Verbraucher & Recht

TÜV-Verband begrüßt Einigung zum Recht auf Reparatur

Auf EU-Ebene soll das sogenannte Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen eingeführt werden. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Handys, Kühlschränke oder Staubsauger diese künftig reparieren müssen. „Mit der erzielten Einigung trifft Europa eine klare Entscheidung für die Reparatur und gegen die Wegwerfgesellschaft“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Die Erleichterung der Reparatur defekter Produkte fördert nicht nur die Langlebigkeit von Produkten und unterstützt Verbraucher beim nachhaltigen Konsum, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze, vermeidet Abfall und reduziert die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen.“

Die Einführung eines Rechts auf Reparatur für eine breitere Palette von so genannter weißer Ware wie Kühlschränken, Staubsaugern und sogar für typische Alltagsgeräte wie Handys ist ein bedeutender Schritt, um die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Wenn Geräte innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Garantie kaputtgehen, soll künftig eine Reparatur der Standard sein. Nur in Ausnahmefällen sollen Verbraucher:innen ein neues Gerät bekommen. Für bestimmte Geräte soll das Recht auch nach Ablauf der Garantie weiter bestehen bleiben, solange eine Reparatur möglich ist. Der TÜV-Verband empfiehlt, das Recht auf Reparatur perspektivisch auf weitere Produkte auszuweiten, um einen umfassenderen Beitrag zur Förderung einer echten Kreislaufwirtschaft zu leisten. Noch sind einige Produkte wie Kopfhörer und Möbel von den neuen Anforderungen ausgenommen.

Laut einer repräsentativen Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen, unterstützt eine breite Mehrheit der Verbraucher:innen das Vorhaben: Fast vier von fünf Befragten (79 Prozent) finden das „Recht auf Reparatur“ sinnvoll. Allerdings sind nur wenige mit den Plänen vertraut. Entscheidend ist nun, wie das Gesetz ausgestaltet wird. Die Einigung sieht vor, dass sich Verbraucher:innen für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Reparaturen sollten aber nicht nur von eigenen oder autorisierten Werkstätten der Hersteller und Händler, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Auf diese Weise wird das Angebot an verfügbaren Werkstätten vergrößert und der Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt gefördert. „Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen“, sagt Petrich. „Entsprechende Zertifikate können Verbraucher:innen als wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt dienen.“ Auch hier geben laut Umfrage fast vier von fünf Verbraucher:innen (79 Prozent) an, dass ihnen die Zertifizierung einer Werkstatt wichtig ist, wenn sie diese mit einer Reparatur beauftragen.

Prüfzeichen erleichtern Kaufentscheidungen

Auch Prüfzeichen („Ready to Repair“) können Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit erleichtern. „Produkte, die mit einem Prüfzeichen versehen sind, müssen spezifische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel den einfachen Austausch von Komponenten, garantierte Software-Updates und die Vorhaltung von Ersatzteilen“, sagt Petrich.

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