Finanzen / Bilanzen

Helga Schwitzer und Dr. Andreas Bierich berichten über das „Trio-Gesetz“

Das Milliardenpaket wurde wieder per Handzeichen geschnürt. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover verständigte sich einstimmig auf den Haushalt für 2022: Mehr als 14,7 Milliarden Euro wird der niedersächsische Rentenversicherer vor allem für Renten und Rehabilitationen zur Verfügung haben, knapp 3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Unter dem Vorsitz des Arbeitgebervertreters Dr. Andreas Bierich gaben die ehrenamtlichen Delegierten ihr Votum erstmals in einer hybriden Veranstaltung ab. Im vergangenen Jahr stimmten sie wegen der Pandemie noch schriftlich ab.

In einem Vortrag informierte die Vorstandsvorsitzende Helga Schwitzer die Delegierten über eine Gesetzesänderung im Bereich der Rehabilitation. Damit sollen die Zulassung, Vergütung und Belegung von Rehaeinrichtungen ab Juli 2023 neu geregelt werden. „Das Auswahlverfahren für Rehakliniken wird transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei gestaltet werden – wie es die im europäischen Vergaberecht festgelegten Grundsätze vorsehen“, erklärte Schwitzer.

Demnach können Versicherte die Einrichtung für ihre bevorstehende Reha künftig selbst auswählen. Damit soll ihr schon bestehendes Wunsch- und Wahlrecht noch mehr gestärkt werden. Der Rentenversicherer prüft anschließend, ob die Klinik die bestmöglichen Qualitätsanforderungen erfüllt. Entscheidend sind aber auch Faktoren wie die Indikation, die Entfernung zum Wohnort und die Zeit bis zum Beginn der Reha. Werden die Kriterien erfüllt, steht einer Reha in der Wunschklinik nichts im Wege. Ansonsten werden über einen Algorithmus mindestens drei andere Einrichtungen vorschlagen. Versicherte haben dann 14 Tage Zeit, sich zu entscheiden.

„Unsere Rehakliniken – und das ist neu – stehen künftig in unmittelbarem Wettbewerb mit den Vertragskliniken“, betonte die Vorstandsvorsitzende. Der niedersächsische Rentenversicherer betreibt Kliniken an vier Standorten. „Diese Einrichtungen sind schon heute hervorragend aufgestellt, sei es die Qualität oder die Attraktivität“, so Schwitzer. „Dort bieten wir Rehabilitationen, die höchste Ansprüche erfüllen – und das darf nicht auf der Strecke bleiben. Denn unser Maßstab bleibt es, Menschen die Rückkehr in den Alltag und das Arbeitsleben zu ermöglichen.“

Die Neuregelungen sind Teil des sogenannten Trio-Gesetzes, das auch eine digitale Rentenübersicht vorsieht. Damit erhielten die Menschen einen Überblick über ihre künftigen Altersversorgungen – ähnlich einem Kontoauszug, berichtete Dr. Bierich. Über ein Internetportal könnten sich Bürgerinnen und Bürger ab 2023 so über ihre eigene Altersvorsorge informieren: ob gesetzliche Rente, Betriebsrente oder private Vorsorge. „Das nutzerfreundliche Angebot soll ihnen einen Anreiz bieten, sich intensiver mit diesem Thema auseinanderzusetzen und dabei helfen, ihre Planungen für eine finanziell sorgenfreie Zukunft zu verbessern“, sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung.

Ein weiterer Teil des Gesetzes befasst sich mit den Sozialversicherungswahlen. So sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste künftig zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden, erklärte Dr. Bierich. Mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit sollen die Wahlen in der Bevölkerung präsenter werden.

Der von den Delegierten verabschiedete Haushalt des Rentenversicherers sieht Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von etwa 11,1 Milliarden Euro vor. Daneben kann das Haus mit rund 3 Milliarden Euro an Einnahmen aus Bundeszuschüssen rechnen. Mit diesem Geld werden nicht beitragsfinanzierte Leistungen erstattet. Die größte Summe der Ausgaben bilden die Renten: Geschätzt 12,1 Milliarden Euro wird das Haus an Rentnerinnen und Rentner zahlen. Für die medizinische und berufliche Rehabilitation sind zudem 323,5 Millionen Euro eingeplant.

Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Hier nehmen je 15 ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber die Interessen der Beitragszahler wahr. Mit der Verabschiedung des Haushalts legen sie fest, für welche Zwecke die zur Verfügung stehenden Gelder eingesetzt werden sollen.

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