Mogotes Metals gibt Abschluss der Bezugsrechtsausübung bekannt
Die Stammaktien unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem Ausgabedatum sowie den Weiterverkaufsbestimmungen der geltenden Wertpapiergesetze. Der Abschluss unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Der Bruttoerlös wird für allgemeine Unternehmenszwecke und als Betriebskapital verwendet.
Das Angebot stellt eine Transaktion mit nahestehenden Personen im Sinne der Richtlinie 5.9 der TSX Venture Exchange und des Multilateral Instrument 61-101 – Schutz von Minderheitsaktionären bei Sondergeschäften („MI 61-101“) dar, da Insider des Unternehmens im Rahmen des Angebots insgesamt 36.689.414 Stammaktien erworben haben. Das Unternehmen stützt sich auf die in den Abschnitten 5.5(b) und 5.7(1)(a) von MI 61-101 enthaltenen Ausnahmen von den Bewertungs- und Genehmigungsanforderungen für Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101, da das Unternehmen nicht an einem bestimmten Markt notiert ist und der Marktwert der Beteiligung des Insiders an der Emission gemäß MI 61-101 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens nicht übersteigt. Das Unternehmen hat keinen Bericht über wesentliche Änderungen in Bezug auf die Transaktion mit nahestehenden Personen mindestens 21 Tage vor Abschluss des Angebots eingereicht, was das Unternehmen unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet, um das Angebot zügig abzuschließen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mogotes Metals Inc.
Allen Sabet, President und Chief Executive Officer
Telefon: (647) 846-3313
E-Mail: info@mogotesmetals.com
In Europa
Swiss Resource Capital AG
Marc Ollinger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch
Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen:
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Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen sind häufig durch Begriffe wie „planen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „voraussehen“, „schätzen“, „könnte“, „wird“, „würde“, „potenziell“, „vorgeschlagen“ und andere ähnliche Begriffe gekennzeichnet oder durch Aussagen, dass bestimmte Ereignisse oder Bedingungen „eintreten könnten“ oder „eintreten werden“. Diese Aussagen sind lediglich Prognosen. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Informationen und unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen prognostizierten abweichen. Eine Beschreibung der Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen sowie seine Geschäftstätigkeit und Angelegenheiten ausgesetzt sind, finden Leser im Lagebericht des Unternehmens. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, sollten sich die Umstände oder die Einschätzungen bzw. Meinungen der Geschäftsführung ändern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Leser wird darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen.
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