Inflationsausgleich im Arbeitsvertrag: Automatische Lohnerhöhung unwirksam
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, nach der automatische Anpassungen von Löhnen an die Inflation in Arbeitsverträgen gegen das sogenannte Preisklauselgesetz verstoßen und daher unwirksam ist. Die Unwirksamkeit gilt jedoch nur für die Zukunft. Gehaltserhöhungen, die bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit bereits entstanden waren, bleiben bestehen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber die Löhne per Gesamtzusage an die Inflationsentwicklung gekoppelt, die Regelung später aber widerrufen. Das Gericht hielt diesen Widerrufsvorbehalt für zu ungenau und damit unwirksam. Zudem war die Gesamtzusage bereits mit ihrer Bekanntgabe Teil der Arbeitsverträge geworden. Der betroffene Arbeitnehmer durfte die inflationsbedingten Gehaltssteigerungen daher behalten (Az.: 7 SLa 567/25).
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