Firmenintern

3G am Arbeitsplatz » Was bedeutet die neue Regel?

Ab dem 24. November 2021 greift die 3G Regel am Arbeitsplatz in Deutschland, somit müssen alle Beschäftigten vor Ort müssen dann geimpftgenesen oder getestet sein. Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgaben, die bis einschließlich zum 19. März 2022 gilt, betrifft alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die eine sogenannte Arbeitsstätte betreten. Um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten, ist ab sofort ein Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis – gegebenenfalls in Kombination mit einem Personalausweis notwendig. Ungeimpfte benötigen einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest, ein PCR Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Lediglich das Homeoffice und das Arbeiten in Fahrzeugen sind von der Regel ausgenommen. Für die Überprüfung der 3G Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätte ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Besonders strenge Regeln gelten für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche. Sie müssen auch dann zusätzlich negativ getestet sein, wenn Sie geimpft oder genesen sind.

Ihre Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital in Ihrem Unternehmen, das gilt in der Industrie, im Gesundheitswesen, im Dienstleistungsbereich genauso wie im öffentlichen Dienst. Aufgrund von Covid-19 und der geltenden 3G Regel kommt es oftmals zu Schwankungen der Auslastungen und die Kapazität des eigenen Personals kann oft nicht rechtzeitig angepasst werden. Die ZEUS® Personaleinsatzplanung hilft Ihnen bei der optimalen Planung, damit Sie die notwendige Personalstärke mit der erforderlichen Qualifikation dann zur Verfügung haben, wenn Sie sie brauchen um Ihre Ziele hinsichtlich Servicequalität, Kundenorientierung und Liefertreue zu erreichen. Zudem lassen Sich in der Lösung ZEUS® Mitarbeiterdaten hinsichtlich der geltenden 3G Regel sicher hinterlegen. Die ZEUS® Softwarelösung lässt sich individuell an Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf anpassen und ermöglicht ein modernes Workforce Management.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ISGUS GmbH
Oberdorfstr. 18-22
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon: +49 (7720) 393-0
Telefax: +49 (7720) 393-184
http://www.isgus.de

Ansprechpartner:
Larissa Vetter
Teamleitung Marketing
Telefon: +49 (7720) 393-0
Fax: +49 (7720) 393-184
E-Mail: marketing@isgus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel