das sogar noch aus Steuermitteln geförderte „Schaufahren gegen den Klimaschutz“ mit besonders durstigen und klimaschädlichen Plug-In-Hybridfahrzeugen zu stoppen.
  2. Einmal mehr haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Bundesverkehrsminister instrumentalisieren lassen und dafür gesorgt, dass diese hochgradig klimaschädlichen Fahrzeuge sogar staatlich gefördert werden. Besonders perfide: In Nordrhein-Westfalen dürfen diese Klimakiller sogar auf der Umweltspur fahren – vorbei an Kleinwagen, die nur einen Bruchteil der schädlichen Klimagase ausstoßen. CO2 Messungen auf der Straße müssen deshalb zwingend Zulassungsvoraussetzung werden. Nur so wird klar, wie klimaschädlich die Fahrzeuge wirklich sind.
  3. Die Verbrauchertäuschung durch die Hersteller muss ein Ende haben. Mit viel zu geringen Verbrauchs- und CO2-Angaben nach dem veralteten NEFZ-Verfahren werden die Verbraucher angelockt. Das böse Erwachen erwartet den Kunden erst, wenn der Steuerbescheid in der Post ist. Denn die Kfz-Steuer wird auf Grundlage der oft wesentlich höheren Werte nach dem neueren WLTP-Verfahren berechnet. Anschaulich wird dies am Beispiel des Volvo XC90 T8 Twin Engine, der laut NEFZ 52 g CO2/km emittiert. Das würde einer Steuerlast von 40 Euro entsprechen und der Kunde geht vermutlich davon aus, sogar ein klimafreundliches Fahrzeug zu kaufen. Der WLTP-Wert hingegen liegt bei 207 g CO2/km, weshalb den Halter ein tatsächlicher Steuerbescheid in Höhe von 264 Euro pro Jahr erwartet – die Erkenntnis, dass er ein extrem klimaschädliches Fahrzeug gekauft hat, kommt dann zu spät.
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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