• Reisen & Urlaub

    Unzulässige zusätzliche Gebühr bei Flugbuchung

    Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn ausschließlich die voreingestellte Zahlungsoption kostenfrei ist. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof (BGH) auch dann, wenn diese "Servicegebühr" als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen "Rabatt" für die Verwendung der voreingestellten Kreditkarte in gleicher Höhe kompensiert wird – entscheidend sei der Gesamtpreis (Az.: X ZR 23/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BGH Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220…

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  • Mobile & Verkehr

    Preisvergleich an Tankstellen

    Um Verbraucher für alternative Antriebe und Energieträger zu sensibilisieren, müssen Tankstellen mit mehr als sechs sogenannten Mehrproduktzapfsäulen seit 1. Oktober einen Kostenvergleich von diversen Energieträgern an den Zapfsäulen oder im Verkaufsraum aushängen. Dabei muss nach Auskunft der ARAG Experten ersichtlich sein, wie viel es im Vergleich kostet, mit dem Pkw 100 Kilometer mit Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff zurückzulegen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende…

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  • Gesundheit & Medizin

    Impftermin während der Arbeitszeit

    Um Arbeitnehmer zu motivieren, Impfangebote wahrzunehmen, sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung informieren, ihnen die Möglichkeiten einer Impfung aufzeigen und sie gegebenenfalls dafür freistellen. Bewährte Maßnahmen wie z. B. ein verpflichtendes Testangebot zweimal pro Woche für alle in Präsenz Beschäftigten sowie die AHA+L-Regel (Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen und Lüften) bleiben nach Auskunft der ARAG Experten bestehen. Die Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis 24. November 2021. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…

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  • Verbraucher & Recht

    Online leichter zu seinem Recht kommen

    Wir shoppen online, buchen unsere Reisen am liebsten online und mussten Corona-bedingt viele Monate online lernen und arbeiten. Nicht in allen Bereichen war das Online-Leben leicht. Doch die Pandemie hat auch gezeigt, dass es Vorteile haben kann, seine Angelegenheiten auf diese Art zu erledigen. Beispielsweise vor Gericht. Warum nicht die Digitalisierung nutzen, um leichter einen Streitfall vor Gericht durchzusetzen? Genau dies soll ein neues Online-Klagetool bald ermöglichen. Was hinter diesem Plan steckt, wissen die ARAG Experten. Der Hintergrund Laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2.000 Euro vor Gericht ziehen. Vorher zögern sie, weil ihnen das…

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  • Verbraucher & Recht

    Eine zweite Chance für alte Gemäuer

    Mehr als doppelt so viele Menschen kaufen lieber eine bereits vorhandene Immobilie, statt neu zu bauen: Rund zweieinhalb Millionen Menschen entschieden sich laut Statista 2020 für den Kauf eines bestehenden Hauses und nur eine knappe Million für den Bau eines Eigenheims. Die ARAG Experten geben einen Überblick über die Vor- und Nachteile von Immobilien aus zweiter Hand. Vorteile alter Häuser Neben dem Nachhaltigkeitsgedanken, einem oft unvergleichlichen Charme und dem gewissen Etwas von bestehenden Häusern gibt es eine Reihe ganz konkreter Vorteile, wenn man sich für ein altes Haus entscheidet. Angefangen bei der Lage: Alter Bestand liegt – anders als neu erschlossene Wohngebiete – oft sehr zentral und ist optimal an…

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  • Verbraucher & Recht

    Dropshipping: Fallstricke beim Online-Shopping

    Hier ein Pulli, da eine Hose und mit dem nächsten Klick die neue Kommode. Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt – Hauptsache sie kommt. Doch die ARAG Experten warnen vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden. Die ARAG Experten erklären, wie dieser Direktversand funktioniert. Dropshipping, was ist das? Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das…

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  • Gesundheit & Medizin

    Geänderte Risikoeinschätzung kann Quarantäne verkürzen

    Als die zweifach geimpfte Urlauberin aus Portugal zurückkehrte, galt das Land als Virusvariantengebiet, so dass die Frau direkt in eine zweiwöchige Quarantäne musste. Während ihrer Absonderung wurde Portugal jedoch nur noch als Hochinzidenzgebiet eingeordnet. Daraufhin stellte die Reiserückkehrerin einen Eilantrag auf Verkürzung ihrer Quarantäne. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zwar die Risikoeinstufung des Landes zum Zeitpunkt der Rückkehr für die Dauer der Quarantäne entscheidend ist. Doch die längere Absonderungspflicht ist nicht vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Denn für andere Portugal-Reisende, die einige Tage später aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, galt eine verkürzte Quarantäne, weil das Land bereits zum Hochrisikogebiet…

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  • Bauen & Wohnen

    Treppe ins Watt darf rutschig sein

    Wer eine Wattwanderung plant, muss nicht nur mit matschigen, nassen und manchmal kalten Füßen rechnen, sondern auch mit rutschigen Treppen, die ins Watt führen. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Urlauberin auf einer außendeichs angelegten Treppenanlage mit Handlauf ausgerutscht war und sich einen Oberschenkeltrümmerbruch zugezogen hatte. Ihre Klage auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde jedoch abgewiesen. Die Begründung: Eine Sturzgefahr etwa durch Schlick, Strömung oder Treibgut gehört zu den typischen Gefahren eines Meeresstrandes. Und dass eine Außentreppe zum Watt regelmäßig überspült wird, so dass sich Schwebstoffe auf den Stufen ablagern können, ist für die Besucher der Badestelle offenkundig. Hier wird eine eigenverantwortliche Nutzung und Vorsicht erwartet,…

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  • Reisen & Urlaub

    Reiseveranstalter muss Kosten für Klassenfahrt erstatten

    Wird eine Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten die kompletten Reisekosten erstatten. In einem konkreten Fall wurde eine Reise nach Liverpool drei Tage vor Reisebeginn abgesagt, weil sich die Pandemie-Lage in England zwischenzeitlich verschlechtert hatte. Der Reiseveranstalter umging die Erstattung in erster Instanz erfolgreich. Die Begründung: Die Reise wurde von der Stiftung, zu der die Schule gehört, storniert. Vertragspartner sei nach Ansicht des Veranstalters jedoch die Klassenlehrerin bzw. die Schüler und Eltern, in deren Namen die Lehrerin die Reise gebucht hatte. Doch das ließen die Richter in nächster Instanz nicht gelten und wiesen auf die Korrespondenz und die Umstände der Vertragsabwicklung hin, woraus…

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  • Verbraucher & Recht

    Wann endet Kindergeldanspruch bei Studium?

    Bei der für den Kindergeldbezug bedeutsamen Frage, wann ein Hochschulstudium beendet ist, kommt es grundsätzlich darauf an, wann das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form (hier: online) zugänglich gemacht wurden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: III R 40/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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