Elektronische Patientenakte: Wer hat Zugriff auf die Daten?
Auch wenn Sie nichts individuell regeln, hat nicht jeder beliebigen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Grundsätzlich ist der Kreis der Zugriffsberechtigten gesetzlich geregelt. Dazu gehören:
- Ärzte und Ärztinnen
- Zahnärzte und Zahnärztinnen
- Apotheken
- Pflegepersonal
- Hebammen, Physiotherapeuten oder Diätassistentinnen
- Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
Wer in welchem Umfang auf Ihre Gesundheitsdaten zugreifen darf, hat die Gematik, das Unternehmen, das die digitale Lösung der ePA zur Verfügung stellt, in Tabellenform aufgelistet, den Link finden Sie am Ende des Textes.
Biallo-Tipp: Immer wieder meinen Patienten, auch Versicherer könnten auf die Daten zugreifen und am Ende eine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern. Das ist nicht der Fall! Auch der Arbeitgeber darf und kann nicht auf die Daten zugreifen. Der Zugriff ist lediglich medizinischen Behandlern in einem Behandlungskontext erlaubt.
Der Zugriff auf die ePA erfolgt für medizinische Behandler und in Apotheken über die Gesundheitskarte, die vor Ort in der Praxis oder der Apotheke eingelesen wird. Sie ist der Türöffner zur ePA. Sofern Sie keine individuellen Zugriffsberechtigungen über die App geregelt haben, gilt:
- Behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser haben 90 Tage lang Zugriff auf die ePA.
- Apotheken haben drei Tage lang Zugriff auf die ePA.
Biallo-Tipp: Ihre Krankenkasse stellt Ihnen zwar die ePA zur Verfügung und auch den Zugriff über die App dazu. Aber sie hat keinen Zugriff auf die in der ePA abgelegten Daten.
Wichtig zu wissen ist, dass mit Einlesen der Gesundheitskarte theoretisch jeder Zugriffsberechtigte alle dort abgelegten Informationen über Sie einsehen kann. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Behandler müssten tatsächlich viel Zeit aufwenden und sich durch viele einzelne Dokumente klicken, um wirklich Einblick zu erhalten. In der jetzigen Ausprägung der ePA gibt es keine Struktur, die eine schnelle Übersicht ermöglichen würde. Auch gibt es bislang noch keine Volltext-Suche, mit der man gezielt über Schlagworte suchen könnte.
Sollten sie die App nicht selbst verwalten wollen, können Sie eine Vertretungsperson ernennen, die das für Sie erledigt. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenkasse. Sie haben auch die Möglicheit, über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse den Zugriff zu regeln. Dazu lesen Sie mehr im Abschnitt weiter runten, „Widerspruch einlegen – so geht`s“.
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