Finanzen / Bilanzen

Logistikverband BGL begrüßt zusätzliche Kontrollen im Straßengüterverkehr

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat seine Kabotage-Schwerpunktkontrollen im 1. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Halbjahr 2020 umgerechnet fast verdoppelt – statt neun Kontrollen in sechs Monaten waren es nun sieben Kontrollen in lediglich drei Monaten! Noch stärker entwickelte sich die Zahl der auf Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen kontrollierten Lkw: auf mehr als 3.700 alleine im 1. Quartal 2021 gegenüber knapp 4.500 im 2. Halbjahr 2020.

Der BGL begrüßt es außerordentlich, dass die oberste Kontrollbehörde im deutschen Straßengüterverkehr damit keinen Zweifel daran lässt, dass Verstöße gegen Recht und Gesetz in Deutschland nicht toleriert werden. Für ganz besonders wichtig erachtet es der BGL, dass das BAG auch die für die Einhaltung der Kabotage-Bestimmungen mitverantwortlichen Auftraggeber verstärkt unter die Lupe nimmt: So summieren sich die für Verstöße gegen die Bestimmungen zur Auftraggeberhaftung verhängten Bußgeld- und sogar Einziehungsbescheide seit Jahresmitte 2020 auf bislang ca. 875.000 Euro! Und dabei sind noch längst nicht alle Bußgeldverfahren abgeschlossen…

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt: "Wir danken dem BAG – und hier insbesondere den Kontrolleurinnen und Kontrolleuren, die bei Wind und Wetter ihren anspruchs- und verantwortungsvollen Dienst versehen. Die Durchführung von gezielten Schwerpunktkontrollen sieht der BGL als wichtigen Schritt zur Durchsetzung gleicher Wettbewerbsbedingungen und für mehr Fairness im Straßengüterverkehr."

Über den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Der BGL ist der Spitzenverband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 1947 die berufsständischen Interessen von aktuell rund 7.000 in seinen Landesverbänden organisierten Unternehmen. Diese betätigen sich schwerpunktmäßig in den Bereichen Straßengütertransport, Logistik, Spedition, Lagerung und Entsorgung.

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