Leihhaus: Wenn kurzfristig das Geld fehlt
Wie kommt man über ein Leihhaus kurzfristig an Bargeld?
Tobias Klingelhöfer: Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes beträgt das jährliche Volumen der Pfandkredite rund 630 Millionen Euro . Daraus lässt sich schließen, dass mittlerweile viele Menschen die Option Pfandleihhaus wählen, wenn das Geld knapp ist oder die Bank keinen Kredit genehmigt. Das Prinzip ist dabei recht simpel: Wer einen Wertgegenstand als Pfand hinterlegt, erhält unmittelbar einen Barkredit. Eine Bonitätsprüfung, Schufa-Auskunft oder ein Bürge sind dafür nicht erforderlich. Benötigt werden lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein werthaltiger Gegenstand.
Was eignet sich besonders gut als Pfand?
Tobias Klingelhöfer: Als Pfand eignen sich vor allem Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Münzen, hochwertige Antiquitäten oder auch Fahrzeuge. Elektronik wird dagegen häufig nur eingeschränkt angenommen, weil sie schnell an Wert verliert. Die Höhe des Darlehens richtet sich ausschließlich nach dem geschätzten Marktwert des Pfandgegenstands. Dabei orientiert sich der Pfandleiher am aktuellen Marktwert sowie am Zustand und Alter des Gegenstands. Bei Edelmetallen gilt der tagesaktuelle Börsenkurs.
Wie viel Geld gibt es für ein Pfand?
Tobias Klingelhöfer: Der Pfandleiher bewertet den Gegenstand und unterbreitet dem Verpfänder anschließend ein Angebot. In der Praxis werden häufig etwa 25 bis 50 Prozent des geschätzten Marktwerts ausgezahlt. Das schafft dem Leihhaus einen Sicherheitspuffer für den Fall, dass das Pfand später versteigert werden muss. Wichtig ist dabei: Maßgeblich ist ausschließlich der objektive Wert des Gegenstands. Persönliche Erinnerungen oder ein ideeller Wert spielen bei der Schätzung keine Rolle.
Woran verdient das Leihhaus, wenn das Pfand wieder ausgelöst wird?
Tobias Klingelhöfer: Wie bei jedem Darlehen fallen Zinsen an. Diese sind in der Pfandleihverordnung (PfandlV) gesetzlich geregelt und dürfen bis zu einem Prozent pro Monat betragen. Hinzu kommen Gebühren, etwa für die Wertermittlung, die sichere Aufbewahrung und die Versicherung des Pfandguts. Für Darlehen bis 300 Euro sind diese Kosten in der Anlage zur PfandlV festgelegt. Bei höheren Darlehenssummen können die Gebühren individuell vereinbart werden. Sie bewegen sich häufig zwischen zwei und drei Prozent der Darlehenssumme. Alle Konditionen werden im Pfandkreditvertrag festgehalten, sodass Verbraucher die Kosten vor Vertragsabschluss nachvollziehen können.
Was passiert, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird?
Tobias Klingelhöfer: Ein Pfandkredit läuft grundsätzlich drei Monate. Anschließend folgt eine einmonatige Karenzzeit. Wird das Darlehen einschließlich Zinsen und Gebühren bis dahin nicht zurückgezahlt, darf das Pfandhaus den Gegenstand versteigern. Alternativ kann der Kunde eine Vertragsverlängerung beantragen. Diese kann den Kredit allerdings noch einmal drastisch verteuern. Die Versteigerung erfolgt über einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten Auktionator und nicht im freien Verkauf. Reicht der Versteigerungserlös über die offene Forderung hinaus, steht der Überschuss dem Verpfänder zu. Eine Nachschusspflicht besteht umgekehrt in der Regel nicht. Das heißt, der Kunde muss die Differenz normalerweise nicht ausgleichen, wenn bei der Versteigerung weniger erlöst wird als die offene Forderung beträgt.
Ist ein Pfandkredit am Ende trotzdem ein Verlustgeschäft?
Tobias Klingelhöfer: Nicht unbedingt. Wer kurzfristig einen finanziellen Engpass überbrücken muss, kann mit einem Pfandkredit schnell und unkompliziert Liquidität erhalten. Zwar fallen Zinsen und Gebühren an, diese sind aufgrund der kurzen Laufzeit jedoch gut kalkulierbar. Ein weiterer Vorteil: Wertvolle Erbstücke oder Erinnerungsstücke müssen nicht endgültig verkauft werden, sondern können nach Rückzahlung des Darlehens wieder ausgelöst werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden realistisch einschätzen, ob sie den Kredit innerhalb der vereinbarten Frist zurückzahlen können. Ist das nicht absehbar, kann ein Verkauf des Gegenstands oder eine andere Finanzierungsform unter Umständen die bessere Lösung sein.
Was ist mit dem sogenannten „Sale-and-rent-back“-Modell, das bei Autos verbreitet ist? Ist es vergleichbar mit einem Pfandkredit?
Tobias Klingelhöfer: Ein klassischer Pfandkredit und ein sogenanntes „Sale-and-rent-back“-Modell sind rechtlich nicht dasselbe. Bei Letzterem wird das Fahrzeug verkauft und anschließend zurückgemietet. Liegt der Kaufpreis dabei deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs und werden gleichzeitig hohe Mietzahlungen verlangt, kann das problematisch sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem solchen Fall entschieden, dass Kauf- und Mietvertrag wegen sittenwidriger Übervorteilung nichtig waren. Hier hatte eine Pfandleiherin ein Auto mit einem objektiven Marktwert von über 18.000 Euro einer Frau für 3.000 Euro abgekauft. Anschließend vermietete sie ihr das Fahrzeug für knapp 300 Euro monatlich. Die Kosten für Steuern, Versicherung, Wartung und Reparaturen musste die Käuferin ebenfalls übernehmen. Das werteten die Richter als Wucher und erklärten den Vertrag für nichtig (Az.: 2 U 115/20). Wer sich kurzfristig Geld auf diese Weise besorgt, sollte deshalb die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, den Wert des Fahrzeugs möglichst unabhängig schätzen lassen und Angebote vergleichen.
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