ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann über das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Schuldenbremse
„Dieses Urteil ist aus der Perspektive einer transparenten Haushaltspolitik begrüßen. Die Flucht aus den Kernhaushalten im Bund und in den Ländern war eine Fehlentwicklung, welche die demokratische Kontrolle der Haushalte erschwert. Der Versuch, eine kurzfristige Krise – die Pandemie – für eine längerfristige Verschuldungsmöglichkeit auszunutzen, ist nun gescheitert. Die Politik darf eben nicht einfach eine angebliche Dauerkrise ausrufen, um die Schuldenbremse zu umgehen, so die klare Botschaft aus Karlsruhe. Die Ampelkoalition steht haushaltspolitisch jetzt vor einem selbst verschuldeten Scherbenhaufen. Das Timing des Urteils mitten in den entscheidenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 ist gut. Zu einem Zeitpunkt, wo die Koalition sogar neue Subventionen an die Gastronomie verteilen wollte, muss sie nun ganz neu nachdenken, wie sie ihre ambitionierte Klimapolitik eigentlich noch finanzieren kann. Grund für Schadenfreude der Union besteht nicht. Die Union hat auf der Landesebene in NRW und Berlin genauso wie die SPD-Regierung in Saarbrücken Sondervermögen auf den Weg gebracht, die nach dem heutigen Urteil ebenfalls eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen, nur dass sich hier noch kein Kläger gefunden hat. Es wird Zeit, dass die deutsche Finanzpolitik auf allen Ebenen wieder die Verfassung respektiert. Mit Sicherheit wird sich nun auch die Debatte über eine Reform der Schuldenbremse intensivieren. Eine Reform der Schuldenbremse mit neuen klar umrissenen Verschuldungsfenstern wäre der bessere Weg als das ständige Austesten der verfassungsrechtlichen Grauzone der Schuldenbremse.“
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