Finanzen / Bilanzen

Ab 2027 fördert der Staat die Betriebsrente von Geringverdienern stärker

Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge ist noch immer stark vom Einkommen abhängig. Wer mehr als 4.500 Euro monatlich verdient, bekommt meist eine Betriebsrente on top, an der sich der Chef mitunter großzügig beteiligt. Die Versorgungsquote liegt bei knapp 80 Prozent. Im Gegensatz dazu besitzt nur rund ein Drittel der Beschäftigten mit einem Bruttolohn bis 2.500 Euro eine betriebliche Altersvorsorge, verrät die Studie Alterssicherung in Deutschland.

Damit Betriebe mehr für die Absicherung von Geringverdienern tun, gibt es durch die aktuelle gesetzliche Neuregelung ab 2027 eine höhere Förderung. Bisher gilt: Zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte zusätzlich zum vereinbarten Lohn jährlich mindestens 240 bis maximal 960 Euro in eine bAV ein, übernimmt der Staat davon 30 Prozent – wenn nach Abzug einer möglichen Entgeltumwandlung maximal 2.575 Euro brutto auf dem Gehaltszettel stehen. Ab 2027 können Firmen bis zu 1.200 Euro pro Jahr in die Altersabsicherung ihrer Angestellten investieren. Der maximale Förderbetrag steigt dadurch von 288 auf 360 Euro. Die Verrechnung erfolgt mit der abzuführenden Lohnsteuer. „Bisher erhielten über eine Million Geringverdiener so erstmals einen bAV-Vertrag“, freut sich Klaus Stiefermann und hofft auf weitere Zuwächse. „Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze dynamisiert, damit Beschäftigte bei einer Lohnerhöhung nicht gleich aus der Förderung fallen“, lobt der Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge (aba). Ab 2027 beträgt diese drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aktuell wären das 3.042 Euro. 2027 wird die Grenze weiter steigen, sodass mehr Beschäftigte eine geförderte, vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente erhalten können. 

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