Finanzen / Bilanzen

Gehaltsumwandlung in der bAV: Arbeitnehmer bereit für automatische Modelle

Beziehen Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung zur Altersversorgung automatisch in neue Arbeitsverträge ein, können sie mit der Zustimmung der Arbeitnehmer rechnen. Fast 70 Prozent der Arbeitnehmer bewerten solche Stay-in-Modelle für die betriebliche Altersversorgung positiv. Sie sind offen dafür, dass ein Teil ihres Gehalts automatisch in die betriebliche Altersversorgung einfließt, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Über die Hälfte der Arbeitnehmer ist dabei bereit, 50 EUR netto pro Monat zu investieren, nur 13 Prozent würden auf jeden Fall widersprechen.

Befragt wurden 518 Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung im Rahmen einer repräsentativen Online-Umfrage im April 2022. Hintergrund der Befragung ist die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer aktuell nicht von ihrem grundsätzlichen Recht Gebrauch machen, per Gehaltsumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung zu investieren. Und dies, obwohl Arbeitgeber dazu gesetzliche und darüber hinaus oft noch freiwillige Zuschüsse leisten. Modelle mit einer automatischen Einbeziehung in den Arbeitsvertrag können das ändern.

Dass diese Möglichkeit von 69 Prozent der Befragten als „positiv“ bzw. „eher positiv“ bewertet wird, ist ein klares Signal für Arbeitgeber: „Solange sich die betriebliche Altersversorgung einfach und unkompliziert für Arbeitnehmer gestaltet, werden diese Angebote gut wahrgenommen“, konstatiert Gundula Dietrich, Geschäftsführerin bei Aon. „Durch die Möglichkeit zu widersprechen, behalten die Arbeitnehmer die Hoheit über ihre Entscheidung. Es wird ihnen jedoch viel leichter gemacht, etwas für ihre Altersversorgung zu tun.“

Wird dies mit Zuschüssen des Arbeitgebers gekoppelt, die über die gesetzliche Mindestanforderung hin-ausgehen, werden solche Angebote zum wirksamen Instrument der Vorsorge. Beträgt der Zuschuss die Hälfe des Eigenbetrags, wären zwei Drittel der befragten Arbeitnehmer auf jeden Fall dabei. Dietrich kommentiert: „Arbeitgeber brauchen also nicht zu befürchten, potenzielle Mitarbeiter mit solchen Modellen zu verschrecken. Im Gegenteil: Entsprechende Angebote sind sehr willkommen und können dazu beitragen, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern.“

Sie sieht in den Umfrageergebnissen auch ein Signal an die Tarifparteien, den Weg für die im Betriebs-rentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgesehenen Opting-out-Modelle freizumachen. „Die bisherige Zurückhaltung bei der Umsetzung von Opting-out-Modellen erscheint im Licht der Umfrageergebnisse nicht angebracht.”

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