Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anleihegeldern bei der „19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“
Nach Mitteilung der Rechtsanwälte führte diese Weiterleitung dazu, dass die Emittentin nicht mehr über ausreichendes werthaltiges Vermögen verfügte und die ursprünglich vorgesehene wirtschaftliche Besicherung der Anleihe nicht mehr gegeben gewesen sei. Die Forderung gegen die inzwischen insolvente CPI Beteiligungen GmbH wurde zwar im Insolvenzverfahren anerkannt, eine vollständige Befriedigung der Anleger erscheint nach Einschätzung der Kanzlei Kaan Cronenberg Rechtsanwälte jedoch unwahrscheinlich.
CLLB Rechtsanwälte empfehlen den betroffenen Anleihegläubigern daher, ihre Anleihen aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und ihre Forderungen fällig zu stellen. Diese Empfehlung stützt sich auf die im Schreiben geschilderten Tatsachen und die daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen.
Die Insolvenz der CPI Beteiligungen GmbH war Teil einer größeren Insolvenzserie innerhalb der damaligen CPI-Unternehmensgruppe. Laut Gläubigerschutzverbänden und Medienberichten waren Anleihen mit einem ausstehenden Volumen von mehr als 40 Millionen Euro betroffen.
Anleger fordern nun eine umfassende Aufklärung der Geldflüsse innerhalb der Unternehmensgruppe. Dabei soll insbesondere geklärt werden,
- wer die Weiterleitung der Anleihegelder veranlasst hat,
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese erfolgte,
- ob die Verwendung mit den Emissionsunterlagen vereinbar war und
- welche Ansprüche den betroffenen Anlegern zustehen.
Darüber hinaus sollten betroffene Anleger nach Auffassung von Verbraucherschützern und spezialisierten Rechtsanwälten auch mögliche Ansprüche gegen ihre Anlageberater oder Anlagevermittler prüfen lassen.
Nach Angaben zahlreicher Anleger wurde die „Besicherte 19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“ im Beratungsgespräch als besonders sicher, teilweise sogar als „absolut sichere“ oder „durch Grundbucheintragung abgesicherte Anlagen“ dargestellt. Sollte sich im Einzelfall bestätigen, dass die tatsächlichen Risiken der Anlage, die Nachrangigkeit oder eine mögliche zweckwidrige Verwendung der Anlegergelder nicht ordnungsgemäß erläutert wurden, können – abhängig von den Umständen des jeweiligen Beratungsgesprächs – Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Falschberatung in Betracht kommen.
Ob solche Ansprüche bestehen, hängt von den jeweiligen Beratungsunterlagen, der Dokumentation des Beratungsgesprächs sowie den konkreten Aussagen gegenüber dem Anleger ab und bedarf einer Einzelfallprüfung.
Anlegern wird daher empfohlen, nicht nur mögliche Ansprüche gegenüber der Emittentin und deren Organen, sondern auch etwaige Ansprüche gegen Anlageberater, Vermittler oder beratende Banken rechtlich prüfen zu lassen. Dabei sind insbesondere Verjährungsfristen zu beachten.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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