Bauen & Wohnen

Nachtragshaushalt verfassungswidrig: Bundesregierung muss jetzt dringend Prioritäten für bezahlbares Wohnen setzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umschichtung der Coronahilfen zu Gunsten des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig erklärt. Jetzt fehlen der Sozial-grün-liberalen Koalition 60 Milliarden Euro, die sie 2022 rückwirkend mit Zustimmung des Bundestages in den KTF umgeschichtet hatte. Das höchste Gericht Deutschlands urteilte damit, dass der Bund ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder nicht für andere Förderzwecke wie Klimaschutz und bezahlbaren Wohnungsbau nutzen darf.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Wie bezahlbarer und klimaschonender Wohnungsbau in Deutschland unter den ohnehin schon historisch schlechten Bedingungen jetzt überhaupt noch ermöglicht werden soll, steht seit heute in den Sternen. Die Bundesregierung muss jetzt umgehend handeln und Prioritäten setzen, wenn der soziale Frieden in unserem Land, der sich maßgeblich um die Frage des bezahlbaren Wohnens dreht, nicht gefährdet werden soll.

Nach dem heutigen Urteil fehlen 60 Milliarden Euro für zentrale Vorhaben wie Klimaschutz im Gebäudebereich und den Wohnungsneubau. Die Bundesregierung muss jetzt dringend erklären, wie sie Dinge, die sie von Bürgern und Unternehmen fordert, im Haushalt auch entsprechend gegenfinanziert. Und das unter der gebotenen Einhaltung der Schuldenbremse.“

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