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Achtung beim Verkauf chinesischer Güter ab dem 1. Dezember 2020

Während der  Corona-Pandemie werden viele Lieferketten einem Belastungstest unterzogen, gerade auch zu chinesischen Lieferanten. Eine zusätzliche Erschwernis wird ab dem 1. Dezember 2020 durch das dann in Kraft tretende Exportkontrollgesetz der Volksrepublik aufgebaut, welches u. a. Bestimmungen mit weltweiter Geltung, ähnlich der Exportkontrolle der USA, aufweist. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg bietet dazu ein Webinar „Exportkontrolle in China mit exterritorialem Anspruch“ an. Es findet am Donnerstag, 10. Dezember, 10 bis 12 Uhr, statt und zeigt die relevanten Inhalte des Gesetzes für deutsche Unternehmen auf.

Neben Vorgaben zu militärischen und Dual-Use-Gütern enthält es auch Gebote zu „anderen Gütern“, die sich ganz allgemein auf Technologien und Dienstleistungen mit chinesischen Komponenten beziehen, welche Chinas nationale Sicherheit beeinflussen oder seine Interessen beschneiden können. „Es genügt folglich, wenn ein Produkt Bestandteile chinesischer kontrollierter Güter enthält, um gegebenenfalls unter die exterritorial geltenden Exportkontrollbestimmungen zu fallen und bringt mitunter empfindliche Strafen mit sich“, sagt Armin Heider, Bereichsleiter International bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Dies können hohe Geldbußen, verwaltungsrechtliche, zollrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen sein. Ein Einfluss auf das Rating im Rahmen des Corporate Social Credit Systems ist ebenso wahrscheinlich.

Welche Rückschlüsse sind daraus für das China-Geschäft zu ziehen? Wie stark sollten Unternehmen sich mit dem Gesetz auseinandersetzen und welche Bedeutung hat es sowohl für Lieferanten als auch Kunden? Diese und weitere Fragen werden durch Rechtsanwalt Ole-Jochen Melchior (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) behandelt. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492406 (https://www.ihk-bonn.de/index.php?id=649&idkurs=2406).

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