Bildung & Karriere

Asbest-Sachkunde nach neuer Gefahrstoffverordnung: Kammer startet Kurse im November

Asbest gehört zu den größten Risiken beim Bauen im Bestand. Wer mit dem Gefahrstoff arbeiten will, benötigt einen behördlich anerkannten Sachkundenachweis nach der TRGS 519. Genau dafür hat der Bildungsservice der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald im November zwei Kursangebote im Programm: eine Grundschulung zum Erwerb des Asbestscheins und einen Auffrischungskurs zur Aufrechterhaltung der Sachkunde. Beide finden an der Bildungsakademie Mannheim statt und sind auf die im Dezember 2024 novellierte Gefahrstoffverordnung zugeschnitten, die beim Bauen im Bestand wesentliche Änderungen mit sich bringt.

Grundkurs vermittelt umfassendes Wissen
Die Initialschulung „Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4c“ läuft als Vollzeitveranstaltung am 23. und 24. November 2026 – am ersten Tag von 9 bis 18 Uhr, am zweiten von 9 bis 17 Uhr. In 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geht es um Asbestarten, Eigenschaften und typische Verwendungen ebenso wie um Gesundheitsrisiken, Schutzmaßnahmen, Schutzbekleidung und die rechtlichen Anforderungen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Angesprochen sind Bauleiterinnen und Bauleiter, Architekten, Dachdecker, Zimmerer, SHK-Installateure, Schornsteinfeger, Elektroinstallateure, Entsorger und Sachverständige. Den Abschluss bildet eine Prüfung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten den Asbestschein. Die Kursgebühr beträgt 850 Euro zuzüglich 70 Euro Prüfungsgebühr, Anmeldeschluss ist der 9. November.

Mit Auffrischung immer auf dem neuesten Stand
Wer die Sachkunde bereits besitzt, hält sie am 25. November mit dem Kurs „Aufrechterhaltung Asbest-Sachkunde TRGS 519 Anlage 4c“ aktuell. Der eintägige Kurs läuft ebenfalls als Vollzeitveranstaltung. In acht Unterrichtseinheiten werden Grundlagen und Neuerungen aufgefrischt. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Grundschulung. Die Gebühr liegt bei 495 Euro, Anmeldung ist bis zum 11. November möglich. Hintergrund: Der Gesetzgeber schreibt vor, den Sachkundenachweis alle sechs Jahre zu erneuern. Da die aufsichtsführende sachkundige Person bei Asbestarbeiten durchgehend auf der Baustelle anwesend sein muss, empfiehlt die Kammer, mindestens zwei Mitarbeitende je Betrieb ausbilden zu lassen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Anspruch nehmen und so die Lehrgangskosten spürbar reduzieren. Anmeldung und Beratung: Sandra Taubert, Telefon 0621 18002-229, E-Mail bildungsservice@hwk-mannheim.de.

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