Verbraucher & Recht

50 Jahre Indikationslösung – 6,5 Millionen Abtreibungen sind Grund genug für Umdenken

Am 12. Februar 1976 beschloss der Bundestag nach dem Karlsruher Urteil von 1975 eine neue Fassung des § 218, die sogenannte Indikationsregelung: Abtreibungen blieben grundsätzlich verboten, sollten aber bei bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Indikationen straffrei bleiben.  Seither sind soliden Schätzungen zufolge 6,5 Millionen ungeborene Kinder abgetrieben worden: etwa 260.000 Grundschulklassen. Millionen Frauen waren davon betroffen, viele davon mehrfach, mit allen gesundheitlichen, und – wie wir inzwischen dank der fundierten Auger-Studie von 2025 auch wissen – psychischen Folgen. Das sind Zahlen, die selbst hartgesottene Befürworter der „Mein Körper, meine Entscheidung“ Ideologie nachdenklich stimmen. Und 50 Jahre später kann man sagen: Es fehlen nun auch die Enkelkinder. Ein wirksames Schutzkonzept des ungeborenen Lebens sieht anders aus. Waren das wirklich alles Notfälle? Gab es wirklich bei keiner dieser Abtreibungen eine andere Lösung? Wie ernst nehmen wir die Notlage ungeplant Schwangerer: machen wir es uns nicht viel zu leicht, wenn wir ihnen als vermeintlich „schnelle Lösung“ und „einfachen Ausweg“ nur eine Abtreibung anbieten? Sind wir als Gesellschaft – vor allem angesichts der vehement geführten Diskussion, die Abtreibungsmöglichkeiten auszuweiten – zu sehr abgestumpft gegenüber dem Lebensrecht ungeborener Kinder?

Das geltende Abtreibungsrecht war immer nur ein politischer Kompromiss, der das Lebensrecht zwar anerkennt, es aber faktisch nicht in dem Maß geschützt hat, wie es möglich und verfassungsrechtlich geboten gewesen wäre. Effektiver Lebensschutz kann jedoch niemals allein über Paragrafen gelingen, sondern hängt entscheidend von der Haltung der Gesellschaft ab: von einer Kultur, in der Schwangere in Konflikten echte Hilfe bekommen und das ungeborene Leben nicht als Problem, sondern als Geschenk wahrgenommen wird.

Und hier haben Institutionen versagt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auch Schule und Rundfunk ins Stammbuch geschrieben: Der Staat dürfe sich nicht darauf beschränken, „Angriffen zu wehren“; der Schutzauftrag verpflichte ihn, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ – dies gelte ausdrücklich „auch und gerade“ für Lehrpläne der Schulen sowie für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk. Wenn statt dessen einseitig für Abtreibung geworben wird oder kritische Stimmen marginalisieren werden, verfehlt er den verfassungsrechtlichen Auftrag. Dies insbesondere dann, wenn er auch noch Lobbyorganisation, die nicht nur mit Abtreibungen Geld verdienen, sondern auch weltweit deren Anerkennung als „Frauenrecht“ fördern, aus Steuermitteln großzügig alimentiert, während er die Lobbyarbeit für das Recht auf Leben privaten Initiativen überlässt, die ausschließlich auf Spenden angewiesen sind. Allein International Planned Parenthood hat zwischen 2022 und 2025 63 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten. Die treuherzige Behauptung, „nach Kenntnis der Bundesregierung setzt sich keine“ der von ihr unterstützen internationalen Organisationen für ein Recht auf Abtreibung ein, wird von CDU-Politikern allerdings in Frage gestellt. Der hessische Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch fordert „eine staatliche Förderung von Akteuren, die gezielt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und gegen tragende Positionen der christdemokratischen Programmatik agitieren“, zu unterbinden.

50 Jahre Neufassung des § 218 markiert daher einen Grund zur Umkehr. Deutschland braucht eine echte Willkommenskultur für Kinder und eine Politik, die ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht wird, zum Schutz des Lebens vor der Geburt effektiv beizutragen.

Über den Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat ca. 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

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