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Mehrwertsteuersenkung kommt bei Zugkunden an

Die beiden Mehrwertsteuersenkungen des vergangenen Jahres sind bei den Zugkunden angekommen. Die Preise im Fernverkehr auf der Schiene sanken 2020 um 15,4 Prozent, wie das gemeinnützige Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes errechnet hat. „Damit ist klar, dass die Bahnbranche die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher weitergegeben hat“, sagte Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, am Dienstag in Berlin.

Politik erreicht mit Steuerentlastung im Fernverkehr auf der Schiene das Ziel

„Das ist eine gute Nachricht für die Zugreisenden und für den Schienensektor, aber auch für die Politik. Die Bundesregierung hat im Schienenverkehr mit der Mehrwertsteuersenkung ihre Ziele erreicht“, so Flege weiter. „Die Befürchtungen, die Unternehmen könnten die Steuerentlastung zur Aufbesserung der Firmenbilanz nutzen, haben sich im Fernverkehr auf der Schiene nicht bewahrheitet. Von der Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent werden Zugreisende dauerhaft profitieren.“

Bundesregierung und Bundestag hatten im Fernverkehr der Bahn den Mehrwertsteuersatz bereits im Zuge des Klimapakets Anfang vergangenen Jahres dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert. Im zweiten Halbjahr sank der Tarif vorübergehend noch einmal auf fünf Prozent – befristet bis Ende des Jahres.

Mehrwertsteuersenkung ist nur erster Schritt zu fairem Wettbewerb im Verkehr

Seit Anfang Januar zahlen Zugkunden beim Ticketkauf im Fernverkehr wieder sieben Prozent Mehrwertsteuer. Gegenüber dem alten Zustand bis 2019 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer entspricht dies nach Schätzungen der Allianz pro Schiene einer dauerhaften Entlastung der Reisenden um rund zehn Prozent.

Trotz dieses Fortschritts hat Deutschland noch einen weiten Weg bis zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Verkehr zurück zu legen. Die Bahn zahlt Stromsteuer, Ökosteuer, EEG-Umlage, Schienenmaut, hat die umfangreichsten Fahrgastrechte aller Verkehrsmittel und muss für 100 Prozent der CO2-Zertifikate im Emissionshandel kostenpflichtig aufkommen. Die konkurrierenden Verkehrsträger hingegen genießen eine Reihe von komfortablen Privilegien: So leisten sie bislang kaum einen Beitrag zur Energiewende. Luftverkehr und Binnenschiff sind von der Mineralöl- und Ökosteuer befreit und nur 15 Prozent der CO2-Zertifikate sind für den Luftverkehr kostenpflichtig. Grenzüberschreitende Flüge sind darüber hinaus mehrwertsteuerfrei.

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