Kunst & Kultur

Superwahljahr 2021: Perspektiven für die Kultur?

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Landtagswahlen für die Kultur zu unterschiedlichen Ergebnissen in den Koalitionsverträgen geführt. Während der Landesmusikrat Baden-Württemberg den neuen Koalitionsvertrag als starkes Zeichen für die Musik bewertet, übt der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz Kritik am künftigen Ressortzuschnitt für die Kultur sowie an nicht eingehaltenen Wahlversprechen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Mit sechs Landtagswahlen und der Bundestagswahl stehen in diesem Jahr so viele Parlaments- und Regierungsneubildungen wie schon lange nicht mehr an. Das Kulturleben und die Menschen, die es gestalten, sind mit am stärksten von der Pandemie betroffen: Dies hat die ‚Eiszeit‘-Studie des Deutschen Musikrates und des Zentrums für Kulturforschung deutlich gemacht. Auch für die kommenden Jahre ist demnach mit dramatischen Einbrüchen in der kulturellen Infrastruktur zu rechnen. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für ein von Kultureller Vielfalt geprägtes Kulturleben zu stellen. Dazu braucht es Taten und nicht nur Ankündigungen. So zuversichtlich der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg stimmt, so besorgniserregend ist daher der geplante Ressortzuschnitt in Rheinland-Pfalz, die Kultur als Appendix im ‚Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration‘ anzuhängen. Diese Verortung entspricht nicht der kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung der Querschnittsaufgabe Kultur. Die sinnstiftende Funktion der Kultur für den Einzelnen wie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt braucht ein starkes Ministerium, das als Querschnittsressort seine Aufgabe auf Augenhöhe mit den anderen Ressorts wahrnehmen kann.“

Hierzu Peter Stieber, Präsident des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz: „Die Zuordnung der Kultur in Rheinland-Pfalz zum Familienministerium und die Tatsache, dass der mit Abstand finanziell gewichtigste Bereich, die Generaldirektion Kulturelles Erbe, nicht mehr Teil des Kulturessorts ist, sondern dem Innenministerium zugeschlagen wird, sind für mich besorgniserregende Signale. Dass außerdem das von den drei Koalitionsparteien vor der Wahl als notwendig erachtete Kulturfördergesetz nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags wurde, ist eine große Enttäuschung für die gesamte Kulturszene des Landes. Wir hoffen dennoch auf einen konstruktiven Dialog mit der neuen Landesregierung, der den Eindruck der geringen politischen Wertschätzung der Kultur revidiert. Dies vor dem Hintergrund der schwersten Krise für die Kultur in unserem Land seit 75 Jahren.“

Hierzu Prof. Dr. Hermann Wilske, Präsident des Landesmusikrates Baden-Württemberg: „Ich vermag mich an keinen Koalitionsvertrag aus den letzten Jahrzehnten zu erinnern, in dem der Musik eine derart intensive Förderung zugekommen wäre. Die Erhöhung der Landeszuwendungen für die Musikschulen auf 15 %, die beabsichtigte Anhebung der Pauschalen für Chor- und Orchesterleiter/innen in der Amateurmusik und die Einrichtung zweier weiterer Hochbegabtengymnasien Musik in Freiburg und Mannheim seien stellvertretend erwähnt. Alle genannten Maßnahmen stellen zudem keine kurzfristige Projektförderung dar, sondern tragen vielmehr ebenso substanziell wie langfristig zum Erhalt und weiteren Ausbau des Musiklandes Baden-Württemberg bei.“

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz setzt sich als Dachverband für die Interessen von mehr als 500.000 musizierenden Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein und macht sich derzeit u.a. für ein Kulturfördergesetz in Rheinland-Pfalz stark. Der Landesmusikrat Baden-Württemberg repräsentiert die Interessen von 1,6 Millionen musizierenden Menschen in Baden-Württemberg. Beide Landesmusikräte sind, wie die anderen 14 Landesmusikräte, Mitglied im Deutschen Musikrat.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel