Finanzen / Bilanzen

Singapurisches Gericht weist Antrag von Polen auf Aufhebung von ECT-Schiedsspruch zugunsten von GreenX zurück

GreenX Metals Limited („GreenX oder das Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Internationale Handelsgericht der Republik Singapur (singapurisches Gericht) den Antrag der Republik Polen (Polen) auf Aufhebung des Schiedsspruchs gemäß dem Energiecharta-Vertrag (ECT) in vollem Umfang abgelehnt hat und somit das zuvor von GreenX angekündigte Recht auf Entschädigung gemäß dem ECT bestätigt hat.

  • Wie bereits bekannt gegeben, wurde GreenX im Oktober 2024 im Rahmen des Schiedsspruchs zum bilateralen Investitionsabkommen zwischen Australien und Polen (BIT) eine Entschädigung und Zinsen in Höhe von etwa 252 Millionen GBP (519 Millionen AUD bzw. 1,2 Milliarden PLN) zugesprochen, nachdem das Schiedsgericht einstimmig festgestellt hatte, dass Polen seine Verpflichtungen gemäß dem BIT und dem ECT verletzt hatte.
  • Zu diesem Zeitpunkt wurden gemäß dem ECT etwa 183 Millionen GBP (378 Millionen AUD bzw. 900 Millionen PLN) zugesprochen (wobei die zugesprochenen Beträge aus beiden Verfahren miteinander verrechnet wurden).
  • Im Jahr 2025 reichte Polen beim singapurischen Gericht einen Antrag auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs ein (nachdem es Ende 2024 bereits einen Antrag auf Aufhebung des BIT-Schiedsspruchs bei den Gerichten von England und Wales gestellt hatte). Die Anhörung zur Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs fand im Juli 2025 vor dem singapurischen Gericht statt.
  • Das singapurische Gericht hat ein Urteil erlassen, mit dem es den Antrag von Polen auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs in vollem Umfang abgelehnt hat.
  • Zusätzliche Zinsen in Höhe von etwa 17 Millionen GBP (34 Millionen AUD bzw. 83 Millionen PLN) sind bereits seit dem Erlass des Schiedsspruchs im Oktober 2024 bis Ende Dezember 2025 angefallen und werden sich bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung durch Polen jährlich weiter verzinsen.

Im Januar 2025 reichte Polen beim singapurischen Gericht einen Antrag auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs ein, in dem es die Zuständigkeit des ECT-Schiedsspruchs und die angebliche Unfairness des Verfahrens in der Entscheidung des Schiedsgerichts über den Schadenersatz beanstandete.

GreenX weist darauf hin, dass das singapurische Gericht nun ein Urteil erlassen hat, mit dem es den Antrag von Polen auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs in vollem Umfang abgelehnt hat.

Das singapurische Gericht hat ein redigiertes Urteil veröffentlicht. Das Unternehmen beabsichtigt, das Urteil den englischen Gerichten im Rahmen des BIT-Aufhebungsverfahrens zur Kenntnis zu bringen. Polen hat das Recht, bei den singapurischen Gerichten Berufung gegen die Ablehnung des Antrags auf Aufhebung des ECT-Schiedsspruchs einzulegen. Sollte einer Berufung stattgegeben werden, ist jedoch davon auszugehen, dass diese vom zuständigen singapurischen Gericht zügig behandelt wird und Polen dann keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen kann.  Die Hürden für den Erfolg eines Aufhebungsantrags vor den singapurischen oder englischen Gerichten sind äußerst hoch, wodurch Aufhebungsanträge nur in Ausnahmefällen Erfolg haben.

Das Unternehmen wird seine Schiedssprüche weiterhin verteidigen und den Markt gemäß seinen fortlaufenden Offenlegungspflichten auf dem Laufenden halten.

ANFRAGEN

Ben Stoikovich
Chief Executive Officer
+44 207 478 3900

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den Erwartungen und Überzeugungen von GreenX in Bezug auf zukünftige Ereignisse. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen zwangsläufig Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle von GreenX liegen und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von diesen Aussagen abweichen. GreenX verpflichtet sich nicht, die in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen nachträglich zu aktualisieren oder zu revidieren, um die Umstände oder Ereignisse nach dem Datum dieser Pressemitteilung zu berücksichtigen.

Diese Pressemitteilung wurde vom Chief Executive Officer des Unternehmens, Herrn Ben Stoikovich, zur Veröffentlichung freigegeben.

Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH
Wickepointgasse 13
A4611 Buchkirchen
Telefon: +43 (7242) 211930-11
Telefax: +43 (7242) 211930-10
http://www.IRW-Press.com

Ansprechpartner:
Joachim Brunner
Geschäftsführer
Telefon: +43 7242 211 930
Fax: +43 7242 211 930 -10
E-Mail: office@ir-world.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel