Bildung & Karriere

BVMB kritisiert geplantes Homeoffice-Gesetz

Arbeitnehmer sollen laut einem Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil künftig einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice pro Jahr haben, sofern keine „nachvollziehbaren Gründe“ dagegensprechen. Auch wenn der erste Anlauf für das Mobile Arbeit Gesetz gerade politisch ins Stolpern geraten ist, ist das Thema insbesondere für SPD, Grüne und FDP noch nicht vom Tisch – ihnen geht der Plan noch nicht weit genug. Für die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) dagegen, geht dieser Plan deutlich zu weit: „Das greift unverhältnismäßig tief in die Unternehmenspolitik der einzelnen Betriebe ein“, kritisiert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Statt die versprochene Deregulierung voranzutreiben, stelle dieser Vorschlag eine weitere unnötige Belastung nicht nur für die Bauunternehmen dar.

Unternehmen brauchen freie Gestaltungsmöglichkeiten

„Homeoffice ist kein Allheilmittel für den Arbeitsmarkt und insbesondere für die Bauwirtschaft“, betont BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Das habe die Coronakrise deutlich gezeigt, in der der Anteil an Heimarbeitsplätzen deutlich zugenommen hatte. Nach einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung arbeiteten Ende Juni 2020 rund 16 Prozent der Befragten überwiegend oder ausschließlich zu Hause, weitere 17 Prozent abwechselnd im Betrieb oder zu Hause. Der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice ist damit deutlich höher als vor Ausbruch der Pandemie, als nur 4 Prozent überwiegend oder ausschließlich zu Hause arbeiteten. Noch höher war der Anteil allerdings mit 27 Prozent im April 2020, also kurz nach Beginn der Coronakrise. „60 Prozent der Homeoffice-Nutzer erklärten aber auch, dass für sie die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen“, betont Gilka. Das sei für Arbeitgeber durchaus ein Risiko, das gerade in der aktuell wirtschaftlich anspruchsvollen Zeit in der Coronakrise Schwierigkeiten hinsichtlich Produktivität und Wirtschaftlichkeit hervorrufen könne.

„Wer ein Unternehmen betreibt, muss frei entscheiden können, welche Strukturen er dafür braucht und wie er seine Arbeitsplätze gestaltet“, sieht die BVMB als „zentrales Kriterium“. Wer wie Minister Heil vorschreiben will, wie lange Mitarbeiter außerhalb des Betriebs arbeiten dürfen, greife unzulässig in die unternehmerische Freiheit ein. „Diese ist kein Mittel zum Zweck, sondern das notwendige Grundinstrument des Unternehmers, damit er wirtschaftlich erfolgreich sein kann – was ja nicht nur ihm, sondern insbesondere wiederum den Mitarbeitern zugutekommt“, erklärt Gilka.

Auch die Bauwirtschaft habe nicht erst während der Coronakrise gezeigt, dass sie mit dem Thema Homeoffice durchaus umgehen könne – „aber nicht per Gesetz in einem starren Korsett aufgedrückt, sondern es muss jedes Bauunternehmen die Möglichkeit behalten, einzelfallabhängig auf Basis von individuellen Vereinbarungen für jeden Betrieb mit jedem Mitarbeiter festlegen zu können, was die beste Lösung ist“, betont Gilka. Zahlreiche Einzelvereinbarungen in der Praxis belegten bereits, dass das „bestens funktioniere“. Hinzu komme der finanzielle Erfüllungsaufwand für die Betriebe: „Die Kosten für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen sind nicht zu unterschätzen – und das vor dem Hintergrund, dass sie der Mitarbeiter dann womöglich nur 24 Arbeitstage im Jahr nutzt“, so der BVMB-Vertreter. Aus diesem Grund plädiert der Verband dringend dabei von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Wichtiger sei mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, also weg von starren Regelungen hin zur Flexi-Woche mit einer Wochenhöchstarbeitszeit. In diesem Rahmen plädiert die BVMB für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)
Königswinterer Straße 329
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 91185-0
Telefax: +49 (228) 91185-22
http://www.bvmb.de

Ansprechpartner:
Dirk Stauf
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (228) 91185-0
E-Mail: stauf@bvmb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel