Gesundheit & Medizin

Das Land Hessen verkündet die Aufhebung der Absonderungspflicht für SARS-CoV-2-positive Patientinnen und Patienten

Die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein haben sich auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, die eine Lockerung der Corona-Absonderungsregeln vorsehen. Wer in diesen vier Bundesländern künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Die Länder erklären ihren Schritt damit, dass man sich am Übergang zu einer Endemie befinde. Aus Nachbarländern, wie z.B. Österreich, wo es bereits seit dem Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt, seien keine negativen Erfahrungen bekannt.

Sowohl die Anzahl der Neuinfektionen als auch insbesondere die Zahl hospitalisierungspflichtiger Patientinnen und Patienten ist den vergangenen Wochen rückläufig. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist zwischenzeitlich immunisiert. Demgegenüber kämpfen die Krankenhäuser mit massiven Personalausfällen.

„Die Gefahr derzeit an COVID-19 zu erkranken, ist vergleichbar mit einer saisonalen Infektionserkrankung wie z.B. der Influenza. Einen wirksamen Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung stellen im Wesentlichen die Impfungen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dar. Bei Einhaltung dieser Maßnahmen ist der Wegfall der Isolationspflicht ein sinnvoller Schritt, um die Überlastung der Kliniken durch weitere Personalfälle zu vermeiden. Daher begrüßt die Hessische Krankenhausgesellschaft diese Entscheidung“ erklärt Herr Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor. “Trotz der befürchteten Belastung durch COVID-19 und einer möglichen Influenzawelle könnten so die Krankenhäuser weiterhin arbeitsfähig bleiben und die Patientenversorgung sicherstellen.“

 

Über Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Der Verband
Дie Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 150 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 36.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

PRESSEKONTAKT HKG Prof. Dr. Steffen Gramminger Tel.: 06196 4099-58 hkggeschaeftsfuehrung@hkg-online.de www.hkg-online.de PRESSEMITTEILUNG Der Vorstand Der Hessischen Krankenhausgesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der gemäß Verbandssatzung aus 20 Personen besteht, die die Krankenhausträgergruppen in Hessen repräsentieren und von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gewählt werden. Der Vorstand für die Amtsperiode 2020 – 2023 wurde auf der Mitgliederversammlung am 7. November 2019 gewählt.

Vorsitzender des Vorstands ist der Präsident, stellvertretender Vorsitzender der Vizepräsident, die den Verband nach außen vertreten. Die Vorstandsmitglieder der HKG einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten nehmen diese Funktionen im Ehrenamt wahr und sind hauptberuflich in anderen Organisationen des Gesundheitswesens tätig.

Der Geschäftsführende Direktor Der Geschäftsführende Direktor der HKG trägt hauptamtlich die Gesamtverantwortung für die satzungsgemäßen Aufgaben der HKG und die Leitung der Geschäftsstelle

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