Energie- / Umwelttechnik

Verabschiedung des verschärften Klimaschutzgesetzes: Die wichtigsten Neuerungen für die KWK-Branche aus den gestrigen Bundestagsbeschlüssen

In der vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Bundestag ein Klimaschutz-Sofortprogramm verabschiedet und dabei eine Reihe energierechtliche Vorschriften beschlossen, darunter auch Änderungen im KWKG und EEG. Die wichtigsten Beschlüsse für die KWK-Branche hat der Bundesverband-Kraft-Wärme-Kopplung zusammengefasst.

· Die Übergangsfrist für bereits vor dem 31.12.2020 beauftragte KWK-Anlagen im Leistungsbereich 500 kW bis 1 MW wird vom 31.05.21 auf den 31.12.2022 verlängert.

· Die im Juli 2020 verabschiedeten Förderbedingungen für Anlagen bis 50 kWel im Bereich der Erneuerungs-/Modernisierungsförderung werden rückwirkend zurückgenommen, sodass es beim Fördersatz vom KWKG 2017 mit 8 bzw. 4 Cent/kWh bleibt.

· Im EEG entfällt die Beschränkung auf 30.000 Vollbenutzungsstunden bei der EEG-Umlagebefreiung für selbsterzeugten Strom aus Anlagen bis 30 kW.

· Die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister für bestehende Anlagen wurde verlängert bis zum 30. September 2021. Dies gilt für Einheiten, EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden oder den Dauerbetrieb aufgenommen oder im Fall einer Modernisierung wiederaufgenommen haben.

Für Biomethan finden sich im EEG folgende Neuerungen:

· Bisher fossil betriebene Anlagen können auf Biomethan mit Hilfe der Stilllegungsnachweisregelung des EEG 2017 noch bis 31. Dezember 2022 umgestellt werden.

· Ab 2022 findet die Biomethanausschreibung am 01. Oktober statt dem 01. Dezember statt.

· Für den Gebotstermin der Biomethanausschreibung 2021 reicht der Nachweis der Genehmigung ausnahmsweise bis zur Inbetriebnahme, statt drei Wochen vor Gebotsfrist.

Wir freuen uns sehr, dass mit der gestrigen Beschlussrunde endlich etwas Ruhe in die Gesetzeslage zur KWK einkehren kann und dass unsere Bemühungen im Dialog mit dem BMWi und auf der bundespolitischen Ebene, insbesondere zur Korrektur der Übergangsfrist und für die Regelungen zum Biomethan, erfolgreich Eingang fanden“ so  B.KWK-Präsident Claus-Heinrich Stahl  in einer ersten Zusammenfassung.

Weitere Beschlüsse und offene Themen:

· Das verschärfte Klimaschutzgesetz enthält eine Minderung der Treibhausgasemissionen in 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 statt wie bisher geplant um 55 Prozent. Für 2040 ist ein Ziel von minus 88 Prozent beim Ausstoß von Treibhausgasen festgesetzt. 

· Mit dem EnWG wird grüner Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen von der EEG-Umlage befreit.

· Das Messstellenbetriebsgesetz wird mit dem EnWG angepasst mit einem sogenannten Stufenmodell 2.0 für den Smart Meter Rollout.

· Die im Kabinettsbeschluss vorgesehene mieterseitige Entlastung beim CO2-Preis auf Öl und Gas durch eine hälftige Aufteilung der Zusatzkosten auf Vermieter und Mieter ist hingegen gekippt worden.

· Auch ein Ausbaupfad für Wind- und Solarenergie bis zum Jahr 2030 fehlt weiterhin.

· Bedauerlich ist auch, dass die Umsetzung der  europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie aus dem Paket “Saubere Energie für alle Europäer” in deutsches Recht nicht erfolgt ist. Die Bundesregierung wird damit Umsetzungsfrist bis 30.06. ungenutzt verstreichen lassen und es fehlen weiter wichtige Regelungen für Prosumer und die Bürgerenergie , da die europäische Richtlinie Bürger und Bürgerinnen in den Mittelpunkt der Energiewenderücken soll. Aus diesem Grund lädt das Bündnis Bürgerenergie am 30.06.21 zur Langen Nacht der Bürgerenergie als Online-Konvent ein.

Über Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

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