Finanzen / Bilanzen

Unterschiedliche Regeln in Bayern und Baden-Württemberg belasten den baden-württembergischen Einzelhandel

Nachdem in Bayern am Mittwoch die 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben wurde, zeigt sich vor allem in grenznahen Gebieten, dass die unterschiedlichen Regelungen verstärkt dazu führen, dass Kundinnen und Kunden in diesen Gebieten zum Einkaufen ins benachbarte Bayern abwandern.

„Die Situation ist absurd. Während Kundinnen und Kunden in Ulm weiterhin die 2G-Vorgaben erfüllen müssen und Händler diese am Ladeneingang minutiös kontrollieren müssen, gibt es wenige Meter weiter in Neu-Ulm keine Zugangsbeschränkungen mehr. Dieser Zustand ist nicht tragbar und führt dazu, dass dem ohnehin schon stark angeschlagenen baden-württembergischen Einzelhandel dringend benötigter Umsatz verloren geht“, konstatierte Herman Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) und Betreiber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte in Baden-Württemberg und Bayern.

Roland Reischmann, Mitgesellschafter des Familienunternehmens Reischmann GmbH & Co. KGaA mit Filialen in Baden-Württemberg und Bayern beobachtet, dass sich das Einkaufsverhalten in den beiden Bundesländern seit der Aufhebung der 2G-Regel in Bayern massiv unterscheidet.

„Während wir in unseren Filialen in Baden-Württemberg weiterhin massive Frequenzverluste verzeichnen müssen und die Kunden weiter ausbleiben, sehen wir, dass in Bayern seit der sukzessiven Aufhebung von 2G in Bayern ab der Kalenderwoche 52 und nun verstärkt seit Mitte der Woche wieder vermehrt Kunden in unsere Geschäfte strömen. Jeder weitere Tag, an dem Zugangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gelten, bedeutet für den Einzelhandel einen beträchtlichen zusätzlichen Umsatzverlust. Die Landesregierung muss umgehend handeln und sowohl die 2G als auch die 3G-Regel außer Kraft setzen. Ansonsten müssen für die entstehenden Schäden adäquate Wirtschaftshilfen fließen“, sagte Reischmann.

„Ähnliche Probleme sind auch in der Grenzregion zur Schweiz zu beobachten. Zwar zieht es aufgrund der höheren Preise vergleichsweise wenige Kundinnen und Kunden aus Deutschland ins Nachbarland, in dem im Einzelhandel lediglich eine Maskenpflicht herrscht, jedoch verzichten nach wie vor zahlreiche Kunden aus der Schweiz aufgrund der 2G-Regel auf den Einkauf in Deutschland“, ergänzte Roland Fitterer, Präsident des Handelsverbands Südbaden.

Auch wenn die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg erfolgte Ankündigung der Landesregierung, das reguläre Stufensystem der Corona-Beschränkungen wieder in Kraft zu setzen, ein Schritt in die richtige Richtung ist, würde der Handel auch weiterhin mit Nachweiskontrollen – in der dann aktuell geltenden Alarmstufe I würde es sich um 3G-Kontrollen handeln – belastet werden.

„Der Handel ist nachweislich kein Treiber der Pandemie. Auch immer mehr Experten aus der Wissenschaft sehen die 2G-Regel kritisch und erachten sie als überflüssig. So vertritt unter anderem der Virologe und Epidemiologe Prof. Klaus Stöhr die Meinung, dass die 2G-Auflage im Einzelhandel epidemiologisch nicht mehr zu rechtfertigen sei. Nach Ansicht des Modellierers Prof. Dirk Brockmann von der Humboldt-Universität Berlin wirken FFP2-Masken fast so gut gegen eine Virusübertragung, als wären sich die Menschen gar nicht begegnet. Vor diesem Hintergrund sind weder die 2G-Regel noch die 3G-Regel im Einzelhandel noch verhältnismäßig. Ministerpräsident Kretschmann sollte auf der Ministerpräsidentenkonferenz darauf drängen, dass sowohl die 2G als auch die 3G-Regelung im Einzelhandel abgeschafft wird und wir in Baden-Württemberg mit gutem Beispiel vorangehen“, forderte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

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