Energie- / Umwelttechnik

Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? Umweltrat aktualisiert CO2-Budget

Ist die deutsche Klimapolitik auf dem richtigen Pfad? Ein nationales CO2-Budget für Deutschland erlaubt einen transparenten Abgleich mit internationalen Zielen. In einem heute veröffentlichten Papier aktualisiert der Umweltrat seine Berechnungen für ein deutsches CO2-Budget und zeigt damit auf, dass schnelle Emissionsminderungen entscheidend sind – im letzten Jahr wurden die Klimaziele im Verkehr und bei Gebäuden erneut verfehlt. Das Papier beantwortet zudem häufig gestellte Fragen zum CO2-Budget.

„Deutschland muss von allen fossilen Energieträgern unabhängig werden, nicht nur von denen aus Russland“, sagt Prof. Wolfgang Lucht. „Das noch verbleibende CO2-Budget schmilzt rapide. Dies ist vor allem eine Folge der zuletzt verschleppten Energiewende in Deutschland. Die Bundesregierung sollte jetzt mit noch mehr Nachdruck Maßnahmen für den industriellen und privaten Bereich beschließen, die uns auf einen Pfad bringen, der nachweisbar im Einklang mit den Klimazielen von Paris steht.“ Der SRU empfiehlt der Bundesregierung daher, ein deutsches CO2-Budget klar zu benennen und zu begründen, um damit Transparenz zu schaffen.

Für einen fairen, angemessenen deutschen Beitrag zu den internationalen Klimazielen verbleibt aktuell noch ein maximales CO2-Budget von 6,1 Gt CO2, um die Erhitzung der Erde auf 1,75 Grad zu begrenzen (mit 67 % Wahrscheinlichkeit). Für das 1,5-Grad-Ziel (50 % Wahrscheinlichkeit) müsste Deutschland seine Emissionen auf maximal 3,1 Gt CO2 begrenzen. Mit „maximal“ meint der SRU ein Budget, das gerade noch als kompatibel mit dem Paris-Abkommen gelten kann. Würden die Emissionen von jetzt an linear auf null reduziert, müsste Deutschland demnach bereits 2040 (1,75 °C) bzw. 2031 (1,5 °C) CO2-neutral sein.

„Deutschland muss nun durchstarten beim Klimaschutz“, sagt Prof. Claudia Kemfert. „Verfehlen wir die Ziele und überziehen das Budget, lässt sich das später nicht wieder aufholen.“

 Zur Stellungnahme

Im Mai 2020 hatte der Rat bereits Berechnungen und Empfehlungen zu einem CO2-Budget veröffentlich (Umweltgutachten 2020, Kapitel 2). In seinem wegweisenden Beschluss vom März 2021 zog das Bundesverfassungsgericht das vom SRU berechnete Budget heran, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

  

  

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